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Verfassungsrecht - die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht

Letzte Aktualisierung am 2015-12-01 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Wird eine Gerichtsentscheidung auf den Prüfstand gestellt, untersucht das Bundesverfassungsrecht nicht etwa, ob das Recht richtig angewendet wurde. Es entscheidet darüber, ob das Urteil des Gerichts verfassungsgemäß ist oder nicht. Ein "Nein" des Bundesverfassungsgerichts hat in der Regel zur Folge, dass eine Entscheidung aufgehoben und an die zuständige Vorinstanz zurückverwiesen wird.

Basis ist das Grundgesetz

Richtschnur für Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundgesetz; es stellt die Quelle für das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland dar. Genauer: Das Grundgesetz ist die Verfassung. Zum Verfassungsrecht gezählt werden die Grundrechte (z.B. Recht der Menschenwürde, das Recht auf Eigentum, das Persönlichkeitsrecht etc.) und das Staatsorganisationsrecht (Aufgabe, Rolle, Organisation bestimmter politischer Institutionen etc.).

Grundrecht in Gefahr? Das Verfassungsrecht ermöglicht die Verfassungsbeschwerde

Das Verfassungsrecht ist eine besonders spezialisierte Rechtsmaterie. Entsprechend wenige Rechtsanwälte setzen sich damit auseinander. Trotzdem ist es enorm wichtig, denn für den Bürger stellt es eine unverzichtbare Möglichkeit dar, sich gegen staatliches Handeln zu wehren. Überall dort, wo z.B. im öffentlichen Recht (meist in Verwaltungsverfahren) die Grundrechte von Menschen berührt werden, kann dies verfassungsrechtliche Relevanz haben. Gleiches trifft auf das Zivilrecht zu. Jeder Bürger, der (s)ein grundgesetzlich verbrieftes Recht in Gefahr sieht (durch ein Urteil, ein Gesetz, einen Verwaltungsakt) kann eine sogenannte Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Verfassungsgericht wird dann überprüfen, ob ein solcher Verstoß tatsächlich vorliegt.

Jeder Bürger kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen

Allerdings: Die Hürden auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht sind hoch - verständlicherweise. Die oberste Rechtsinstanz der Bundesrepublik ist nicht gerade unterbeschäftigt. In jedem Jahr wird eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden eingereicht, Tendenz steigend. Das Gros dieser Beschwerden gelangt gar nicht erst auf den Richtertisch; es wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von den zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerden ist nur eine sehr geringe Anzahl erfolgreich. Fachleute sprechen von Quoten zwischen zwei und vier Prozent. Eine gute Vorbereitung ist also dringend zu empfehlen. Üblicherweise ist der Gang zum obersten Gericht, also eine Verfassungsbeschwerde, nur dann zulässig, wenn die zuständigen Instanzen zuvor erfolglos angerufen wurden. Anwaltszwang besteht vor dem Bundesverfassungsgericht nicht. Allerdings wird eine Beschwerde ohne anwaltliche Beratung kaum Chancen haben, die erste Hürde (Zulassung) zu nehmen. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht steht im Übrigen nicht nur Personen sondern auch Institutionen oder Unternehmen offen.

Konsultieren Sie einen Anwalt für Verfassungsrecht besser vor Ihrer Beschwerde

Ein guter und erfahrener Rechtsanwalt für Verfassungsrecht berät bereits im Vorfeld. Er kann ermessen, ob eine Beschwerde die Chance auf Annahme hat bzw. ob es überhaupt Sinn macht, sie dem obersten Gericht vorzutragen. Aussichtslose Beschwerden wird er gar nicht erst unterstützen - auch im Interesse seines Mandanten. Eine erfahrenen Anwalt für Verfassungsrecht finden Sie direkt bei uns - und direkt in Ihrer Nähe.
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