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Anwälte und Kanzleien für Familienrecht in Berlin Hohenschönhausen finden

Rechtsanwältin Urte Brieger Berlin
Rechtsanwältin Urte Brieger
Brieger Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Pistoriusstraße 149, 13086 Berlin
030 - 81612690
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Rechtsanwältin Urte Brieger – Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Benötigen Sie eine umfassende anwaltliche Beratung zu familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt? Dann wenden Sie sich an mich und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und meiner Fachkenntnis. Sie erreichen mich entweder telefonisch über die Kanzleinummer oder über das Kontaktformular auf meinem Profil. Hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Ihre Telefonnummer. Ich melde mich umgehend zurück. Mein Werdegang und meine Tätigkeitsschwerpunkte. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich von 1989 bis 1994 an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahre 2000 wurde ich als Rechtsanwältin zugelassen und bin in die 1996 von Rechtsanwalt Stefan Brieger gegründete Kanzlei in Berlin eingestiegen. Seit dem Jahr 2007 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und in diesem Rechtsgebiet besonders spezialisiert. Durch meine langjährige Erfahrung und meine Expertise kann ich Ihnen garantieren, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten bei mir in besten Händen sind. Mein Tätigkeitsschwerpunkt: das Familienrecht. ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Die Scheidung, das Ende einer Ehe

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Die räumliche Trennung der Partner ist seit einem Jahr vollzogen und beide wollen die Scheidung, oder sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt und nur ein Partner möchte die Ehe beenden.

Diese Trennungsphase kann nur in wenigen Fällen verkürzt werden.

Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.

Der Regelfall ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr

Am einfachsten ist eine Trennung rechtlich nachzuvollziehen, wenn die Eheleute ihren gemeinsamen Hausstand auflösen und ein Partner aus der Wohnung auszieht. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Es muss nicht immer gleich häusliche Gewalt sein, auch eine bereits innerlich vollzogene Trennung wird als Grund vor Gericht anerkannt. Der wohl harmonischste Weg, wenn eine Beziehung gescheitert ist, ist der einer einvernehmlichen Scheidung. Das deutsche Scheidungsrecht verlangt, dass sich die Parteien vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Die Scheidung nach drei Trennungsjahren

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken.

Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Kompetente Unterstützung bei einer Scheidung gibt ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Berlin Hohenschönhausen.

Jahr für Jahr werden von den bundesdeutschen Gerichten weit über 100.000 Ehen geschieden.

Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.

Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.

Wie geht eine Scheidung von Statten: Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang, das heißt der Scheidungsantrag kann vor Gericht nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Die Ehescheidung ist an dem Familiengericht einzureichen, wo der Ehegatte mit allen gemeinschaftlichen, minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Eine Ehescheidungsvoraussetzung ist der Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehegatten. Auskünfte zu möglichen Rentenanwartschaften werden durch besondere Schreiben des Gerichts erfragt. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Ein Ehevertrag ermöglicht meist eine deutlich schnellere Scheidung.

Familienrecht in Coronazeiten

Auch das Familienrecht ist von der Corona Pandemie betroffen. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Um bei den sich pandemiebedingt schnell ändernden Gesetzeslagen rechtssicher und aktuell beraten zu werden, wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung

Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Mit dem Unterhalt soll die soziale Sicherheit gewährleistet werden. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Alimente - Existenzsicherung nach der Trennung

Der Bar- Geldunterhalt ist die regelmäßige Zahlung eines Gesamtbudgets. Als Unterhaltsverpflichteter muss man allerdings auch in der Lage sein diesen Unterhalt bestreiten zu können. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.

Den Kindesunterhalt berechnen

Bei der Unterhaltsberechnung gilt generell: Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld- und Sachwerte vorhanden sind oder was auf dem Gehaltsscheck steht, es wird lediglich „unterhaltsrelevantes“ Einkommen berücksichtigt. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Ehegattenunterhalt

Ist es einem Partner nicht aus eigener Kraft möglich (z.B. wegen kleiner Kinder) ausreichend Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen, hat er normalerweise Anspruch auf Unterhalt vom anderen Partner. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder eine Firmengründung können auch noch nach Festsetzung der Unterhaltshöhe den Lebensunterhalt beeinflussen. Beantragen Sie möglichst zeitnah Ihren Unterhalt, da eine Verzögerung sich zu Ihrem Nachteil auswirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht berät ihren Mandanten rechtssicher zu allen Themen das Familienrecht betreffend, wie auch u.a. bei Auseinandersetzungen über Unterhaltsansprüche oder den Zugewinnausgleich. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Für eine Scheidungsvereinbarung sollten jedoch beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin beauftragen. Je nach Sachverhalt können so gute Lösungen für alle Parteien gefunden werden. Dies vermeidet viele weitere Konflikte.

Was ist der Selbstbehalt

Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Unterhaltsberechnung

Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.

Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt werden?

Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Zahlt der Unterhaltspflichtige wieder den gesetzlichen Mindestunterhalt, endet die Unterhaltsvorschusszahlung des Staates.

Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl

Mit dem Sorgerecht ist die Pflicht und die Befugnis gemeint, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Darunter fällt auch die Entscheidung wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist, wer sich im Alltag um das Kind kümmert oder natürlich wie es finanziell abgesichert ist. Der Gesetzestext zum Sorgerecht findet sich im BGB. Trennen sich die Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht gleichwohl bestehen. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden.

Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter?

Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Oft muss hier das Gesetz eine Entscheidung treffen. Hier versucht das Gericht unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte für das Kind eine bestmögliche Entscheidung zu finden.

Gibt es auch ein alleiniges Sorgerecht?

Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Bei verheirateten Paaren muss das alleinige Sorgerecht gut begründet sein und dem Kindeswohl dienen. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss im Einzelfall vom Familiengericht beurteilt werden und "schlechter Umgang" ist als Begründung nicht ausreichend. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Berlin Hohenschönhausen zuverlässigen Rechtsrat.

Auf der sicheren Seite mit der Sorgerechtsverfügung

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.

Wie kann der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht helfen?

Ein Anwalt ist wichtiger Partner und Unterstützer in Situationen die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Auch, oder gerade, wenn Differenzen aussergerichtlich gelöst werden sollen, so ist ein Rechtsbeistand wichtig um die eigenen Interessen zu wahren.

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