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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 11.06.2021 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1342 mal gelesen)

Scheidung nach der Silberhochzeit – Was steht den Eheleuten zu?

zerstrittenes Ehepaar sitzt ernst auf einer Wohnzimmercouch zerstrittenes Ehepaar sitzt ernst auf einer Wohnzimmercouch © freepik - mko

Auch wenn sie ein halbes Leben mit einander verbracht haben - die Zahl der Ehepaare, die sich nach 25 oder mehr Jahren trennen, steigt rapide. Bei einer sog. grauen Scheidung wird oft erbittert über Themen, wie nachehelicher Unterhalt, Rentenansprüche, Zugewinnausgleich oder Vermögensaufteilung gestritten. Welche Ansprüche stehen den Eheleuten nach einer so langen Ehe zu?

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Wem steht Trennungsunterhalt zu?


Während der Trennungsphase bis zur Scheidung erhält der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt auf Grundlage der bisherigen Lebensverhältnisse. Grundsätzlich gilt: Wer vor der Trennung nicht gearbeitet hat, muss auch im Trennungsjahr nicht arbeiten.

Grundsätzlich ist der einkommensschwächere Ehepartner aber nach Ablauf des Trennungsjahres verpflichtet einer Erwerbstätigkeit nach zu gehen und für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen.

Wichtig zu wissen: Die Zahlung von Trennungsunterhalt kann nicht in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden.

Langzeitehe: Wer hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?


Der Anspruch auf Trennungsunterhalt fällt nach einer Scheidung weg. Grundsätzlich muss jeder Ex-Ehepartner jetzt selbst für seinen Unterhalt sorgen. Bei vielen Langzeit-Ehepaaren gibt es aber Ausnahmen, die auch nach einer Scheidung zu einem Unterhaltsanspruch führen können.

Bei Langzeitehen ist es oft so, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner aufgrund seiner Ausbildung oder seines fortgeschrittenen Alters keine Chance auf einen Job hat. Auch gesundheitliche Gründen können einer Erwerbstätigkeit unmöglich machen. In diesen Fällen muss der erwerbstätige Ex-Partner weiterhin Unterhalt zahlen. Doch aufgepasst: Die Erwerbslosigkeit muss schon vor der Scheidung vorgelegen haben. Hat ein Ehepartner meist aufgrund von Familienplanung seine Erwerbstätigkeit und Karriere schon vor vielen Jahren aufgegeben, kann er Unterhalt aufgrund von ehebedingten Nachteilen vom Ex-Partner verlangen. Wie lange dieser Unterhalt gezahlt wird, ist abhängig von der Dauer der Ehe. Letztlich wird das Familiengericht die Unterhaltspflicht beurteilen.

Scheidung nach der Silberhochzeit – Wie wird das Vermögen aufgeteilt?


Ein gemeinsames Haus, Auto, Hausrat oder Schmuck - Während einer langen Ehe kann einiges an Vermögen zusammenkommen. Bei einer grauen Scheidung muss dieses Vermögen gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Hat ein Ehepartner mehr Vermögen während der Ehe geschaffen, als der andere, gilt es einen Ausgleich zu finden. Diese Vermögensauseinandersetzung birgt in vielen Fällen viel Konfliktpotential. Wer sich nicht einigen kann, muss die Vermögensaufteilung letztendlich vorm Familiengericht ausfechten.

Wie erfolgt der Zugewinnausgleich?


Im Rahmen einer Scheidung nach einer langen Ehe spielt neben dem Unterhalt auch der Zugewinn eine bedeutende Rolle. Beim Zugewinn wird der Zuwachs des Vermögens beider Ehepartner während der Ehe ermittelt. Stellt sich eine Differenz heraus, erfolgt ein hälftiger Ausgleich. Diesen Ausgleich muss der bevorzugte Ehepartner finanziell erbringen. Reicht seine Liquidität dafür nicht aus, muss er sein Vermögen verkaufen. Vermögenswerte die beim Zugewinn eine Rolle spielen sind etwa gemeinsame Immobilien, Aktien, Lebensversicherungen oder Bausparverträge.

Wie werden die Rentenansprüche aufgeteilt?


Wie bei jeder Scheidung werden auch hier die Rentenansprüche, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zwischen den Ehepartner geteilt. Dies erfolgt durch den sog. Versorgungsausgleich. Die Ehepartner können allerdings auf diesen Versorgungsausgleich verzichten und sich stattdessen darauf einigen, dass etwa ein Ehepartner seine privaten Rentenansprüche behält und im Gegenzug dem anderen die ehemals gemeinsame Immobilie zum Alleineigentum überträgt. Doch Vorsicht: Gerade bei Langzeit-Ehen besteht die Gefahr, dass durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich einer der Ehepartner benachteiligt wird.

erstmals veröffentlicht am 14.03.2018, letzte Aktualisierung am 11.06.2021
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