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Kategorie: Anwalt Verwaltungsrecht ,
09.02.2026 (Lesedauer ca. 10 Minuten, 3502 mal gelesen)
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Leinenpflicht, Maulkorbzwang & Co.: Was gilt für Hundehalter?

Leinenpflicht, Maulkorbzwang & Co.: Was gilt für Hundehalter? © freepik - mko

Wann muss der Hund an die Leine? Wo dürfen Hundehalter ihren Hund ohne Leine laufen lassen? Für welche Listenhunde gilt eine Leinenpflicht? Was spricht für und was spricht gegen eine Maulkorbpflicht? In welchen Fällen muss der Hund einen Maulkorb tragen? Was droht Hundehaltern, die gegen die Leinenpflicht oder den Maulkorbzwang verstoßen oder den Kot ihres Hundes in der Öffentlichkeit nicht entsorgen?

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Gibt es eine generelle Leinenpflicht für Hunde?


Eine generelle Leinenpflicht für Hunde ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Bundesland und jede Kommune regelt wann und wo ein Hund angeleint werden muss.
Einen generellen Leinenzwang für Hunde, ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderasse halten sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 55s OWi 1125/00) als auch das OLG Lüneburg (Az. 11 KN 38/04) für unverhältnismäßig.

In welchen Bundesländern muss der Hund an die Leine?


In Berlin herrscht landesweit eine Leinenpflicht für Hunde. Etwa in Fußgängerzonen und Bahnhöfen darf die Leine nur einen Meter lang sein, in öffentlichen Grünanlagen oder Promenaden ist eine zwei Meter lange Leine vorgeschrieben. Ohne Leine darf der Hund nur auf gekennzeichneten Flächen laufen.
Brandenburg hat ein Hundegesetz und eine Leinepflicht für Hunde. Ein Erwachsener darf nicht mehr als drei Hunde mit sich führen. Die Leinenpflicht für Hunde gilt etwa auf Sport- und Campingplätzen, in Parkanlagen, Einkaufszentren und Fußgängerzonen sowie auf Volksfesten. Die Hundeleine darf nicht länger als 2 Meter lang sein.
In Hamburg dürfen Hunde sich nur auf gekennzeichneten Flächen ohne Leine bewegen. Im Wald und auf öffentlichen Wegen muss der Hund an die Leine, wenn er nicht einen entsprechenden Eignungstest absolviert hat.
Eine Leinenpflicht für Hunde gibt es in Niedersachsen nur während der Brutzeit in der freien Natur. Das ist vom 1. April bis zum 15. Juli.
In Nordrhein-Westfalen muss ein Hund, ab einer Größe von 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg, in der Öffentlichkeit an die Leine. Kleiner Hunde müssen im Park und in der Fußgängerzone an die Leine. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen (Az. 5 A 2601/10) dürfen Hunde auf Waldwegen ohne Leine laufen. Städte und Gemeinden dürfen dort keinen Leinenzwang für Hunde festlegen.
Im Saarland gilt auch eine Hundeleinenpflicht während der Brutzeit, vom 1. März bis zum 20. Juni sowie in der Öffentlichkeit.
Schleswig-Holstein hat eine Leinenpflicht für Hunde in der Öffentlichkeit und an Badestränden vom 1. April bis zum 30.9.

Und in welchen Bundesländern gibt es keine oder eine nur eingeschränkte Leinenpflicht für Hunde?


In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Leinepflicht für Hunde. Sie müssen aber auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen sowie auf Wassertretanlagen angeleint sein. Einige Städte und Kommunen haben spezielle Verordnungen zur Anleinpflicht.
In Bayern gibt es kein Landesgesetz zur Leinenpflicht von Hunden. Hier haben viele Kommunen individuell festgelegt, wann der Hund nicht frei rumlaufen darf. So gilt in München eine Anleinpflicht für Hunde die größer als 50 cm Schulterhöhe sind sowie für Boxer, Doggen, Dobermann und Schäferhund. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 10 ZB 23.1558) stellt klar, dass große Hunde in Gebieten mit Publikumsverkehr anzuleinen sind.
In Bremen gibt es keine Leinenpflicht für Hunde. Nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und bei Menschenansammlungen muss der Hund an die Leine.
Hessen hat keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Hier muss der Hund nur bei Volksfesten und Menschenansammlungen sowie in Naturschutzgebieten angeleint werden. Sollen Hunde in einer Parkanlage nur deshalb an die Leine, weil man damit Lärm vermeiden möchte, ist dies nach einer Entscheidung des VG Frankfurt (Az. 8 G 3693/07(3) nicht zulässig.
In Mecklenburg-Vorpommern darf ein Hund nur auf einem privaten Grundstück frei rumlaufen. In der Öffentlichkeit muss er an die Leine.
In Rheinland-Pfalz können Hunde frei laufen- mit einer Ausnahme: in Naturschutzgebieten.
In Sachsen-Anhalt gibt es keine generelle Anleinpflicht für Hunde. Leinenzwang herrscht nur während der Brutzeit.
In Thüringen muss der Hund nur im Wald an die Leine.

Für welche gefährlichen Hunde gilt die Leinenpflicht?


Bei sog. Listenhunden, also als besonders gefährlich eingestufte Hunde, gilt je nach Bundesland eine Leinenpflicht und ggfs. eine Maulkorbpflicht. Welche Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft werden, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Hundehalter von Listenhunden sollten sich unbedingt über die Leinenpflicht und Maulkorbzwang in ihrem Bundesland informieren.
So gelten nach dem Landeshundegesetz NRW Bullterrier als gefährliche Hunde. Sog. „Miniatur Bullterrier“ sind aber keine gefährlichen Hunde, entschied das OVG Münster (Az. 5 A 3227/17, 5 A 1631/18). Ob eine Bullterrier-Rasse gefährlich ist, bestimmt sich laut Gericht u.a. an der Widerristhöhe.
Das VG Berlin (Az. VG 37 K 517/20) hält die Hunderasse American Bully als gefährliche Hunde. Das OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 12 B 11/20) stuft die Hunderasse „Olde English Bulldog“ als gefährlich ein.

In welchen Fällen kann die Behörde eine Leinenpflicht für den Hund anordnen?


Eine Behörde kann einem Hundehalter gegenüber eine Leinenpflicht für seinen Hund anordnen, wenn der Hund sich auffällig gezeigt hat – also etwa, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen gebissen hat. So entschied das VG Göttingen (Az. 1 B3/21), dass für einen Schäferhund, der einen Radfahrer biss, Leinenzwang behördlich angeordnet werden darf, da davon auszugehen sei, dass der Hund auch in Zukunft Menschen beißen werde.
Ordnet eine Behörde für einen Hund Leinenzwang an, muss im Bescheid aufgeführt sein, wo es ausgewiesene Auslaufbereiche für den Hund gibt, so das VG Aachen (Az. 6 L 557/21).
Aufgepasst: Eine Behörde kann nicht allein auf den Hinweis eines anonymen Bürgers, dass es sich bei dem Hund um einen aggressiven Hund handelt, eine Leinenpflicht anordnen, so das VG Osnabrück (Az. 6 A 90/10).

Was droht bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht?


Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dabei kann etwa in Düsseldorf/ Nordrhein-Westfalen für einen unangeleinten Hund ein Bußgeld von bis zu 150 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgelds bestimmen die Kommunen und es hängt unter anderem vom Gefährdungsgrad anderer Menschen und Tiere ab.

Kann ein Hund von der Leinenpflicht befreit werden?


Eine Befreiung von der Leinenpflicht kann möglich sein, wenn der Hundehalter durch einen entsprechenden Sachkundenachweis nachweisen kann, dass er den Hund ohne Leine im Alltag führen kann, ohne dass eine Gefahr für die Umwelt besteht.
Für kranke Hunde gibt es keine Ausnahme vom Leinenzwang, entschied das VG Ansbach (Az. AN 4 K 10.01869). Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung würde laut Gericht die allgemeine Akzeptanz eines Leinenverbots unterlaufen.

Unfall durch Leine – Wer haftet?


Ein Unfall aufgrund einer Hundeleine ist schnell passiert. Auch wenn ein Hund gut erzogen ist und zuverlässig auf Kommandos hört, kann sein Halter für Schäden haften. Das hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 381/23) klargestellt. Entscheidend war dabei nicht ein aggressives oder ungehorsames Verhalten des Hundes, sondern die Schleppleine.
Der Fall: Eine junge Frau war mit ihrem Hund auf einem Feldweg unterwegs. Der Hund trug eine lange Schleppleine, die hinter ihm herzog. Als er und ein weiterer Hund am Wegesrand ein Mäuseloch entdeckten, rannten sie los. Die Begleiterin des anderen Hundes näherte sich, um einzugreifen. Daraufhin rief die junge Frau ihren Hund zurück. Dieser folgte dem Kommando sofort und lief zu ihr zurück. Währenddessen zog sich jedoch die Schleppleine, die noch hinter ihm herlief, um das Bein der anderen Frau. Sie wurde dadurch zu Fall gebracht und brach sich das Schienbein. Die Krankenkasse verlangte später die Behandlungskosten vom Hundehalter zurück.
Die Vorinstanzen hatten eine Haftung zunächst abgelehnt. Ihre Begründung: Der Hund habe gerade nicht unberechenbar gehandelt, sondern ordnungsgemäß auf das Kommando reagiert. Der BGH sah das anders. Nach seiner Auffassung verwirklichte sich die typische Tiergefahr auch hier. Maßgeblich war, dass der Hund sich mit eigener Kraft und Geschwindigkeit bewegte und dadurch die Schleppleine in Bewegung setzte. Die Gefahr ging nicht von einem Fehlverhalten im Sinne von Ungehorsam aus, sondern von der körperlichen Dynamik des Tieres in Verbindung mit der langen Leine. Der Hund konnte die Gefahr, die von der sich spannenden und um das Bein wickelnden Schleppleine ausging, naturgemäß nicht erkennen oder kontrollieren.
Damit stellte der BGH klar: Auch wenn ein Hund einem menschlichen Befehl folgt, bleibt er ein eigenständig handelndes Lebewesen mit eigener Energie. Wenn diese tierische Kraft in Kombination mit einer Schleppleine zu einem Sturz führt, kann darin die typische Tiergefahr liegen, für die der Halter haftet. Das Berufungsgericht muss nun erneut über den Fall entscheiden.

Was spricht für und was spricht gegen eine Maulkorbpflicht bei Hunden?


Maulkörbe bei Hunden sollen verhindern, dass Hunde Menschen oder andere Tiere beißen. In bestimmten Situationen, wie beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, großen Menschenmengen oder auf engem Raum, ist die Maulkorbpflicht sinnvoll, um die allgemeine Sicherheit zu erhöhen.
In einigen Bundesländern gibt es eine Maulkorbpflicht nur für bestimmte Rassen oder als Auflage für auffällig gewordene Hunde. Dies soll eine gezielte Anwendung der Maulkorbpflicht ermöglichen und soll Hundehalter motivieren, sich stärker mit dem Verhalten und der Erziehung ihrer Hunde auseinanderzusetzen. Sog. Rasselisten werden aber auch kritisch gesehen, da das Verhalten eines Hundes stark vom Halter und der Erziehung abhängt. Maulkörbe schränken den Hund zudem in seiner natürlichen Bewegungsfreiheit, Atmung und dem Ausdruck von Kommunikation und Stresssignalen ein. Dies könne, wenn der Maulkorb schlecht sitzt oder übermäßig lange getragen wird, zu zusätzlichem Stress und möglicherweise zu Angstverhalten führen. Zudem ignoriere eine pauschale Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen individuelle Unterschiede und unterstütze Vorurteile gegen bestimmte Hundearten. Befürworter des Maulkorbs sind der Ansicht, dass ein gut sitzender Maulkorb den Hund nicht unnötig einschränkt und in bestimmten Situationen Stress für alle Beteiligten reduzieren kann. Ein Maulkorb sei nur ein Hilfsmittel und kein Ersatz für Erziehung, sollte aber für Fälle bereitstehen, in denen Unsicherheit oder Aggression auftritt. Die beste Lösung liegt oft in einer Kombination aus Erziehung, sozialen Kompetenzen und einer situationsbedingten Maulkorbpflicht.

Wann und wo muss der Hund einen Maulkorb tragen?


In Deutschland gibt es keinen generellen Maulkorbzwang. Jedes Bundesland bzw. jede Kommune regelt welche Hunde wo einen Maulkorb tragen müssen. Meistens gilt der Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln oder je nach Hunderasse an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden.

Müssen Listenhunde Maulkorb tragen?


Der Maulkorbzwang bei Listenhunden ist ebenfalls je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In fast allen Bundesländern müssen Listenhunde im öffentlichen Raum Maulkorb tragen. Zum öffentlichen Raum zählt dabei auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses.

Wann kann eine Behörde Maulkorbzwang für den Hund anordnen?


Ein Maulkorbzwang ist für viele Hundehalter ein sensibles Thema. Dennoch kann eine zuständige Behörde, etwa das Ordnungsamt oder das Veterinäramt, unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Maßnahme verhängen. Die Befugnis, einen Maulkorbzwang zu verhängen, ergibt sich aus den Landeshundegesetzen (LHG) der Bundesländer sowie den allgemeinen Gefahrenabwehrverordnungen. Gemeinsam ist diesen Regelungen, dass die Behörde mit einem Maulkorbzwang eingreifen darf, wenn von einem Hund eine konkrete Gefahr ausgeht. Ziel ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit, insbesondere von Menschen und anderen Tieren. Je nach Bundesland können die Anforderungen variieren, der Kern bleibt jedoch gleich: Eine Anordnung erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf nachvollziehbaren Gründen.
Der häufigste Grund für eine behördliche Maulkorb-Anordnung ist ein Beißvorfall, bei dem eine Person oder ein Tier verletzt wurde. Bereits ein einziger Vorfall kann ausreichen, wenn er schwerwiegend war.
In manchen Bundesländern reicht schon der Versuch oder eine erhebliche Bedrohungslage aus, etwa wenn der Hund jemanden aggressiv anspringt oder wiederholt knurrend bedrängt.
Das VG Gelsenkirchen (Az. 19 L 237/25 ) hat aber klar gestellt, ein Hund der eine Spaziergängerin, die ihm im Weg stand, anrempelte, keinen Maulkorb tragen muss. Anrempeln ist kein „Anspringen“ im Sinne des LHundesG NRW.
Eine behördliche Maulkorb-Anordnung kann auch erfolgen, wenn ein Hund als „gefährlicher Hund“ eingestuft wird. Das ist der Fall, wenn der Hund wiederholt aggressiv auffällt, eine hohe Reizschwelle überschreitet, unkontrollierbar wirkt oder einem gelisteten Rassetyp je nach Bundesland entspricht. Einige Bundesländer ordnen für als gefährlich eingestufte Hunde automatisch Maulkorbpflicht an, zumindest bis ein erfolgreiches Wesenstest-Ergebnis vorliegt.
Ein Maulkorbzwang kann auch bei fehlender Kontrolle durch den Hundehalter verhängt werden, etwa, wenn der Hund öfter entkommt, der Halter Leinenpflichten missachtet, der Hund wiederholt andere gefährdet oder Erziehungs- oder Auflagenverstöße vorliegen. In diesen Fällen sieht die Behörde die Gefahr weniger im Hund selbst, sondern in der mangelnden Führung durch den Halter.
Mehrfache Beschwerden von Nachbarn, Spaziergängern oder der Polizei können Anlass zu einer behördlichen Überprüfung sein. Auch ohne Beißvorfall kann die Behörde einschreiten, wenn sich mehrere glaubwürdige Hinweise über gefährliches Verhalten häufen.

Können Hundehalter den Maulkorb für ihren Hund verhindern?


Hundehalter können bei ihrem Hund einen sog. Wesenstest von einem Sachverständigen durchführen lassen. Fällt der positiv aus, haben sie ggfs. die Möglichkeit eine behördliche Sondergenehmigung zu erhalten, wonach dem Hund der Maulkorb erspart bleibt.
Aber aufgepasst: Kommt es zu einem Beißvorfall, muss der Hund trotz Befreiung von der Maulkorbpflicht wieder einen Maulkorb tragen, so das VG Düsseldorf (Az. 14 L 3059/25) im Fall eines Pitbulls, der trotz bestandenen Wesenstest ein Kind gebissen hatte. Der Nachweis der Harmlosigkeit sei durch den Beißvorfall widerlegt, so das Gericht.
Gleiches entschied das VG Freiburg (Az. 4 K 3000/25) im Fall eines American Pitbulls, der trotz bestandener Verhaltensprüfung sich losriss und eine Spaziergängerin aggressiv angriff. Eine Chance auf einen erneuten Wesenstest gab das Gericht dem Hund nicht.

Wie läuft eine Maulkorb-Anordnung ab?


Steht eine behördliche Maulkorb-Anordnung im Raum, wird der Sachverhalt durch die Behörde anhand von Zeugenaussagen, tierärztlichen Befunden, Beobachtungen des Amtstierarztes und Polizeiakten untersucht.
Vor einer Anordnung des Maulkorbzwangs muss der Hundehalter angehört werden. Er kann dann Stellung nehmen, Beweise vorlegen und Gegenargumente anführen.
So dann erlässt die Behörde einen schriftlichen Verwaltungsakt. Darin stehen mögliche Auflagen, wie Maulkorbzwang, Leinenpflicht, Wesenstest, Nachweis der Sachkunde oder /und der Besuch einer Hundeschule.
Gegen diesen Bescheid kann der Halter zunächst Widerspruch bei der Behörde einlegen. Sollte dieser nicht erfolgreich sein, kann eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Tipp: Oft lohnt es sich, parallel an den Ursachen mit Training, Verhaltenstherapie oder Sachkundenachweise zu arbeiten, dies kann die Entscheidung später positiv beeinflussen.

Was droht Hundehaltern bei einem Verstoß gegen den Maulkorbzwang?


Hundehalter, die gegen den Maulkorbzwang verstoßen, müssen je nach Bundesland mit einem erheblichen Bußgeld rechnen. Kommt ein Mensch aufgrund der Verletzung des Maulkorbzwangs zu Schaden, kann sogar ein Hundehaltungsverbot ausgesprochen werden.
Verstößt ein Hundehalter mehrfach gegen einen behördlich angeordneten Maulkorbzwang, droht dem Hundehalter die Wegnahme des Hundes, urteilte das VG Göttingen (Az. 1 B 55/21) im Fall eines Kangals ohne angeordneten Maulkorb.

Sind Hundehalter verpflichtet den Kot ihres Hundes im öffentlichen Raum zu entsorgen?


In der freien Natur müssen Hundehalter den Haufen ihres Hundes nicht aufsammeln und entsorgen – im öffentlichen Raum hingegen schon.
Hundekot stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko dar, da er Bakterien, Parasiten und Keime enthält, die Menschen, besonders Kinder, und andere Tiere gefährden können. Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen oder in Parkanlagen beeinträchtigt auch das Bild und die Sauberkeit des öffentlichen Raums. Dies kann die Lebensqualität aller Bürger und die Attraktivität von Städten und Gemeinden beeinträchtigen.
Wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, riskiert in vielen Städten und Gemeinden Bußgelder. Diese können je nach Region und Schwere des Verstoßes variieren, oft liegen sie zwischen 10 und 150 Euro, in manchen Städten aber auch höher.
Viele Städte bieten kostenlose Hundekotbeutel und spezielle Abfallbehälter an, um die Entfernung zu erleichtern und Hundehalter zur Einhaltung der Regelungen zu motivieren.
Insgesamt ist das Entfernen von Hundekot also nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine Frage der Rücksichtnahme und des Verantwortungsbewusstseins gegenüber der Gesellschaft.

erstmals veröffentlicht am 01.04.2020, letzte Aktualisierung am 09.02.2026
Redaktion anwaltssuche.de

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