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Kategorie: Anwalt Familienrecht ,
19.01.2026 (Lesedauer ca. 12 Minuten, 8203 mal gelesen)
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Scheidung: Was gibt es beim Ehe-Aus zu beachten?

Scheidung: Was gibt es beim Ehe-Aus zu beachten? © freepik - mko

Wenn eine Ehe vor dem Aus steht, sind für die Ehepartner damit nicht nur viele Emotionen, sondern auch wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden und sie sehen sich auch mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Ehe geschieden? In welchen Fällen muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Wie schnell geht das? Was kostet eine Scheidung? Und werden Scheidungen im Ausland auch in Deutschland anerkannt?

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Was sollten Ehepartner vor einer Scheidung abklären?

Wer vor einer Scheidung wichtige Fragen zu Finanzen, Kindern, Vermögen und Wohnsituation klärt, behält Kontrolle in einer Phase des Umbruchs. Zunächst sollte feststehen, ab wann die Trennung gilt. Dieses Datum ist rechtlich etwa für das Trennungsjahr, Unterhaltsansprüche oder den Zugewinnausgleich rechtlich relevant. Auch die Frage, ob man getrennt in einer oder in zwei Wohnungen lebt, sollte klar geregelt sein. Weiterhin ist ein transparenter Überblick über die Finanzen wichtig, etwa wer welche laufenden Kosten zahlt oder wie gemeinsame Konten oder Kredite gehandhabt werden. Frühe Absprachen verhindern spätere Streitigkeiten und finanzielle Engpässe und je besser diese Punkte vorbereitet sind, desto einfacher wird die Vermögensaufteilung im Scheidungsverfahren. Zu klären sind ebenfalls die Fragen, wer die gemeinsame Wohnung behält und wie der Hausrat aufgeteilt wird. Auch scheinbar banale Dinge wie Möbel oder das Auto können emotional aufgeladen sein. Sachliche Absprachen im Vorfeld sparen Zeit und Nerven. Sind gemeinsame Kinder von einer Scheidung betroffen, stehen ihre Interessen an erster Stelle. Vor der Scheidung sollten Ehepartner daher möglichst einvernehmlich Fragen des Sorgerechts, Umgangsregelungen und des Kindesunterhalt klären. Auch die Wohnsituation der Kinder sollte geklärt sein. Ein klarer, respektvoller Plan gibt Kindern Sicherheit in einer ohnehin schwierigen Phase. Eine wichtige Überlegung im Vorfeld einer Scheidung ist auch, ob die Ehepartner in der Lage sind eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen. Diese spart Zeit, Kosten und vor allem Nerven! Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Scheidungsfolgen (wie Unterhalt und Sorgerecht) in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. Im Scheidungstermin muss nur ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt, beauftragt und bezahlt werden. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Scheidung für die Eheleute aus emotionalen Gründen nicht möglich. Dann gilt es sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Auswirkungen einer Scheidung zu informieren. Seien es Fragen zum Verbleib in der ehelichen Wohnung, zum Unterhalt oder Sorgerecht: Ein Anwalt für Familienrecht kennt sich in der komplexen Materie des Scheidungsrechts aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und seiner Erfahrung bestens aus. Er hilft Ihnen etwa bei unerlaubte Vermögensverschiebungen des Ehepartners, beim Einholen von Vermögensauskünften beim Ehepartner oder bei Problemen mit einem bestehenden Ehevertrag.

Unter welchen Voraussetzungen kann man sich scheiden lassen?

Frau zieht Ring vom Finger bei Scheidung In Deutschland gilt dabei das sogenannte Zerrüttungsprinzip: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie als endgültig gescheitert gilt.

Ehe gilt als gescheitert

Eine Ehe wird auf Verlangen der oder des Ehepartner(s) geschieden, wenn sie zerrüttet ist. Eine Zerrüttung der Ehe wird angenommen, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass diese wiederhergestellt wird. Gefühle allein reichen nicht aus, entscheidend sind die tatsächlichen Lebensumstände. Die Dauer der Ehe und auch die Schuld des Scheiterns spielen im Scheidungsrecht keine Rolle mehr.

Regelfall: Trennungsjahr

In den meisten Fällen müssen Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Getrennt leben heißt keine gemeinsame Haushaltsführung, getrennte Finanzen und klare räumliche oder organisatorische Trennung, die aber auch innerhalb einer Wohnung möglich sein kann. Stimmen beide Partner der Scheidung zu, reicht dieses eine Trennungsjahr in der Regel aus. Will ein Ehepartner an der Ehe festhalten, hat er die Möglichkeit Beweise vorzutragen, die gegen eine Trennung sprechen. Dies wäre etwa der Fall, wenn beide Ehepartner nach wie vor in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Drei Jahre Trennung bei fehlender Zustimmung

Will ein Ehepartner die Scheidung nicht, kann sie trotzdem erfolgen und zwar spätestens nach drei Jahren Trennung. Dann geht das Gesetz automatisch von einer endgültigen Zerrüttung der Ehe aus.

Härtefall auch ohne Trennungsjahr

In Ausnahmefällen ist eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr möglich. Das setzt jedoch eine unzumutbare Härte für einen Ehepartner voraus. Oft liegt eine unzumutbare Härte bei häuslicher Gewalt, massivem Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder schwerwiegende Beleidigungen oder Bedrohungen durch einen Ehepartner vor. Die Gründe müssen in der Person des Ehepartners liegen und gut belegbar sein. So liegt eine unzumutbare Härte bei Gewalttätigkeit gegen Ehegatten und Familienangehörige, Alkoholmissbrauch, Prostitution oder dauernde Verweigerung des Geschlechtsverkehrs vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az. 4 UF 44/18) hat im Fall einer Ehefrau, deren Mann häufig aggressiv und gewalttätig wurde, entschieden, dass es eine unzumutbare Härte darstellen würde, die Frau weiterhin den Beleidigungen und Gewalttätigkeiten ihres Ehemannes auszusetzen. Die Ehe konnte daher vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Eine einmalige körperliche Auseinandersetzung ist laut OLG Stuttgart (Az. 17 UF 411/00) noch kein Grund für eine sofortige Scheidung. Droht ein Ehemann allerdings glaubhaft mit einem Mord an seiner Ehefrau, ist dieser die Einhaltung des Trennungsjahres nicht zu zumuten, entschied das OLG Brandenburg (Az. 9 UF 166/00). Eine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahrs ist auch möglich, wenn die Ehefrau aus einem außerehelichen Verhältnis schwanger wurde, so das OLG Hamm (Az. 8 WF 106/14), das OLG Brandenburg (Az. 10 WF 101/02) und auch das OLG Karlsruhe (Az. 20 WF 32/00). Der Ehebruch mit der Schwester der Ehefrau ist ebenfalls ein Grund um das Trennungsjahr vor der Scheidung nicht einzuhalten, meint das OLG Köln (Az. 27 WF 187/02). Auch Depressionen, Suizid-Gedanken oder Panikattacken aufgrund eines Fehlverhaltens des Ehepartners können eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs rechtfertigen, so das Kammergericht Berlin (Az, 13 WF 183/17). Zahlt ein Ehegatte während des Trennungsjahres keinen Unterhalt, kann dies ein Grund für eine sofortigen Scheidung sein, so das OLG Stuttgart (Az. 18 WF 44/01). Verschweigt der Ehepartner vor der Heirat das ihm eine Haftstrafe bevorsteht, kann das auch ein Grund zur Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahrs sein, so das Amtsgericht Ludwigsburg (Az. 1 F 50/06). Kein Grund für eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs ist allerdings, wenn der Ehegatte mit einem neuen Partner zusammenlebt, entschied das OLG Köln (Az. 14 WF 228/91). Zieht er allerdings mit dem neuen Partner in die frühere eheliche Wohnung, rechtfertigt dies laut OLG Saarbrücken (Az.9 WF 111/04) eine sofortige Scheidung. Outet sich ein Ehegatte zu seiner Homosexualität, ist das kein Grund zur sofortigen Scheidung, so das OLG Nürnberg (Az. 10 WF 1526/06). Dies stelle keine unzumutbare Härte für den Ehegatten dar. Auch wechselnde außereheliche Verhältnisse muss ein Ehegatte während des Trennungsjahres ertragen. Eine sofortige Scheidung kommt hier laut OLG Stuttgart (Az. 15 WF 16/02) nicht in Betracht. Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Az. 5 UF 151/24) reicht ein sexueller Übergriff eines Ehemannes auf die gemeinsame Tochter nicht automatisch aus, um das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr zu umgehen. Ein sogenannter Härtefall liegt nach Auffassung des Gerichts nicht zwingend vor. Im konkreten Fall war der Mann nach dem mutmaßlichen Übergriff aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Ehefrau stellte kurz darauf den Scheidungsantrag und berief sich auf eine unzumutbare Härte. Die Gerichte lehnten eine sofortige Scheidung dennoch ab. Das Gericht stellt klar, ein Härtefall setzt mehr voraus als das Scheitern der Ehe, selbst wenn dieses auf schwerem Fehlverhalten beruht. Die Frage sei, ob es der Ehefrau zumutbar sei das Trennungsjahr einzuhalten. Hier lebten die Ehepartner bereits getrennt, hatten keinen Kontakt mehr und der Ehemann verzichtete auf den Umgang mit den Kindern. Damit fehlten, so das Gericht, zusätzliche Umstände, die über den Tatvorwurf hinausgingen und ein sofortiges Ende der Ehe rechtlich zwingend gemacht hätten. Auch frühere Gewalttaten spielten keine entscheidende Rolle, da sie teils viele Jahre zurücklagen und die Ehe danach fortgeführt worden war.

Scheidungsantrag durch Anwalt

Eine weitere Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass der Scheidungsantrag durch einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht wird. Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht ein Anwalt für beide Seiten, sofern keine strittigen Punkte geklärt werden müssen.

Aufgrund welcher Härtefälle darf eine Ehe nicht geschieden werden?

Auch wenn eine Ehe als gescheitert gilt, bedeutet das nicht automatisch, dass sie sofort geschieden werden darf. Das Familienrecht kennt sogenannte Härtefälle zugunsten des Ehepartners, bei denen eine Scheidung vorübergehend unzulässig sein kann. Ziel ist der Schutz besonders schutzbedürftiger Personen. Ein Härtefall kann etwa aus Gründen des Kindeswohls vorliegen. Dann müssten aber bei dem Kind durch die Scheidung ungewöhnliche, atypische Folgen verursacht werden, die ein Aufrechterhalten der Ehe im Interesse des Kindeswohl notwendig erscheinen lassen. Allein die Tatsache, dass die Kinder unter der Trennung ihrer Eltern leiden, reicht dafür nicht, entschied das OLG Stuttgart (Az. 18 UF 30/23). Nach Ansicht der Richter wird das Leid der Kinder nicht durch ein Aufrechterhalten der Ehe gemindert, wenn klar ist, dass die Eltern nicht mehr zusammenkommen werden. Ein weiterer Härtefall liegt vor, wenn die Scheidung der Eheleute bei einem Ehepartner aufgrund seines Gesundheitszustandes zur Gefahr eines Suizids führt. Aber allein eine psychische Erkrankung eines Ehepartners führt nicht zur Anwendung dieser Härteklausel, wenn für ihn die Möglichkeit einer erfolgsversprechenden Therapie besteht, die auch zumutbar für ihn ist, so das OLG Hamm (Az. 4 UF 87/23). Aber eine Scheidung von eines an Alzheimer erkrankten Ehepartners, der bei einer Scheidung sein Aufenthaltsrecht verlieren würde, stellt eine unzumutbare Härte für den kranken Ehepartner dar, entschied das AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Az. 177 F 10637/13). Eine Ehe muss auch nicht aufrechterhalten werden, wenn der verlassene Ehepartner sich vorm Alleinsein fürchtet und aufgrund seines hohen Alters die fehlende Hilfe des Ehepartners im Haushalt vermisst, so das OLG Brandenburg (Az. 9 UF 208/06).

Ist auch eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehepartners möglich?

Wichtig ist: Eine Ehe ist unwiderlegbar gescheitert, wenn die Eheleute mindestens drei Jahre getrennt leben. In diesem Fall kann das Familiengericht auch gegen den Willen eines Ehepartners die Scheidung vollziehen.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

gebrochenes Herz bei ScheidungDas Scheidungsverfahren beginnt mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Nachdem der antragstellende Ehepartner die Gerichtsgebühren gezahlt hat, stellt das Familiengericht dem anderen Ehepartner den Scheidungsantrag zu. In der Regel wird mit dem Scheidungsantrag ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt und der Ehepartner wird zur Stellungnahme aufgefordert. Sobald alle Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen, bestimmt das Familiengericht den Haupttermin zur mündlichen Verhandlung. Dort werden die Scheidungsvoraussetzungen mit beiden Ehepartnern und deren Rechtsanwälte erörtert. Scheidungstermine sind nicht öffentlich. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die Ehe mit Beschluss geschieden. Verzichten beide Ehepartner auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss, gilt die Scheidung als sofort vollzogen. Eine hilfreiche Checkliste zu einer schnellen Scheidung finden Sie hier pdf download Checkliste Scheidungsrecht - jetzt gratis herunterladen .

Welche Unterlagen benötigt man für den Scheidungsantrag?

Neben dem Scheidungsantrag benötigt das Familiengericht folgende Unterlagen:
  • Kopie des Familienstammbuchs/ der Heiratsurkunde
  • Kopie der Geburtsurkunde der Kinder
  • Kopie der Scheidungsfolgenvereinbarung – notarielle Beglaubigung
  • Unterlagen zum Zugewinnausgleich (Aufstellung der Vermögenspositionen/ Verbindlichkeiten)
  • Unterlagen zur Berechnung des Versorgungsausgleichs (Auszug Rentenkonto/ private Rentenversorgung)
  • Evtl. Unterlagen zu den Scheidungsfolgesachen (Gehaltsbelege, Grundbuchauszug, Mietvertrag, Bankbelege)
  • Personalausweise – Vorlage im Scheidungstermin

Was versteht man unter einer Scheidungsfolgesachen?

Unter Scheidungsfolgesachen versteht man alle familienrechtlichen Angelegenheiten, die möglichst zusammen mit der Scheidung verhandelt und entschieden werden sollen. Dazu gehört etwa der Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Verbleib in der Ehewohnung sowie die Hausratsaufteilung. Bei der Hausratsaufteilung werden unabhängig vom Eigentum an einer Sache, alle beweglichen Gegenstände aufgeteilt, die für den Haushalt und das Zusammenleben der Ehegatten bestimmt waren und einer gemeinsamen Lebensführung dienten. Luxusgüter fallen dabei ebenso aus dem aufzuteilenden Hausrat, wie beruflich genutzte Gegenstände oder Gegenstände zur Ausübung eines Hobbys. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München (Az. 566 F 881/08) ist zum Beispiel der Weinvorrat dann kein Haushaltsgegenstand, wenn er nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern - ähnlich wie bei einer Briefmarkensammlung – ein Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt. Ein Auto ist ein Hausrats-Gegenstand, wenn es für familiäre Belange eingesetzt wurde, entschied das AG Detmold (Az. 16 F 73/05). Tipp: Eine Scheidung läuft wesentlich schneller ab, wenn Ehepaare diese Scheidungsfolgesachen bereits im Vorfeld im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Für beides wird als Berechnungsgrundlage ein Verfahrenswert bestimmt, der sich nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute in Höhe von drei Monaten errechnet. Die Anwaltskosten ergeben sich dann aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Gerichtskosten aus dem Gerichtskostengesetz. Einigen sich die Eheleute im Vorfeld über die Verteilung der Scheidungskosten, so ist diese Vereinbarung für das Familiengericht bindend. Es darf keine andere Kostenverteilung beschließen, so das OLG Bremen (Az. 4 WF 54/21). Eine einvernehmliche Scheidung spart Kosten! In diesem Fall muss nur ein Anwalt beauftragt werden, dessen Kosten können sich die Eheleute teilen.

Was tun, wenn ich mir eine Scheidung nicht leisten kann?

Wer aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist die Verfahrenskosten einer Scheidung zu tragen, kann zusammen mit der Scheidung Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragen.

Kann man Scheidungskosten bei der Steuer absetzen?

Seit dem Jahr 2013 können Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az. VI R 9/16), wonach die Verfahrenskosten bei einer Scheidung unter das Abzugsverbot für Prozesskosten fallen, das seit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes im Jahr 2013 gilt. Prozesskosten können danach nur ausnahmsweise bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der Zahlung droht seine Existenz zu verlieren. Scheidungskosten werden laut Gericht grundsätzlich nicht zur Existenzsicherung aufgewendet. Davon könne nur dann ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht sei.

Wird eine Scheidung im Ausland in Deutschland anerkannt?

Nicht jede Scheidung, die im Ausland durchgeführt wurde, wird in Deutschland anerkannt. In vielen Fällen muss ein sog. Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind die Ehegatten und jeder Dritte, der ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Statusfrage hat – wie etwa die Rentenversicherungsanstalt. Der Bescheid des Verwaltungsverfahrens kann gerichtlich überprüft werden. Für die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung ist eine ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags notwendig. Eine Übermittlung des Scheidungsantrags per WhatsApp ist in Deutschland nicht zulässig, so das OLG Frankfurt am Main (Az. 28 VA 1/21). Der Europäische Gerichtshof (Az. C-646/20) hat klargestellt, dass auch eine Scheidungsurkunde, die von einem EU-Standesbeamten und nicht von einem Gericht ausgestellt wurde, im EU-Ausland anzuerkennen ist. Nach einer weiteren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-372/16) muss eine Scheidung vor einem Scharia-Gericht in Deutschland nicht anerkannt werden.

Häufige Irrtümer im Scheidungsrecht!

Top-Irrtum: Scheidung nur mit Zustimmung

Bei vielen Eheleuten herrscht die Vorstellung, dass eine Scheidung nur mit Zustimmung beider Ehepartner erfolgen kann. Weit gefehlt! Eine Scheidung erfolgt nach drei Jahren Trennung auch ohne Zustimmung des Ehepartners. In Härtefällen kann eine Scheidung auch vor Ablauf der dreijährigen Trennungszeit gerichtlich durchgeführt werden.

Top-Irrtum: Kein Anwaltszwang bei einvernehmlicher Scheidung

Eine weitere Fehlvorstellung ist, dass Eheleute bei einer einvernehmlichen Scheidung keinen Anwalt benötigen. In Familiensachen herrscht vor Gericht Anwaltszwang. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung wird ein Anwalt benötigt, der den Scheidungsantrag stellt.

Top-Irrtum: Nachehelicher Unterhalt muss nur für drei Jahre gezahlt werden

Es gibt keinen gesetzlich starren Zeitrahmen für Unterhaltszahlungen. Der Grund und die Dauer von Unterhaltszahlungen muss individuell geklärt und festgelegt werden. Dabei spielen insbesondere ehebedingte Nachteile und die Betreuung der gemeinsamen Kinder eine große Rolle.

Top-Irrtum: Auszug aus der Ehewohnung schützt vor Mietzahlung

Auch wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, bleiben seine vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag bestehen. Um von der Mietzahlung befreit zu werden, müssen beide Eheleute gegenüber dem Vermieter eine Erklärung abgeben, wer im Mietverhältnis bleibt und den Mietvertrag entsprechend anpassen. Unterlässt ein Ehepartner dies, bleibt der andere Ehepartner in der Haftung für Miete, Nebenkosten, etc. Das OLG Hamm (Az. 12 UF 170/15) hat entschieden, dass der ausgezogene Ehegatte vom anderen Ehegatten schon in der Trennungsphase verlangen kann, dass dieser eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Vermieter abgibt.

Top-Irrtum: Nach der Scheidung muss das gesamte Vermögen aufgeteilt werden!

Wie das Vermögen nach einer Scheidung zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird, hängt in erster Linie vom Güterstand der Eheleute ab. Im Regelfall haben die Eheleute weder Gütertrennung, noch Gütergemeinschaft, vereinbart, so dass sie sich in einer Zugewinngemeinschaft befinden. Hier wird nur das Vermögen, dass in der Ehe erwirtschaftet wurde, aufgeteilt.

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Scheidungsrecht - häufige Fragen und Antworten

+Scheidungsrecht - wer bekommt was?

Wer welches Vermögen nach einer Scheidung bekommt, hängt vom Güterstand der Ehe ab.

+Wer bekommt die Kinder?

Auch nach einer Scheidung müssen beide Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder wahrnehmen. Können sie sich nicht darauf verständigen, wer jeweils das Aufenthalts- und Umgangsrecht wahrnimmt, entscheidet das Familiengericht.

+Wer muss ausziehen?

In der Regel müssen sich die Eheleute darauf einigen, wer aus der ehelichen Wohnung ausziehen muss. In Härtefällen, wie bei häuslicher Gewalt, weist das Familiengericht die Ehewohnung an einen Ehepartner zu.

+Wie lange Unterhalt?

Unterhalt muss so lange gezahlt werden, so lange die Voraussetzungen für die gesetzlichen Unterhaltsbestände gegeben sind und der unterhaltspflichtige Ex-Partner leistungsfähig ist.

+Wer bekommt das Auto?

Steht ein Ehepartner als alleiniger Eigentümer im Fahrzeugbrief, bekommt er das Auto im Trennungsfall. Ist das Auto Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Eheleute, wird im Rahmen der Hausratsaufteilung entschieden, wer der Auto bekommt.

+Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld erhält der geschiedene Ehepartner, in dessen Haushalt das Kind lebt.

+Scheidung - wie einreichen?

Eine Scheidung wird mit einem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht beantragt.

+Scheidung - wie teuer?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Als Berechnungsgrundlage wird ein Verfahrenswert ermittelt, der sich aus dem Nettoeinkommen der Eheleute berechnet.

erstmals veröffentlicht am 12.02.2019, letzte Aktualisierung am 19.01.2026
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