Umgangsrecht – Der Kontakt zwischen Eltern und Trennungskind

Beim Umgang mit dem gemeinsamen Kind kommt es nach einer Trennung bei den Eltern oft zum Konflikt. Wer hat nach einer Trennung oder Scheidung ein Recht auf Umgang mit dem gemeinsamen Kind? Was gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften? Haben auch Großeltern ein Umgangsrecht mit dem Enkel? Wozu dient eine Umgangsvereinbarung? Wie setzt man das Umgangsrecht mit dem Kind durch? Kann man Umgangsregelungen später nochmal ändern? Und darf das Kind den Umgang mit einem Elternteil verweigern?
- Welches Umgangsrecht mit ihrem Kind haben Eltern nach einer Trennung?
- Welches Umgangsrecht mit ihrem Kind haben Eltern nach einer Scheidung?
- Wie sieht das Umgangsrecht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus?
- Wer hat ein Umgangsrecht bei einer Leihmutterschaft?
- Hat der Samenspender einen Recht auf Umgang mit dem Kind?
- Können Großeltern ein Umgangsrecht mit ihrem Enkelkind einfordern?
- Warum benötigt man eine Umgangsvereinbarung?
- Wie setzt man sein Umgangsrecht mit dem Kind durch?
- Was droht einem Elternteil bei Vereitlung des Umgangsrecht?
- Darf das Kind den Umgang mit einem Elternteil verweigern?
- Wie kann man eine bestehende Umgangsregelung ändern?
- Häufige Irrtümer im Umgangsrecht
- Anwalt konsultieren - was ist zu beachten?
- Umgangsrecht - häufige Fragen und Antworten
Welches Umgangsrecht mit ihrem Kind haben Eltern nach einer Trennung?
Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern und Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern. Dieses Umgangsrecht ist ein Teil des Familienrechts und wird besonders relevant, wenn Eltern sich trennen. Das Umgangsrecht ermöglicht ihnen Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Auch nach einer Trennung bleiben Eltern verpflichtet, sich um das Wohlergehen und eine gute Entwicklung des Kindes zu kümmern. Dabei haben sie alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil negativ beeinträchtigt. Umgangsberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt. Keine Rolle spielt, ob die Eltern verheiratet sind oder waren. Einschränkungen beim Umgangsrecht gibt es nur für den leiblichen Vater, der aber nicht der rechtliche Vater ist. Beispiel: Bekommt eine verheiratete Frau von einem anderen Mann ein Kind, gilt ihr Ehemann trotzdem als rechtlicher Vater. Der leibliche Vater hat in diesem Fall nur dann ein Umgangsrecht mit dem Kind, wenn dies dem Kindeswohl dient, so das Oberlandesgericht (OLG) Jena (Az. 3 UF 42/16). Wichtig zu wissen: Auch wenn einem Elternteil das Umgangsrecht mit dem Kind zu steht, kann ihm in besonderen Fällen ein Zusammentreffen mit dem Kind untersagt werden. So etwa im Fall eines Vaters, der zur Einschulung seines Kindes kommen wollte. Das OLG Zweibrücken (Az. 2 UFH 2/21) entschied, dass dem Vater kein Recht zur Teilnahme an der Einschulung zu steht, weil zu befürchten war, dass es zu einem heftigen Streit zwischen den beiden aufeinandertreffenden Elternteilen kommen wird, der für das Kind wohlmöglich traumatisierend sein kann.Welches Umgangsrecht mit ihrem Kind haben Eltern nach einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung müssen die Eltern sich auf den Lebensmittelpunkt des Kindes und den Umgang mit ihm einigen. Im Familienrecht wird hier zwischen dem Residenzmodell und dem Wechselmodell entschieden. Beim Residenzmodell befindet sich der Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil. Der andere Elternteil nimmt sein Umgangsrecht durch Besuche des Kindes, etwa am Wochenende oder während der Ferien wahr. Beim Wechselmodell lebt das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern. Das heißt es wohnt beispielsweise abwechselnd eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater. So können beide Eltern gleich viel Zeit mit dem Kind verbringen. Das Wechselmodell funktioniert aber erfahrungsgemäß nur bei Eltern, die sich gut verstehen, denn es bedeutet ein hohes Maß an Absprache und Organisation. Ein Familiengericht kann auch gegen den Willen eines Elternteils das Wechselmodell anordnen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. XII ZB 601/15). Das Residenzmodell sei zwar das häufigste Umgangsmodell, es stelle aber kein gesetzliches Leitbild dar, das andere Betreuungsmodelle ausschließe. Eine Umgangsregelung nach dem Wechselmodell steht laut Gericht im Einklang mit der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern für das Kind. Entscheidend seien bei Umgangsregelungen immer das Kindeswohl und der Kindeswille, bekräftigte der Bundesgerichtshof. Entspricht das Wechselmodell mehr den Bedürfnissen des Kindes, ist dieses Modell immer vorzuziehen. Auch wenn es für die Eltern und das Kind einen größeren Aufwand darstellt. Wie das Umgangsrecht im Einzelnen, etwa im Hinblick auf Umgangszeiten, Umgangskosten oder Informationspflichten ausgestaltet werden kann, zeigt Ihnen unser Muster „Umgangsvereinbarung".Wie sieht das Umgangsrecht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus?
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften wird zwischen dem Kind und der eingetragenen Lebenspartnerin, die nicht die leibliche Mutter des Kindes ist, keine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung hergestellt und somit auch kein Umgangsrecht. Dennoch hat das OLG Braunschweig (Az. 2 UF 185/19) entschieden, dass eine Lebenspartnerin nach einer Trennung ein Recht auf Umgang mit dem während der eingetragenen Lebenspartnerschaft geborenen Kind haben kann, wenn dies dem Kindeswohl dient und sie Bezugsperson des Kindes ist. Der Wille der Kindesmutter und ehemaligen Lebenspartnerin ist laut Gericht dabei unbeachtlich. Das OLG Karlsruhe (Az. 18 UF 22/22) hat entschieden, dass dem nicht leiblichen Elternteil kein Umgangsrecht mit den Kindern zusteht, wenn aufgrund von starken Konflikten zwischen den Ex-Partnern, dass Kind in einen Loyalitätskonflikt zum leiblichen Elternteil gerät. In diesem Fall diene der Umgang nicht dem Wohl des Kindes.Wer hat ein Umgangsrecht bei einer Leihmutterschaft?
Wurde bei einer Leihmutterschaft die Schwangerschaft mit Hilfe einer anonymen Eizelle und der Samenzelle des Ehemannes begründet, steht diesem als leiblichen Vater nach einer Trennung ein Umgangsrecht mit dem Kind zu. Die Wunschmutter hat grundsätzlich ein Umgangsrecht, weil es nicht ihr leibliches Kind ist. Im Einzelfall kann aber ein Umgangsrecht aufgrund der sozial-familiärer Beziehung zwischen Wunschmutter und Kind bestehen. Dies entschied das OLG Nürnberg (Az. 11 UF 655/20) im Fall eines Paares, dass sich seinen unerfüllten Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutterschaft in Tschechien erfüllte.Hat der Samenspender einen Recht auf Umgang mit dem Kind?
Ein biologischer Vater, der nach einer privaten Samenspende seine Einwilligung zur Adoption des Kindes durch die Lebenspartnerin der Kindesmutter zugestimmt hat, hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind, entschied der BGH (Az. XII ZB 58/20). Voraussetzung ist, dass der biologische Vater ein ernstes Interesse am Kind zeigt und der Umgang mit ihm für das Kind und seine Entwicklung förderlich ist. Für das Umgangsrecht ist es für die Bundesrichter nicht von Bedeutung, dass das Kind durch eine Samenspende gezeugt wurde oder der Vater zur Adoption eingewilligt hat.Können Großeltern ein Umgangsrecht mit ihrem Enkelkind einfordern?
Es können auch andere Menschen außer den Eltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, wenn zwischen Ihnen und dem Kind eine besondere Beziehung besteht und der Umgang dem Kindeswohl dient. Das ist etwa bei Großeltern oder Geschwistern der Fall. Der Europäische Gerichtshof (Az. C-335/17) hat klargestellt, dass der Begriff „Umgangsrecht“ in der Brüssel II a- Verordnung auch das Umgangsrecht der Großeltern meint. Dieser Anspruch auf ein Umgangsrecht steht den Großeltern aber nicht zwingend zu, so das OLG Oldenburg (Az. 3 UF 120/17), sondern nur dann, wenn es dem Wohl des Enkelkindes dient. Haben die Großeltern Streit mit den Eltern des Kindes kann ihnen ein Umgangsrecht verwehrt werden, entschied der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 350/16). Das Kind wird ansonsten einem Loyalitätskonflikt ausgesetzt, der seiner Entwicklung und seinem Wohl nicht förderlich ist. In diesem Sinne entschied auch das OLG Braunschweig (Az. 2 UF 47/21) und lehnte das Umgangsrecht von Großeltern ab, die sich ständig abwertend über die Kindesmutter und ihre Herkunft äußerten. Großeltern haben auch dann keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit ihrem Enkelkind, wenn dadurch ein Elternteil auf ein Umgangsrecht an einem Wochenende verzichten müsste, entschied das OLG Brandenburg (Az. 13 WF 151/18). Eltern haben in der Ausübung ihres Umgangsrechts Vorrang vor den Großeltern. Ob die Großeltern in Deutschland oder im Ausland leben, hat auf ihren Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind keinen Ausfluss, so das OLG Köln (Az. 4 WF 4/04). Auch einer Großtante kann ein Umgangsrecht mit einem Kind zu stehen, wenn zwischen ihr und dem Kind eine fast elterliche Beziehung steht und der Umgang der Entwicklung des Kindes gut tut, so das OLG Celle (Az. 10 WF 303/15).Warum benötigt man eine Umgangsvereinbarung?
Das Gesetz gibt den Eltern zwar ein Umgangsrecht, regelt den praktischen Umgang aber nicht. Getrenntlebende Eltern müssen daher eine Umgangsvereinbarung treffen, wie der Kontakt zum Kind erfolgen werden soll. Je konfliktreicher die Beziehung der Eltern ist, desto detaillierter sollte die Umgangsvereinbarung ausgestaltet sein.Wie setzt man sein Umgangsrecht mit dem Kind durch?
Bei zerstrittenen Eltern kommt es häufig vor, dass sie versuchen den Kontakt des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil zu verhindern. Es gibt Wege sich dagegen zu wehren. Um bei diesem sensiblen Thema keinen Fehler zu machen, empfiehlt es sich möglichst früh den Kontakt zu einem Anwalt für Familienrecht aufzunehmen. Der berät Eltern kompetent und erfahren, welche nächsten Schritte für eine erfolgreiche Durchsetzung des Umgangsrechts einzuleiten sind. Er begleitet die Kontaktaufnahme zum Jugendamt und zum Familiengericht. Das Familiengericht vermittelt auf Antrag des betroffenen Elternteils. In einem Gerichtstermin, an dem beide Eltern und das Jugendamt teilnehmen, versucht das Familiengericht eine einvernehmliche Lösung, bzgl. der Durchsetzung des Umgangs zu erzielen. Ist das nicht möglich, entscheidet das Familiengericht per Beschluss. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.Was droht einem Elternteil bei Vereitlung des Umgangsrecht?
Verhindert ein Elternteil trotz des Gerichtsbeschlusses den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind, drohen ihm ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft. So hält das OLG Oldenburg (Az. 4 WF 151/17) ein Ordnungsgeld von 500 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von fünf Tagen für eine Mutter angemessen, die ihr Kind nicht wie vereinbart zum Kindesvater bringt. Die Kindesmutter habe die Pflicht das Umgangsrecht zu ermöglichen und positiv auf das Kind einzuwirken. Als Sanktionen kann auch der Unterhalt gekürzt oder das Sorgerecht entzogen werden. Das Familiengericht kann zudem eine Umgangspflegschaft anordnen, wenn ein Elternteil gegen seine Wohlverhaltenspflicht verstoßen hat. Der Umgangspfleger holt das Kind ab und bringt es zum umgangsberechtigten Elternteil. Er soll auch zwischen den Eltern bezgl. Des Umgangs vermitteln. Unsere Checkliste „Konfliktfall Umgangsrecht – Was tun?“ verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Schritte zur Durchsetzung des Umgangsrecht notwendig sind.Darf das Kind den Umgang mit einem Elternteil verweigern?
Ein Umgangsrecht darf nicht gegen den Willen des Kindes durchgesetzt werden, stellt das OLG Hamm (Az. 2 UF 214/08, II-2 UF 214/08) klar. Weigert sich ein Kind Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil zu pflegen, ist der Wille des Kindes maßgeblich. Voraussetzung ist, dass der Kindeswille eigenständig und ohne Druck des betreuenden Elternteils zu stande gekommen ist. Lehnt ein Kind nachhaltig einen persönlichen Kontakt mit dem Vater ab, kann der Umgang auf einen monatlichen Briefkontakt begrenzt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 3326/14).Wie kann man eine bestehende Umgangsregelung ändern?
Hat ein Familiengericht eine Umgangsregelung für den Aufenthalt eines Kindes nach der Trennung der Eltern getroffen, müssen triftige Gründe im Hinblick auf das Wohl des Kindes vorliegen, damit diese Regelung nachträglich geändert wird. Der Kindeswille ist dabei aber nur ein Aspekt zur Ermittlung des Kindeswohls, entschied das OLG Frankfurt/Main (Az. 1 UF 74/18). Kriterien zur Ermittlung des Kindeswohls sind laut Gericht die Eignung der Eltern zur Erziehung der Kinder, die Bindung der Kinder an die Eltern, die Bindungstoleranz, Förderungs- und Kontinuitätsprinzipien und auch der Kindeswille. Beim Kindeswille spielen zunehmendes Alter und Einsichtsfähigkeit eine große Rolle, am wichtigsten sei allerdings die Autonomie des Kindeswillen.Häufige Irrtümer im Umgangsrecht
Top-Irrtum: Wer das Sorgerecht hat, darf auch den Umgang bestimmen
Sorgerecht und Umgangsrecht sind völlig unabhängig voneinander. Ein Umgangsrecht können auch Personen haben, die nicht sorgerechtsberechtigt sind. Auch wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat, bedeutet dies nicht, dass es den Umgang des Kindes alleine bestimmen darf.Top-Irrtum: Nicht-verheiratete Väter haben kein Recht auf Umgang
Nicht-verheiratete leibliche Väter haben sehr wohl ein Recht auf Umgang. Dieses Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich festgeschrieben.Top-Irrtum: Jugendamt darf Umfang des Umgangs bestimmen
Das Jugendamt darf keinen Einfluss auf die Gestaltung des Umgangs nehmen. Es darf den Umgang weder erweitern, noch kürzen oder ganz verbieten. Das ist ausschließlich Sache des Familiengerichts.Top-Irrtum: Umgang kann man nicht erzwingen
Wird der Umgang mit dem Kind von einem Elternteil verhindert, gibt es die Möglichkeit den Umgang gerichtlich durchzusetzen. Notfalls mit einem Ordnungsgeld, Ordnungshaft oder sogar mit unmittelbare Gewalt gegen die Person, die den Umgang verhindert.Anwalt konsultieren - was ist zu beachten?

Umgangsrecht - häufige Fragen und Antworten
Im besten Fall vereinbaren die Eltern außergerichtlich das Umgangsrecht miteinander. Im Falle einer Scheidung wird das Umgangsrecht vom Gericht nicht automatisch mitentschieden. Ein Elternteil muss einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellen.
+ Was, wenn das Kind nicht will?Verweigert ein Kind den Umgang mit einem Elternteil, sollte zunächst auf seine Beweggründe eingegangen werden. Der Umgang darf nicht über den Kopf des Kindes durchgesetzt werden. Klagt ein Elternteil das Umgangsrecht ein, wird das Familiengericht sich am Kindeswohl orientieren.
+ Wie weit darf man wegziehen?Üben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht aus, haben sie bzgl. eines Umzugs des Kindes unter Umständen ein Vetorecht, etwa bei einem Umzug ins Ausland. Maßgeblich ist auch bei einem Umzug immer das Kindeswohl.
+ Wer zahlt die Fahrtkosten?Die Übernahme der Fahrtkosten, sowie aller anderen Umgangskosten, kann zwischen den Eltern in der Umgangsvereinbarung geregelt werden.
+ Wie kann man Umgangsrecht verhindern?In schwerwiegenden Fällen, wie Entführungsgefahr, Gefahr der körperlichen Misshandlung des Kindes oder Drogensucht des umgangsberechtigten Elternteils, kann ein Umgang verhindert werden.
+ Wer muss fahren?Die Frage, wer das Kind abholt oder bringt, sollten die Eltern in der Umgangsvereinbarung regeln.
erstmals veröffentlicht am 12.02.2019, letzte Aktualisierung am 07.08.2023
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