Adoption – Der Weg zum Wunschkind

Eine Adoption ist eine Lebensentscheidung – für alle Beteiligten! Auf dem Weg zum Wunschkind stellen sich viele Fragen: Worauf muss man bei einer Adoption achten? Wie läuft das Adoptionsverfahren ab? Welche Kosten sind mit einer Adoption verbunden? Welche Besonderheiten gelten bei einer Auslandsadoption? Und was regelt das neue Adoptionshilfe-Gesetz?
Adoption – Das müssen Sie wissen!
Bleibt einem Paar der Wunsch nach eigenen Kindern unerfüllt oder bringt der neue Ehepartner ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe, besteht oft der Wunsch nach einer Adoption. Auch volljährige Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen adoptiert werden. Wer sich zu einer Adoption entscheidet, sollte über alle zu erbringenden Voraussetzungen sowie die rechtlichen Konsequenzen einer Adoption gut informiert sein.Adoption eines Minderjährigen
Adoption eines Stiefkinds
Adoption eines Erwachsenen
Bei der Erwachsenen-Adoption steht nicht das Wohl des Adoptierten im Fokus, sondern die sittliche Rechtfertigung. Diese ist anzunehmen, wenn eine Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist oder zukünftig entstehen kann. Ein intaktes Verhältnis zu den leiblichen Eltern steht einer Erwachsenenadoption indes nicht entgegen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen17 UF 87/18). Allein das Erlangen eines Adelstitels rechtfertigt beispielsweise keine Erwachsenen-Adoption. Eine Erwachsenen-Adoption kann auch abgelehnt werden, wenn lediglich steuerliche Motive für die Adoption ausschlaggebenden sind, entschied das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen Wx 49/08). Die rechtlichen Konsequenzen sind bei einer Erwachsenen-Adoption mit der Adoption eines minderjährigen Kindes vergleichbar. Die rechtlichen Beziehungen zur Ursprungsfamilie erlöschen. Der Erwachsene tritt in die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des Adoptierenden, aber diese rechtliche Stellung hat keine Auswirkungen auf die Verwandten des Adoptierenden. Die leiblichen Kinder müssen bei einer Erwachsenen-Adoption angehört werden, stellt das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 291/06) klar, da sie zum Kreis der rechtlich Betroffenen der Adoption gehören. Eine Adoption eines Erwachsenen kann wieder aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe dafür vorliegen.Adoption nach Leihmutterschaft
Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist das Austragen eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Kindes durch eine Leihmutter im Ausland oft eine Option. Während der leibliche Vater nach der Geburt des Kindes seine rechtliche Stellung durch die Anerkennung der Vaterschaft sichert, bleibt der genetischen Mutter nur die Möglichkeit das Kind zu adoptieren, um auch rechtlich als Mutter zu gelten. Nach deutschem Recht tritt die ausländische Leihmutter in die Rechtsstellung der Mutter, weil sie es geboren hat – trotz Eizellenspende. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 1 UF 71/18) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass dem Adoptionsantrag der genetischen Mutter zu entsprechen ist, da die Adoption dem Wohl des Kindes diene und ein intaktes Eltern-Kind-Verhältnis in diesem Fall zu erwarten sei.Was kostet eine Adoption?
Eine Adoption kostet in Deutschland zwischen 75 und 100 Euro Gebühren für das Vormundschaftsgericht. Eine Auslandadoption ist deutlich teurer. Hier müssen in der Regel Gebühren für eine Vermittlungsstelle, einen örtlichen Anwalt und Aufwendungen für den Besuch des Kindes im Ausland bezahlt werden. Die Kosten für eine Adoption können nach einer Entscheidung Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 3 K 1841/06) nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Es gebe keine unausweichlichen rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründe für die Adoption eines Kindes. Diese beruhe nur auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen der Eltern. Es fehle daher zur Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen an der notwendigen Zwangsläufigkeit der Adoptionskosten.Wie läuft das Adoptionsverfahren ab?
Wer ist für das Adoptionsverfahren zuständig?
Zuständig für das Adoptionsverfahren ist in Deutschland das Vormundschaftsgericht, also in der Regel das zuständige Amtsgericht am Wohnort der Adoptiveltern.Adoption- Welche Unterlagen benötigt man?
Für ein Adoptionsverfahren benötigen Sie folgende Unterlagen:- Antrag auf Adoption
- Einwilligungserklärung des Kindes
- Zustimmungserklärung der leiblichen Eltern
- Geburtsurkunde der Adoptiveltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ggfs. Heiratsurkund der Adoptiveltern
- Polizeiliches Führungszeugnis der Adoptiveltern
- Lebenslauf der Adoptiveltern
- Ggfs. Gesundheitszeugnisse des Kindes und der Adoptiveltern
- Ggfs. Verdienstbescheinigungen
- Ggfs. Staatsangehörigennachweis
Wie geht´s weiter?
Was muss bei einer Auslandsadoption beachtet werden?
Was regelt das Adoptions-Hilfegesetz?
Das am 1.4.2021 in Kraft getretene Adoptions-Hilfegesetz will für alle Beteiligten einer Adoption eine bessere Beratung und Begleitung ermöglichen. So erhalten alle Adoptions-Beteiligten, die Herkunfts- und die Adoptionsfamilie, einen Rechtsanspruch auf eine fachliche Begleitung auch nach der Adoption. Des Weiteren will das Adoptions-Hilfegesetz den offenen Umgang mit der Adoption fördern. Die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen mit ihrem Kind von Anfang an über die Adoption zu sprechen. Des Weiteren soll die Adoptionsvermittlungsstelle vor einer Adoption mit den Herkunftseltern und Adoptiveltern besprechen, ob und wie es eine Aufklärung über die Adoption geben soll und ob und wie der Kontakt zum Kind gestaltet werden kann. Die leiblichen Eltern erhalten einen Anspruch auf Auskunft über allgemeine Informationen zum Kind. Ob und welche Informationen weitergegeben werden, entscheidet aber die Adoptivfamilie. Bei einer Stiefkind-Adoption ist eine Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle verpflichtend, um beurteilen zu können, ob die Adoption tatsächlich zum Wohle des Kindes erfolgt. Die Beratungspflicht entfällt, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil verheiratet oder in einer gefestigten Lebensgemeinschaft ist. Bei Stiefkindadoption lesbischer Paare ist ebenfalls keine Beratung von einer Adoptionsstelle notwendig, da das Jugendamt eine Einschätzung abgibt. Das Adoptions-Hilfegesetz will weiterhin Transparenz bei den Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen schaffen. Dafür erhalten diese einen konkreten Aufgabenkatalog. Auch soll die Vernetzung mit anderen Beratungsangeboten, wie zum Beispiel Allgemeiner Sozialer Dienst oder Schwangerschaftsberatung, gefördert werden. Unbegleitete Auslandsadoptionen sind verboten. Adoptiveltern, die im Ausland ein Kind adoptieren möchten, müssen eine Begleitung der Adoptionsvermittlungsstelle in Anspruch nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Adoptiveltern ausreichend auf die besonderen Herausforderungen einer Adoption im Ausland vorbereitet sind und die internationalen Schutzvereinbarungen eingehalten werden. Ausländische Adoptionsbeschlüsse müssen zukünftig in Deutschland im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens anerkannt werden.Anwalt zu Fragen bei Adoption konsultieren - was ist zu beachten?

Häufige Fragen und Antworten zu Adoption
Eine Adoption ist ein langwieriges Verfahren, das sich über mehrere Jahre hinwegziehen kann. Den genauen Ablauf einer Adoption finden Sie oben in unserer Checkliste.
+ Adoption - was ist zu beachten?Bei einer Adoption gibt es eine Vielzahl von bürokratischen und rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Hilfreiche Unterstützung finden Sie bei einem Anwalt für Familienrecht.
+ Adoption - was braucht man?Für eine Adoption werden folgende Unterlagen benötigt: Antrag auf Adoption, Einwilligungserklärung des Kindes, Zustimmungserklärung der leiblichen Eltern, Geburtsurkunde der Adoptiveltern, Geburtsurkunde des Kindes. Ob ggfs. weitere Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Vormundschaftsgericht.
+ Adoption - wo beantragen?Eine Adoption wird beim Vormundschaftsgericht, beim örtlich zuständigen Amtsgericht, beantragt.
+ Adoption - wer muss zustimmen?Einer Adoption müssen sowohl die leiblichen Eltern wie auch das Kind zustimmen. Bei Kindern unter 14 Jahren erfolgt die Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter.
+ Adoption - wer steht in der Geburtsurkunde?In der neuen Geburtsurkunde sind als Eltern die Adoptiveltern eingetragen.
+ Adoption - wie alt darf man höchstens sein?Es gibt keine Altersgrenze für eine Adoption, aber der Altersunterschied zwischen Kind und Eltern darf nicht mehr als 40 Jahre betragen.
+ Adoption - was kostet das?Für eine Adoption fallen Gebühren für das Vormundschaftsgericht zwischen 75 und 100 Euro an. Wird anwaltliche Hilfe beim Adoptionsverfahren benötigt, erhöhen sich die Kosten um die Anwaltsgebühr.
+ Wo werden Adoptionsunterlagen aufbewahrt?Adoptionsunterlagen werden bei der Adoptionsvermittlungsstelle beim Jugendamt aufbewahrt.
erstmals veröffentlicht am 22.07.2019, letzte Aktualisierung am 09.08.2021
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