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Die Scheidung, das Ende einer Ehe
Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.
Die Ausnahme von dieser Regel:
Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Dies muss aus Gründen erfolgen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen.
Der Regelfall ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr
Die beiden Ehepartner dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und sollten, so dies finanziell möglich ist, auch nicht mehr zusammen leben. Wurde das Trennungsjahr vollzogen kann es, zusätzlich zum Grund für die Zerrüttung, angeführt werden. Es muss nicht immer gleich häusliche Gewalt sein, auch eine bereits innerlich vollzogene Trennung wird als Grund vor Gericht anerkannt. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden. Es herrscht Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht, die Expartner müssen sich vor Gericht von einem Anwalt oder Fachanwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie schnell und unkompliziert hier auf unserer Seite.
Wann gelten drei Trennungsjahre
Drei Trennungsjahre werden benötigt, wenn ein Partner der Scheidung widerspricht, weil er noch Hoffnung auf Versöhnung hat. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
An was muss man bei einer Scheidung denken?
Sie müssen sich über die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder geeinigt haben sowie über die Höhe des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Kompetente Unterstützung bei einer Scheidung gibt ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in München Ramersdorf.
Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.
Bei einer Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung vorzunehmen.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Wie geht eine Scheidung von Statten: Gemäß § 114 des Familienverfahrensgesetzes muss ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen. Welches Familiengericht zuständig ist entscheidet sich daran, wo die Kinder leben. Fehlen gemeinsame Kinder, oder gibt es keinen gemeinsamen Aufenthaltsort, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners an, es sei denn der Antragsteller wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Gericht zuständig. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Das Familiengericht versendet zur Ermittlung von Ansprüchen zum Versorgungsausgleich Vordrucke an die noch Eheleute. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.
Familienrecht und die Corona Pandemie
Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.
Unterhalt wenn die Ehe geschieden wird
Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Grundsätzlich steht Unterhalt für das Gebot der Solidarität. Deutschland und seine Unterhaltspflicht. Nicht nur per Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet, auch getroffene schriftliche, Vereinbarungen sind bindend.
Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig, jedoch ist darauf Rücksicht zu nehmen wie die persönlichen Lebensverhältnisse sind. Auch wenn sich die Partner trennen: Ihren Kindern gegenüber sind sie gleichermaßen unterhaltspflichtig. Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt, es gilt hier genau zu unterscheiden. So kümmert sich der eine Elternteil um das tägliche Wohl der gemeinsamen Kinder, der andere Elternteil ermöglicht dies durch finanzielle Unterstützung.
Den Kindesunterhalt berechnen
Hier geht es um das unterhaltsrelevante Geld des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Die Höhe des Unterhalts für die Kinder wird in der Regel mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.
Ehegattenunterhalt
Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Schneller und einfacher wird eine Scheidung meist mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dringend angeraten wird für die Scheidungsvereinbarung, dass beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin haben. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.
Selbstbehalt in Kürze
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Da es schnell zu finanziellen Krisen kommen kann, hilft das Jugendamt aus und übernimmt vorübergehend die Zahlungen für den Unterhalt.
Die Unterhaltsberechnung
Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Der Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht hilft Ihnen bei unübersichtlichen Berechnungen, der Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt und seiner ganzen fachlichen Kompetenz.
Der Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss leistet der Staat, wenn der Partner fehlt und weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuert. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.
Wer hat ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss
Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.
Weigert sich die alleinerziehende Mutter den Vater zu nennen oder zu helfen den Aufenthaltsort des Vaters zu finden, so wird der Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht bewilligt werden. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.
Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl
Elternschaft, und das damit einhergehende Sorgerecht, bedeutet die Übernahme von Rechten und Pflichten. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Der Gesetzestext zum Sorgerecht findet sich im BGB. Trennen sich die Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht gleichwohl bestehen. Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys oder Fernsehzeiten kann das alleinerziehende Elternteil allein entscheiden. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes
Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Diese Entscheidung wird oft dem Gericht aufgebürdet. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.
Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.
Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund, die Behauptung jemand sei "schlechter Umgang" hingegen reicht nicht aus. Wird von staatlicher Seite einhellig befunden, dass das Kind in seiner momentanen Lebenssituation gefährdet ist, kann es das alleinige Sorgerecht aussprechen. Droht das Kind zu verwahrlosen, oder versagen die Eltern bei der Erziehung auf dramatische, das Kind schädigende Weise, kann das Sorgerecht auch beiden Elternteilen entzogen werden. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in München Ramersdorf zuverlässigen Rechtsrat.
Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!
Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Es kann auch jedes Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung treffen. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.
Wie kann der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht helfen?
Ein Anwalt ist wichtiger Partner und Unterstützer in Situationen die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.

