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Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft
Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .
Scheidung unter einem Jahr Trennung
Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Diese unzumutbare Härte muss in der Person des Partners liegen.
Das Trennungsjahr vor einer Scheidung
Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Auch nach einem Jahr der Trennung kann keine Scheidung ohne Begründung durchgesetzt werden. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung.
Nach drei Trennungsjahren
Auf drei Trennungsjahre erhöht sich die Frist immer dann, wenn einer der beiden Partner nicht gewillt ist, die Ehe so schnell aufzugeben. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken. Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Ein Anwalt für Familienrecht in Wuppertal liefert zuverlässigen Rechtsrat.
Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.
Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.
Auf jede Eheschließung kam in den letzten Jahren 0,4 Ehescheidungen.
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Kinderlose Ehepartner lassen sich in aller Regel vor dem Gericht des Antraggegners scheiden es sei denn, einer der beiden Ehepartner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dies ist dann entscheidend für den Gerichtsstand. Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zunächst, dass zumindest ein Ehepartner einen Antrag auf Ehescheidung stellt. Daneben wird das Gericht beiden Ehegatten Formulare für den Versorgungsausgleich zusenden, die auch von beiden Ehegatten ausgefüllt werden müssen. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann.
Familienrecht und Corona
Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Besonders betroffen sind das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Ein Anwalt für Familienrecht ist immer auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen und kann schnell für Klarheit sorgen.
Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt
Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Zu Unterhalt verpflichtet wird man nicht nur von rechts wegen, auch Vertragsvereinbarungen können zur Unterhaltspflicht führen.
Alimente - der so genannte Barunterhalt.
Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Auch wenn sich die Partner trennen: Ihren Kindern gegenüber sind sie gleichermaßen unterhaltspflichtig. Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt, es gilt hier genau zu unterscheiden. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.
Kindesunterhalt berechnen
Die Berechnung des Kindesunterhaltes darf nicht auf das gesamte Vermögen angewendet werden, hier ist deutlich zu unterscheiden und nur das „unterhaltsrelevante“ Einkommen zu beachten. Um die Höhe der Unterhaltszahlungen grundsätzlich gerechter zu gestalten (und die Gerichte weiter zu entlasten), wurde die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht in Düsseldorf ins Leben gerufen.
Ehegattenunterhalt
Unterhalt wird nicht nur für die Kinder fällig, es kann auch nötig werden den Ex-Partner zu unterstützen. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Auch eine bereits bestehende Unterhaltspflicht aus vorherigen Beziehungen kann die Unterhaltshöhe beeinflussen. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen.
Selbstbehalt kurz erklärt
Für den Alltag muss dem zum Barunterhalt verpflichteten Ex-Partner genügend Geld übrig bleiben, diesen Anteil nennt man Selbstbehalt. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.
Das Berechnen des Unterhalts
Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhaltes von einem erfahrenen Anwalt helfen.
Einen Vorschuss vom Unterhalt?
Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende stellen, wenn sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihr gemeinsames minderjähriges Kind oder Kinder erhalten. Das Jugendamt wird sehr genau kontrollieren ob und wann der gewährte Unterhaltsvorschuss vom zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil wieder einforderbar ist. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt?
Weigert sich die alleinerziehende Mutter den Vater zu nennen oder zu helfen den Aufenthaltsort des Vaters zu finden, so wird der Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht bewilligt werden. Die Unterhaltsvorschusszahlung wird immer dann eingestellt, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil wieder selbst in der Lage ist seiner Verpflichtung nachzukommen.
Sorgerecht – Das Kindeswohl im Fokus
Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Die Eltern müssen das Kindeswohl immer im Auge behalten und zu seinem Besten handeln. Wie die rechtliche Sicht zum Thema Sorgerecht ist, findet man im BGB Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils. Der Lebensmittelpunkt des Kindes Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Diese Entscheidung wird oft dem Gericht aufgebürdet. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.
Seltener ist das alleinige Sorgerecht
Geht eine Beziehung ohne Trauschein in die Brüche, so ist klar geregelt, dass die Mutter das Sorgerecht erhält. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss. Das Familiengericht wird zusammen mit Sachverständigen und dem örtlichen Jugendamt eine Entscheidung für das Kind und zu seinem Wohle treffen. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Er bringt das Kind dann in einem Heim oder bei Pflegeeltern unter. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Wuppertal, der sich in Sorgerecht auskennt.
Sorgerechtsverfügung – So sorgen Sie für den Notfall vor!
Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.
Hilfreich: Muster nachehelicher Unterhalt
