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Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher in Form der Sachpfändung war nach bisher geltendem Recht wenig effektiv. Auf Grund bestehender Vorschriften zum Schuldnerschutz ist regelmäßig der gesamte Hausrat des Schuldners vor Pfändung geschützt. In aller Regel musste der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder abziehen. Dies soll sich nun mit Wirkung zum 01.01.2013 ändern: Zu diesem Zeitpunkt tritt nämlich das "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" vom 29.07.2009 (BGBl. I Nr. 48, S. 2258 ff.) in Kraft.





Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält.




