Namensänderung nach Scheidung: Welche Rechte haben Ex-Partner?

Die Scheidung ist nicht nur das offizielle Ende einer Ehe, sondern bringt zahlreiche rechtliche und persönliche Veränderungen mit sich – eine davon betrifft den Nachnamen. Viele Paare entscheiden sich während der Ehe für einen gemeinsamen Ehenamen. Doch was passiert nach der Scheidung? Dürfen beide ihren Namen behalten oder müssen sie ihn ändern? Kann der Ex-Partner eine Namensänderung erzwingen oder muss er ihr zustimmen? Und was gilt für den Familiennamen der Kinder?
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Diese Fragen werden beantworet
- Welche Möglichkeiten gibt es bei der Wahl des Ehenamens bei der Eheschließung?
- Wird der Nachnamen nach der Scheidung automatisch geändert?
- Welche Optionen haben Ex-Partner bei der Namenswahl nach der Scheidung?
- Kann der Ex-Partner eine Namensänderung nach der Scheidung erzwingen?
- Muss der Ex-Partner der Namensänderung nach der Scheidung zustimmen?
- Wo und wie wird die Namensänderung nach einer Scheidung beantragt?
- Welche Auswirkungen hat eine Namensänderung nach einer Scheidung?
- Welchen Namen führen gemeinsame Kinder nach einer Scheidung?
- Was kostet eine Namensänderung nach einer Scheidung?
- Wie lange nach der Scheidung kann ich meinen Namen ändern?
- Wo muss ich die Namensänderung nach der Scheidung beantragen?
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Wahl des Ehenamens bei der Eheschließung?
Ehepartner können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, getrennte Namen führen oder der eine Ehepartner kann den Ehenamen auch als Doppelnamen hinzufügen. Wichtig zu wissen: Die Wahl des Ehenamens ist rechtlich bindend.
Wird der Nachnamen nach der Scheidung automatisch geändert?
Eine Scheidung führt nicht automatisch zu einer Namensänderung. Wenn einer der Ex-Partner seinen Namen wieder ändern möchte, muss er oder sie einen Antrag beim Standesamt stellen. Diese Änderung ist freiwillig, denn niemand ist verpflichtet, seinen Ehenamen nach der Scheidung abzulegen.
Welche Optionen haben Ex-Partner bei der Namenswahl nach der Scheidung?
Grundsätzlich behält ein Ehepartner nach einer Scheidung seinen angeheirateten Namen. Wer seinen Namen aber ändern möchte, hat nach dem Bürgerlichen Gesetz mehrere Optionen eine Namensänderung durch zu führen. Zum einen kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden. Es können aber auch Geburtsname und angeheirateter Nachname als Doppelnamen geführt werden. Auch der Nachname einer vorherigen Eheschließung kann wieder angenommen werden.
Auch wer mehrfach verheiratet war, kann nach jeder Scheidung erneut den vorigen Namen wieder annehmen. Dabei ist es auch möglich, zum ursprünglichen Geburtsnamen zurückzukehren, selbst wenn dieser vor mehreren Ehen geführt wurde.
Kann der Ex-Partner eine Namensänderung nach der Scheidung erzwingen?
Auch wenn viele geschiedene Ehepartner sich das wünschen: Der Ex-Partner kann nicht zu einer Namensänderung gezwungen werden. Er hat das Recht zu entscheiden, welchen Namen er in Zukunft tragen will.
Muss der Ex-Partner der Namensänderung nach der Scheidung zustimmen?
Nein, eine Zustimmung des Ex-Partners zur Namensänderung ist nicht nötig, auch grundsätzlich nicht bei prominenten oder markanten Namen. Die Entscheidung über die eigene Namensführung ist alleinige Sache des jeweiligen Ex-Ehegatten.
Wo und wie wird die Namensänderung nach einer Scheidung beantragt?
Die Namensänderung erfolgt beim zuständigen Standesamt. Allein eine Trennung reicht für eine Namensänderung nicht aus. Wichtigste Voraussetzung für eine Namensänderung ist, dass die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Das ist der Fall, wenn entweder beide Ehegatten im Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichten oder es wurde innerhalb eines Monats nach dem Scheidungsbeschluss kein Einspruch von einem Ehegatten erhoben. Der Rechtskraftvermerk wird auf dem Scheidungsbeschluss gerichtlich dokumentiert. Dafür muss der Scheidungsbeschluss nach der Scheidung nochmals dem Gericht zugesandt werden. Neben dem Scheidungsbeschluss mit Rechtskraft ist auch eine Heiratsurkunde vorzulegen. Bei Ehen, die im Ausland geschlossen oder/und geschieden wurden, ist eine Übersetzung der Ehe- und/oder Scheidungsurkunde eines vereidigten Übersetzers notwendig. Die Standesbeamten beraten auch bei Fragen zur konkreten Vorgehensweise bei einer Namensänderung.
Als weitere Voraussetzung für die Namensänderung wird vom Standesamt die Vorlage eines gültigen Personalausweis / Reisepass verlangt und unter Umständen eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Welche Auswirkungen hat eine Namensänderung nach einer Scheidung?
Eine Namensänderung hat Folgen. Es müssen neue Ausweisdokumente, wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein, müssen beantragt werden. Banken, Versicherungen und Arbeitgeber müssen von der Namensänderung informiert werden. Auch Verträge, Urkunden und Zeugnisse müssen nach einer Namensänderung ggf. aktualisiert werden.
Welchen Namen führen gemeinsame Kinder nach einer Scheidung?
Ein heikles Thema ist oft der Nachname gemeinsamer Kinder. Nach einer Scheidung behalten die gemeinsamen Kinder grundsätzlich ihren Familiennamen. Ändert sich der Nachname eines Elternteils und werden weitere Kinder geboren, wird von dem Elternteil oft eine Änderung des Nachnamens der Kinder aus der ersten Ehe gewünscht. Dies ist bei minderjährigen Kindern, die bei dem Elternteil leben, dass die Namensänderung wünscht nur unter bestimmten Voraussetzungen und häufig nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich. Voraussetzungen sind: Das Elternteil muss das alleinige Sorgerecht oder die Zustimmung des anderen sorgerechtsberechtigten Elternteils besitzen. Ist das Kind älter als fünf Jahre, muss auch das Kind der Änderung seines Nachnamens zu stimmen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann das Kind den neuen Namen des Elternteils oder auch einen Doppelnamen aus dem alten Familiennamen und dem neuen Nachnamen führen.
Was kostet eine Namensänderung nach einer Scheidung?
Für die Beurkundung und Beglaubigung der Namensänderung verlangt das Standesamt zwischen 20 und 30 Euro. Eine Abschrift des Familienbuchs kostet 10 Euro. Dazu kommen noch die Kosten, die aufgrund der Änderung von Personalausweis, Reisepass oder Kreditkarten entstehen.
Wie lange nach der Scheidung kann ich meinen Namen ändern?
Es gibt keine Frist innerhalb der eine Namensänderung nach einer Scheidung beantragt werden muss. Die Ex-Ehepartner können sich also nach einer Scheidung in Ruhe Gedanken machen, welchen Nachnamen sie in Zukunft tragen möchten.
Wo muss ich die Namensänderung nach der Scheidung beantragen?
In Deutschland ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat erfolgte, für Namensänderungen nach der Scheidung zuständig. Der Antrag auch Namensänderung kann aber auch beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes gestellt werden, er wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
Für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.