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Rechtsanwälte für Familienrecht in München Harlaching auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus München Harlaching & Umgebung mit Fachgebiet Familienrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

9 Anwälte im 40 km Umkreis von München Harlaching
Rechtsanwältin Gesine Arning München
Rechtsanwältin Gesine Arning
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht
Wolfratshauser Straße 240, 81479 München
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Rechtsanwältin Renate Maltry München
Rechtsanwältin Renate Maltry
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Erbrecht · Fachanwältin für Familienrecht
Hohenzollernstraße 89, 80796 München
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Rechtsanwältin Ingrid Frank München
Rechtsanwältin Ingrid Frank
Rechtsanwältin & Mediatorin mit Schwerpunkt im Erbrecht und Familienrecht · Fachanwältin für Familienrecht
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Rechtsanwältin Elke Göhring Unterhaching
Rechtsanwältin Elke Göhring
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Rechtsanwalt Florian Haußleiter München
Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht · Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Rechtsanwältin Beate Kerscher München
Rechtsanwältin Beate Kerscher
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Rechtsanwältin Monika Stürzer Germering
Rechtsanwältin Monika Stürzer
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
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Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid Dachau
Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid
Rechtsanwaltskanzlei Klaus Jakob Schmid
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Münchner Straße 12, 85221 Dachau
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Rechtsanwältin Sylvia Holland Neufahrn
Rechtsanwältin Sylvia Holland
Kanzlei Köhne, Kulle und Kollegen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
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Infos zu Anwälte Familienrecht in München Harlaching
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Voraussetzungen - Informationen

Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.

Die Ausnahme von dieser Regel:

Ohne Trennungsjahr geschieden zu werden ist dann möglich, wenn es für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.

Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr

Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Für gemeinsame Kinder wohl der am wenigsten schmerzhafte Weg, wäre der einer einvernehmlichen Scheidung. Das deutsche Scheidungsrecht gibt vor, dass ein Anwalt oder Fachanwalt die Vertretung vor Gericht übernimmt. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich

Drei Trennungsjahre werden benötigt, wenn ein Partner der Scheidung widerspricht, weil er noch Hoffnung auf Versöhnung hat. Eine Scheidung kann nach drei Trennungsjahren auch ohne Begründung oder Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen werden. Erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht finden hier bei uns.

Bei einer Scheidung gibt es einiges zu beachten.

Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Wer bekommt das Auto, wer die Kücheneinrichtung, was ist mit dem gemeinsam ersparten Geld, all dies ist bei einer Scheidung zu regeln. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in München Harlaching berät im Falle einer Scheidung

Jahr für Jahr werden von den bundesdeutschen Gerichten weit über 100.000 Ehen geschieden.

Wurde für die Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgewählt, ist nun dieser Zugewinn zu ermitteln.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.

Hier haben wir den Fortgang einer Scheidung aufgezeigt. Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt oder Fachanwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Fehlen gemeinsame Kinder, oder gibt es keinen gemeinsamen Aufenthaltsort, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners an, es sei denn der Antragsteller wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Gericht zuständig. Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zunächst, dass zumindest ein Ehepartner einen Antrag auf Ehescheidung stellt. Das Gericht wird ein Verfahren zum Versorgungsausgleich durchführen und die Eheleute dazu befragen. Nach der Bestimmung des Versorgungsausgleichs kann der Scheidungstermin festgelegt werden zu dem die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden wird. Ein Ehevertrag ermöglicht meist eine deutlich schnellere Scheidung.

Familienrecht und Corona

Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Mit vorübergehenden Änderungen oder Ergänzungen von Regelungen, versucht die Regierung die Covid-19 Folgen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht.

Unterhalt im Ehe- und Familienrecht

Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Grundsätzlich steht Unterhalt für das Gebot der Solidarität. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Alimente - der so genannte Barunterhalt.

Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Um welche Art des Unterhaltes es sich handelt hängt von der Position ab die man übernehmen kann bzw. muss. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).

Kindesunterhalt berechnen

Herangezogen werden dürfen hier jedoch nicht alle Vermögenswerte des Ex-Partners, vielmehr ist nur das sogenannte „unterhaltsrelevante“ Vermögen in die Berechnung einzubeziehen. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Ehegattenunterhalt

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch der Ehepartner eventuell Anspruch auf Unterhalt hat. Zunächst wird geklärt, welcher Partner für den Unterhalt sorgen muss, dann wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehegatten ermittelt. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Schneller und einfacher wird eine Scheidung meist mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.

Selbstbehalt

Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Die Unterhaltsberechnung

Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.

Einen Vorschuss vom Unterhalt?

Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Beantragen kann man diese Unterstützung in der Regel beim Jugendamt.

Wer hat ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.

Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt?

Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.

Sorgerecht: Rechte und Pflichten für Eltern

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Gemeint ist damit das Sicherstellen des Kindeswohles aus finanzieller, körperlicher und sozialer Sicht. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.

Bei welchem Elternteil wohnt das Kind?

Mithin die schwerste Entscheidung, die zum Wohle des Kindes getroffen werden muss, ist die Einigung bei welchem Elternteil das Kind wohnen soll. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.

Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Das alleinige Sorgerecht wird gemeinsam von Jugendamt, Gericht und einem Sachverständigen befürwortet, wenn sie gemeinsam befinden, dass das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Kompetente Unterstützung im Sorgerecht gibt ein Familienanwalt in München Harlaching.

Auf der sicheren Seite mit der Sorgerechtsverfügung

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Selbst bei außergerichtlichen Streitereien kann ein Anwalt mit seiner Kompetenz helfen die eigenen Interessen durchzusetzen.

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