Dr. Bertrand Botzenhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht in Kempten
Gerne bin ich Ihr Anwalt, wenn es um familienrechtliche Probleme oder Auseinandersetzungen geht. Keine einfache Materie –schließlich handelt es sich fast immer um Themen, die alle Beteiligten besonders berühren. Von einem Anwalt verlangt das Familienrecht außer Sach- und Fachkenntnis daher auch entsprechende Erfahrung und die Fähigkeit, mit einer solch sensiblen Materie umzugehen. Vertrauen Sie mir Ihr Anliegen an. Ich stehe Ihnen nicht nur fachlich kompetent sondern auch engagiert und verständnisvoll zur Seite. Sie erreichen mich über das Kanzleitelefon, wo Sie mir gerne eine Nachricht hinterlassen können oder Sie nehmen über das nebenstehende Kontaktformular mit mir Kontakt auf. Ich melde mich umgehend zurück – versprochen!
Was Sie über mich, meine Ausbildung und meine Expertise wissen sollten
Ich bin ein Kemptener, hier geboren und aufgewachsen. Rechtswissenschaften habe ich in Augsburg studiert, mein Referendariat später in Augsburg, Kempten und Speyer absolviert. Im Jahr 1995 promovierte ich an der Augsburger Uni und bin seit dem gleichen Jahr auch als Rechtsanwalt zugelassen. Heute bin ich in mehreren Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltsverein aktiv und bin Mitglied im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer bei der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten. Außerdem habe ich die Berechtigung verliehen bekommen, den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen zu dürfen. Neben meiner Spezialisierung im Familienrecht berate und vertrete ich Sie auch in Fällen des Erbrechts, des Verkehrsrechts, des Handels-/Gesellschaftsrechts und des Vertragsrechts.
Eine kurze Information zum Familienrecht
Familienrecht beschäftigt sich nicht nur mit Scheidung und Trennung. Es gibt zahlreiche weitere Gründe, warum Mandanten meinen Rat suchen. Sie möchten heiraten, halten es aber für vernünftig (das ist es auch), wirtschaftliche Details ihrer Verbindung im Vorhinein durch einen Ehevertrag zu regeln. Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren und benötigen dazu juristischen Rat. Ihr künftiger Partner gehört einer anderen Nation an, die andere eherechtliche Grundlagen hat und Sie wissen nicht, welche Folgen das für Sie haben könnte. Oder Sie möchten sich von mir zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) beraten lassen, weil Sie den Bund fürs Leben mit einem gleichgeschlechtlichen Partner eingehen möchten. Wenden Sie sich in allen diesen Fragen getrost an mich. Ich kann Sie fundiert und vertrauensvoll beraten.
Wenn es doch um Trennung oder Scheidung geht, rate ich meinen Mandanten stets zu einer einvernehmlichen Lösung. Die Erfahrung zeigt, dass streitige Scheidungen meist nachwirken - und dass es dabei immer Verlierer gibt (im Zweifel sind es die Kinder). Natürlich vertrete ich Sie und Ihre Rechte auch mit der notwendigen Entschiedenheit und Härte, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht angebracht ist. Diese und alle anderen Fragen werde ich mir Ihnen besprechen, wenn Sie sich an mich wenden. Ich freue mich auf Ihren Anruf!