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Informationen zur Ehescheidung
Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.
In manchen Fällen ist eine Scheidung auch schneller möglich.
Dies ist der Fall, wenn ein Fortführen der Ehe für einen Ehepartner nicht zumutbar ist. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.
Das Trennungsjahr vor einer Scheidung
Die beiden Ehepartner dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und sollten, so dies finanziell möglich ist, auch nicht mehr zusammen leben. Auch nach einem Jahr der Trennung kann keine Scheidung ohne Begründung durchgesetzt werden. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden.
Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens
Auf drei Trennungsjahre erhöht sich die Frist immer dann, wenn einer der beiden Partner nicht gewillt ist, die Ehe so schnell aufzugeben. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken. Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Ein Anwalt für Familienrecht in Berlin liefert zuverlässigen Rechtsrat.
Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.
Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.
Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.
Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang, das heißt der Scheidungsantrag kann vor Gericht nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. In einer Ehe ohne Kinder bestimmt der dauerhafte Wohnort des Antraggegners den Gerichtsstand, oder es wohnt noch einer der beiden Eheleute in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist der dortige Gerichtsbezirk zuständig. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Das Familiengericht versendet zur Ermittlung von Ansprüchen zum Versorgungsausgleich Vordrucke an die „noch Eheleute“. Nach der Bestimmung des Versorgungsausgleichs kann der Scheidungstermin festgelegt werden zu dem die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden wird.
Familienrecht und Corona
Die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Familienrecht bleiben nicht aus. Um die Folgen, auch für die Bevölkerung, durch die Covid-19 Pandemie möglichst gering zu halten, wurden Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder ergänzt. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.
Unterhalt wenn die Ehe geschieden wird
Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Mit dem Unterhalt soll die soziale Sicherheit gewährleistet werden. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Zu Unterhalt verpflichtet wird man nicht nur von rechts wegen, auch Vertragsvereinbarungen können zur Unterhaltspflicht führen.
Alimente - Zahlung von Unterhalt
Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Nur wer selbst genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch imstande, tatsächlich Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Um welche Art des Unterhaltes es sich handelt hängt von der Position ab die man übernehmen kann bzw. muss. Die getrennten Eltern kümmern sich gemeinsam um den Unterhalt des Kindes indem einer das Geld beisteuert, der andere den täglichen Sorgfaltspflichten nachkommt.
Ermittlung des Kindesunterhaltes
Die Berechnung des Kindesunterhaltes darf nicht auf das gesamte Vermögen angewendet werden, hier ist deutlich zu unterscheiden und nur das „unterhaltsrelevante“ Einkommen zu beachten. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.
Unterhalt für den Ehegatten
Ist es einem Partner nicht aus eigener Kraft möglich (z.B. wegen kleiner Kinder) ausreichend Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen, hat er normalerweise Anspruch auf Unterhalt vom anderen Partner. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern.
Selbstbehalt
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.
Die Berechnung des Unterhalts
Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Ein Anwalt hilft Ihnen bei unübersichtlichen Berechnungen, der Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt und seiner ganzen fachlichen Kompetenz.
Kann man einen Unterhaltsvorschuss beantragen?
Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für die gemeinsamen, nicht volljährigen Kinder nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird. Die kommunalen Jugendämter bekommen die Unterhaltsforderungen in Höhe des Vorschusses von dem alleinerziehenden Elternteil übertragen und fordern diesen dann beim zahlungspflichtigen Elternteil wieder ein. Hat das Kind und sein betreuender Elternteil seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und wohnt das Kind mit dem betreuenden Elternteil dauerhaft in der gleichen Wohnung, so erfüllt es eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beziehen zu können.
Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.
Sorgerecht: Rechte und Pflichten für Eltern
Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Geregelt ist das Sorgerecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Trennen sich die Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht gleichwohl bestehen. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Gemeinsam zu entscheiden ist unter anderem auch die religiöse Erziehung. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären. Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf? Wo soll der Lebensmittelpunkt des Kindes sein, das ist eine weitreichende Entscheidung, die evtl. noch verschärft wird durch einen Umzug eines Elternteils in eine weit entfernte Stadt oder ins Ausland. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.
Das alleinige Sorgerecht
Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss im Einzelfall vom Familiengericht beurteilt werden. Das Familiengericht wird zusammen mit Sachverständigen und dem örtlichen Jugendamt eine Entscheidung für das Kind und zu seinem Wohle treffen. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Das Gericht bestellt in solchen Fällen einen Amtsvormund und betraut ihn mit dem Sorgerecht. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Berlin für das Sorgerecht.
Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern bestimmen, wer im Fall ihres Todes der gesetzliche Vormund für ihre minderjährigen Kinder werden und wer das Sorgerecht auf keinen Fall erhalten soll. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Haben sich beide Partner zu einer Sorgerechtsverfügung entschlossen, so gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Hilfreich: Checkliste Scheidungsrecht
