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Informationen zur Ehescheidung
Ist eine Ehe zerrüttet und wird auch nicht mehr gelebt, ist die Scheidung oft der einzige Weg. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .
In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.
Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.
Das Trennungsjahr vor einer Scheidung
Der Begriff Trennungsjahr umschreibt bereits die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht erfüllt werden müssen um als Trennung anerkannt zu werden . Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Als Grund wird z.B. Suchtverhalten des Partners oder häusliche Gewalt anerkannt. Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, können sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen.
Die Scheidung nach drei Trennungsjahren
Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Bei einer Scheidung gibt es einiges zu beachten. Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Ein Anwalt für Familienrecht in München berät im Falle einer Scheidung
Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.
Bei einer Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung vorzunehmen.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Wie geht eine Scheidung von Statten: Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Ist der Versorgungsausgleich vom Gericht errechnet, wird der Scheidungstermin bestimmt.
Familienrecht und Corona
Corona wirkt sich auch auf Bereiche des Familienrechts aus. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Sowohl das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht mussten angepasst werden. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Am sichersten holt man sich bei familienrechtlichen Fragen den Rat eines Anwalts für Familienrecht ein.
Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt
Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Grundsätzlich steht Unterhalt für das Gebot der Solidarität. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.
Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.
Geldunterhalt meint den finanziellen Beitrag des Unterhaltes. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig, jedoch ist darauf Rücksicht zu nehmen wie die persönlichen Lebensverhältnisse sind. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Um welche Art des Unterhaltes es sich handelt hängt von der Position ab die man übernehmen kann bzw. muss. So kümmert sich der eine Elternteil um das tägliche Wohl der gemeinsamen Kinder, der andere Elternteil ermöglicht dies durch finanzielle Unterstützung.
Die Berechnung des Kindesunterhalts
Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.
Unterhalt für den Ex-Partner
Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Die Unterhaltsberechnung bedeutet nicht automatisch, dass der Monatslohn des Alleinverdieners „durch zwei“ geteilt wird. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Der Anspruch ist möglichst schnell zu beantragen, da er auch zu spät gestellt werden, und sich dies bis hin zur Rente als Nachteil erweisen kann.
Selbstbehalt
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Für Alleinerziehende kann es finanziell sofort eng werden, wenn der Ex-Partner seiner Unterhaltszahlung nicht nachkommt, deshalb springt in solchen Fällen das Jugendamt ein.
Die Berechnung des Unterhalts
Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Wer sich nicht gut beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.
Der Unterhaltsvorschuss
Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Die kommunalen Jugendämter bekommen die Unterhaltsforderungen in Höhe des Vorschusses von dem alleinerziehenden Elternteil übertragen und fordern diesen dann beim zahlungspflichtigen Elternteil wieder ein. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.
Wann hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Möchte man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben so muss man bereit sein, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.
Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle
Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Darunter fällt auch die Entscheidung wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist, wer sich im Alltag um das Kind kümmert oder natürlich wie es finanziell abgesichert ist. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Alltagsdinge darf trotzdem der Elternteil bei dem das Kind wohnt allein regeln. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären. Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf? Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.
Das alleinige Sorgerecht ist in Deutschland die Ausnahme.
Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Ein Anwalt für Familienrecht in München berät bei einem Sorgerechtsfall.
Sorgen Sie vor – mit der Sorgerechtsverfügung
Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Sichern Sie das Wohl ihrer unmündigen Kinder auch im Falle ihres Todes ab mit einer Sorgerechtsverfügung. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.
Hilfreich: Checkliste nachehelicher Unterhalt
