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Rechtsüberblick zum Thema Elterngeld

Letzte Aktualisierung am 2025-10-29 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Das Elterngeld unterstützt Eltern in Deutschland finanziell nach der Geburt eines Kindes, damit sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen können, ohne den Lebensunterhalt des Kindes zu gefährden. Es fördert die partnerschaftliche Betreuung und Betreuungsgerechtigkeit, indem es sowohl Müttern als auch Vätern ermöglicht, sich Zeit für die Familie zu nehmen.

Welche Formen des Elterngeldes gibt es?

Das Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt und kann auf 14 Monate verlängert werden, wenn beide Elternteile Anteile übernehmen. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt und bietet finanzielle Sicherheit in der intensiven Betreuungsphase. Das Elterngeld Plus ist besonders für Eltern interessant, die teilzeitbeschäftigt weiterarbeiten möchten: Es wird halb so hoch wie das Basiselterngeld gezahlt, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Der Partnerschaftsbonus ist ein zusätzlicher Anreiz, wenn beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten; er umfasst bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate, um die partnerschaftliche Betreuung zu fördern und flexible Arbeitsmodelle zu unterstützen.

Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, es selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Zudem müssen sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Einkommen vor der Geburt wird berücksichtigt, um die Höhe des Elterngeldes zu bestimmen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich und möglichst frühzeitig nach der Geburt einzureichen, da Elterngeld nur rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt wird. Erforderlich sind Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Bescheinigungen über Elternzeit und ggf. Nachweise über Mutterschaftsgeld.

Welche Rechte hat der Antragsteller von Elterngeld?

Eltern haben das Recht auf volle Information über Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngeldes. Bei Ablehnung des Antrags oder unvollständiger Berechnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Erfolgt keine Einigung, kann der Fall vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden. Eltern können zudem wählen, ob sie das Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus nutzen möchten, um die Betreuung flexibel zu gestalten.

Welcher Anwalt unterstützt den Antragsteller von Elterngeld?

Ein auf Familienrecht oder Sozialrecht spezialisierter Anwalt kann Antragsteller beim Elterngeld in vielfältiger Weise unterstützen. Er prüft die Anspruchsvoraussetzungen, hilft bei der korrekten Antragstellung, berechnet die zu erwartende Leistungshöhe und weist auf mögliche Fördermodelle wie Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus hin. Zudem kann er Widerspruch gegen ablehnende Bescheide formulieren, Fristen überwachen und den Antragsteller gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht vertreten. Auch bei komplexen Situationen, etwa Teilzeitarbeit, Einkommen aus Selbstständigkeit oder Auslandsaufenthalt, sorgt der Anwalt dafür, dass alle Ansprüche geltend gemacht und Fehler in der Berechnung vermieden werden.

Kann Elterngeld gezahlt werden, wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet?

Ja, unter bestimmten Bedingungen kann Elterngeld auch bei zeitweiser Tätigkeit im Ausland gezahlt werden, wenn der Wohnsitz weiterhin in Deutschland besteht.

Wird Elterngeld bei Teilzeitarbeit reduziert?

Ja, Einkommen während der Elternzeit wird anteilig angerechnet, sodass das Elterngeld entsprechend gekürzt wird.

Kann man Elterngeld nachträglich für bereits zurückliegende Monate beantragen?

Grundsätzlich nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung. Frühere Zeiträume werden nicht berücksichtigt.

Was passiert, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beantragen?

Beide Anträge können gestellt werden, die Gesamtdauer der Basisförderung bleibt jedoch begrenzt. Das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus erlauben eine flexiblere Aufteilung.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, der das zu versteuernde Einkommen beeinflussen kann.

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