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Rechtsanwälte und Kanzleien für Familienrecht in München Fürstenried finden

Rechtsanwälte aus München Fürstenried & Umgebung mit Fachgebiet Familienrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

9 Anwälte im 40 km Umkreis von München Fürstenried
Rechtsanwältin Gesine Arning München
Rechtsanwältin Gesine Arning
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht
Wolfratshauser Straße 240, 81479 München
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Rechtsanwältin Ingrid Frank München
Rechtsanwältin Ingrid Frank
Rechtsanwältin & Mediatorin mit Schwerpunkt im Erbrecht und Familienrecht · Fachanwältin für Familienrecht
Residenzstraße 23, 80333 München
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Rechtsanwältin Renate Maltry München
Rechtsanwältin Renate Maltry
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Erbrecht · Fachanwältin für Familienrecht
Hohenzollernstraße 89, 80796 München
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Rechtsanwältin Monika Stürzer Germering
Rechtsanwältin Monika Stürzer
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Hartstraße 68, 82110 Germering
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Rechtsanwältin Elke Göhring Unterhaching
Rechtsanwältin Elke Göhring
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching
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Rechtsanwältin Beate Kerscher München
Rechtsanwältin Beate Kerscher
Beate Kerscher und Kollegen
Rechtsanwältin
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Rechtsanwalt Florian Haußleiter München
Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht · Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wimmerstraße 5, 81927 München
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Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid Dachau
Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid
Rechtsanwaltskanzlei Klaus Jakob Schmid
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Münchner Straße 12, 85221 Dachau
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Rechtsanwältin Sylvia Holland Neufahrn
Rechtsanwältin Sylvia Holland
Kanzlei Köhne, Kulle und Kollegen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Bahnhofstraße 3, 85375 Neufahrn
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Infos zu Anwälte Familienrecht in München Fürstenried
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft

Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.

In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.

Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.

Sich scheiden lassen nach dem Trennungsjahr

Neben getrennten Konten ist es auch wichtig, dass ab dem Tag der Trennung jeder Partner für seine Verbindlichkeiten selbst aufkommt, auch wenn eine räumliche Trennung wirtschaftlich nicht tragbar ist. Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Eine einvernehmliche Scheidung ist der wohl angenehmste Weg eine Ehe zu beenden. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich

Auf drei Trennungsjahre erhöht sich die Frist immer dann, wenn einer der beiden Partner nicht gewillt ist, die Ehe so schnell aufzugeben. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Bei einer Scheidung gibt es einiges zu beachten.

Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in München Fürstenried im Fall einer Scheidung.

Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.

Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.

Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.

Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Gemäß § 114 des Familien­verfahrensgesetzes muss ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Fehlen gemeinsame Kinder, oder gibt es keinen gemeinsamen Aufenthaltsort, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners an, es sei denn der Antragsteller wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Gericht zuständig. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Das Gericht wird ein Verfahren zum Versorgungsausgleich durchführen und die Eheleute dazu befragen. Nach der Bestimmung des Versorgungsausgleichs kann der Scheidungstermin festgelegt werden zu dem die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden wird. Haben die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, so ist eine Scheidung meist sehr viel unkomplizierter.

Familienrecht in Coronazeiten

Auch das Familienrecht ist von der Corona Pandemie betroffen. Mit vorübergehenden Änderungen oder Ergänzungen von Regelungen, versucht die Regierung die Covid-19 Folgen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht.

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung

Hier ist die Leistung gemeint die eine Person einer anderen erbringt um deren Lebensbedürfnisse zu sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Nicht nur per Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet, auch getroffene schriftliche, Vereinbarungen sind bindend.

Alimente - Existenzsicherung nach der Trennung

Damit ist der finanzielle Beitrag des Unterhaltes gemeint. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig, jedoch ist darauf Rücksicht zu nehmen wie die persönlichen Lebensverhältnisse sind. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt, es gilt hier genau zu unterscheiden. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.

Kindesunterhalt ermitteln

Die Berechnung des Kindesunterhaltes darf nicht auf das gesamte Vermögen angewendet werden, hier ist deutlich zu unterscheiden und nur das „unterhaltsrelevante“ Einkommen zu beachten. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, die meisten Paare bzw. deren Anwälte nehmen sie trotzdem zur Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe, da sie detaillierte Berechnungen wie viel Geld Kinder in welchem Alter monatlich benötigen enthält.

Die Unterhaltspflicht für den Ex-Partner

Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel „unterhaltsrelevantes“ Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich – sofern ein Anspruch vorhanden ist – die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Auch kann sich noch während der Trennungsphase die Höhe des Lebensunterhaltes ändern, da die Unterhaltshöhe abhängig vom aktuellen Verdienst ist. Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Unkomplizierter und schneller kann eine Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung werden. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Selbstbehalt

Mit Selbstbehalt wird gesichert, dass dem zu Unterhalt verpflichteten Elternteil genügend Geld verbleibt um seine laufenden Kosten zu decken. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Die Berechnung des Unterhalts

Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Die schriftliche Beantragung erfolgt meist beim zuständigen Jugendamt.

Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Das Jugendamt wird sehr genau kontrollieren ob und wann der gewährte Unterhaltsvorschuss vom zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil wieder einforderbar ist. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt?

Ist der Alleinerziehende jedoch verheiratet oder lebt nicht dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt, oder zahlt dieser regelmäßig seinen Unterhaltsregelbetrag, so kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht gewährt werden. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.

Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Trennen sich die Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht gleichwohl bestehen. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Das Familiengericht kann, auf Antragstellung eines Elternteils, strittige Themen für das Kind klären, wenn die Eltern sich nicht einigen können.

Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter?

Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.

Wann kann man das alleinige Sorgerecht haben.

Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Nur bei Gefährdung des Kindes kann ein gemeinsames Sorgerecht in ein alleiniges Sorgerecht umgewandelt werden. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Das Familiengericht wird zusammen mit Sachverständigen und dem örtlichen Jugendamt eine Entscheidung für das Kind und zu seinem Wohle treffen. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Kompetente Unterstützung im Sorgerecht gibt ein Familienanwalt in München Fürstenried.

Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern bestimmen, wer im Fall ihres Todes der gesetzliche Vormund für ihre minderjährigen Kinder werden und wer das Sorgerecht auf keinen Fall erhalten soll. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.

Wem hilft der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht ?

Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.

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