Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts - ein Beispiel
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist die oberste Rechtsinstanz und der Wahrer von Verfassung und Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht ist (und arbeitet) unabhängig und selbständig. Ihm ist keine weitere Behörde übergeordnet - kein Ministerium führt hier eine Dienstaufsicht. Es ist damit der Kontrolle durch politische Interessen entzogen.
Das hat bereits zu öffentlichen Diskussionen geführt (und wird es weiterhin); Kritik kommt aus den üblichen Ecken. Wertkonservative Kreise werfen dem Bundesverfassungsgericht vor, es betreibe mit seinen Entscheidungen eine bewusste Beeinflussung der Gesellschaft und befördere planvoll eine Liberalisierung. Liberale Kreise behaupten das Gegenteil. Die Forderungen, die beide daraus ziehen, klingen jedoch ähnlich: Die Richter müssten kontrolliert werden, die Auswahl der der Kandidaten (Verfassungsrichter) gehöre auf den Prüfstand, usw.
Das Bundesverfassungsgericht steht beständig im Feuer solcher Diskussionen. Wenn es um gesellschaftlich kontroverse Fragen geht (z.B. ob eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner das Recht auf steuerliches Ehegattensplitting haben) steht für das Bundesverfassungsgericht kein ideologisches Für und Wider zur Entscheidung an. Ihm geht es allein darum, was das Grundgesetz zu einer bestimmten Rechtsproblematik aussagt. Im zitierten Fall steht die Gleichheit vor dem Gesetz zur Disposition. Das Bundesverfassungsgericht nimmt seine Aufgabe wahr, die Grundrechte zu verteidigen, Politik / Ideologie hin oder her.
Aufbau des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je 8 Richterinnen und Richtern. Die 16 Verfassungsrichter werden zur einen Hälfte vom Bundestag, zur anderen vom Bundesrat gewählt. Für die Wahl eines Verfassungsrichters ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Gewählt werden kann, wer die Mindestaltersgrenze überschritten hat, eine entsprechende juristische Karriere aufweisen kann und nicht in einem der deutschen Parlamente sitzt (bzw. er muss vor seiner Ernennung dort ausscheiden). Die Amtszeit beträgt 12 Jahre und ist dann zu Ende. Wiedergewählt werden können Verfassungsrichter nicht.
Worüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht?
Glaubt man entsprechenden Umfragen, genießt das BVerfG hohes Ansehen bei den Bürgern. Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass das BVerfG von den Bürgern als notwendige Kontrollinstanz wahrgenommen wird. Einige Entscheidungen des BVerfG genießen hohe Popularität (z.B. Entscheidungen zum Rauchverbot, zur Sicherungsverwahrung, zur Vorratsdatenspeicherung, zum Kopftuchverbot oder zum erwähnten Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare). Den Bürgern ist allgemein bekannt (und bewusst), dass sie das Verfassungsgericht anrufen können, wenn sie sich selbst in einem ihrer Grundrechte bedroht sehen - sozusagen als letzte Chance auf Gerechtigkeit.
Jeder Bürger darf das Verfassungsgericht anrufen
Jedem Bürger steht es zu, einen Verstoß gegen seine Grundrechte per Verfassungsbeschwerde anzuzeigen. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass zuvor der Rechtsweg durch alle Instanzen ausgeschöpft wurde. Auf den Tischen des BVerfG landen jährlich ca. 6.000 Verfassungsbeschwerden, von denen nur ein geringer Prozentsatz überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Der Erfolg angenommener Beschwerden ist schmal: Man spricht von Erfolgsquote um die 3 Prozent.
Ein Anwalt hilft - auch vor dem Bundesverfassungsgericht
Bei einer Verfassungsbeschwerde, bei der das Bundesverfassungsgericht z.B. über die Vereinbarkeit einer hoheitlichen Entscheidung mit dem Grundgesetz entscheidet, besteht kein Anwaltszwang. Allerdings kann hier ein erfahrener Rechtsanwalt für Verfassungsrecht seine gesamte Expertise einbringen und die Erfolgschancen des Klägers wesentlich verbessern. Einen erfahrenen Anwalt für Verfassungsrecht finden Sie direkt bei uns - und direkt in Ihrer Nähe.
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