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Lebenspartnerschaft – Kompetente Unterstützung vom Anwalt für Familienrecht!

Letzte Aktualisierung am 2025-10-13 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Lebenspartnerschaft – Das sollten Sie wissen!

Homosexuelle Paare können erst seit Oktober 2017 in Deutschland heiraten. Vorher konnten sie seit 2001 eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, die der Ehe in vielen Belangen gleichgestellt war. Im Bereich des Steuerrechts wurden eingetragene Lebenspartnerschaften und Eheleute oft noch unterschiedlich behandelt. Dies wurde aber im Laufe der Jahre angepasst. Ein wichtiger Unterschied zu Eheleuten bestand aber darin, dass es eingetragenen Lebenspartnern nicht möglich war ein Kind zu adoptieren. Seit dem 1.Oktober 2017 gilt in Deutschland die sog. „Ehe-für-alle“ mit der Konsequenz, dass es seit dem keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr gibt.

Die Einführung der "Ehe-für-alle" bedeutet aber nicht, dass eingetragene Lebenspartnerschaften automatisch in eine Ehe umgewandelt werden. Dies muss entsprechend beantragt werden.

Die "Ehe-für-alle" führt dazu, dass homosexuelle Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben. Verheiratete homosexuelle Paare dürfen jetzt auch gemeinsam ein Kind adoptieren.

Kann man heute noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen?

Nein, seit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden.

Bleiben bestehende Lebenspartnerschaften gültig?

Ja, sie bleiben weiterhin bestehen und behalten ihre rechtliche Wirkung, können aber auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden.

Wie unterscheidet sich die Lebenspartnerschaft rechtlich von der Ehe?

Die Unterschiede sind heute gering. Früher betrafen sie vor allem das Adoptionsrecht und steuerliche Fragen, die inzwischen weitgehend angeglichen wurden.

Kann eine Lebenspartnerschaft geschieden werden?

Ja, sie wird durch ein gerichtliches Aufhebungsverfahren beendet, das dem Scheidungsverfahren einer Ehe entspricht (§ 15 LPartG).

Können Lebenspartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?

Ja, seit 2013 dürfen eingetragene Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen und vom Ehegattensplitting profitieren.

Kann eine Lebenspartnerschaft ins Ausland übertragen werden?

Das hängt vom jeweiligen Land ab. Viele Staaten erkennen deutsche Lebenspartnerschaften nicht automatisch an.

Was passiert, wenn einer der Lebenspartner stirbt?

Lebenspartner sind einander gesetzliche Erben, ähnlich wie Ehegatten (§ 10 LPartG). Der überlebende Lebenspartner hat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fragen zur Lebenspartnerschaft? Anwalt für Familienrecht hilft!

Von der Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis zur gemeinsamen Adoption eines Kindes stellen sich für homosexuelle Partnerschaften viele rechtliche Fragen. Vertrauen Sie auf die kompetente und erfahrene Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht. Er hilft Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema eingetragene Lebenspartnerschaft weiter.

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