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Anwaltskanzlei Titze
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Gerichtsstraße 5, 44135 Dortmund
Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Ufermann Scharmacher Grimmert
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
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Meiwes -Turgut Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwalt
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KANZLEI WAGNER
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Kanzlei Prof. Dr. Petra Berens
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Rechtsanwälte Brüßler, Günter, Neumann
Altenaer Straße 31, 58507 Lüdenscheid

Schöpper und Kollegen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Erbrecht
Ostenhellweg 62, 44135 Dortmund
Adolf-Silverberg-Straße 37, 50181 Bedburg
Scheidung - Voraussetzungen - Informationen
Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Eine erneute Annäherung der Eheleute ist nicht mehr zu erwarten, sie leben bereits mindestens ein Jahr räumlich getrennt.
In manchen Fällen ist eine Scheidung auch schneller möglich.
Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.
Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.
Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Da für eine Scheidung im deutschen Scheidungsrecht Anwaltszwang herrscht, muss sich das ehemalige Paar vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Finden Sie einen Scheidungsanwalt schnell und unkompliziert gleich hier auf unserer Seite.
Drei Trennungsjahre
Auf drei Trennungsjahre erhöht sich die Frist immer dann, wenn einer der beiden Partner nicht gewillt ist, die Ehe so schnell aufzugeben. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.
Sie müssen sich über die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder geeinigt haben sowie über die Höhe des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Kompetente Unterstützung bei einer Scheidung gibt ein Anwalt für Familienrecht in Wuppertal Uellendahl-Katernberg.
Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.
Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.
Im Jahr 2017 wurden laut Statistischem Bundesamt 153.500 Ehen geschieden.
Wie geht eine Scheidung von Statten: Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. In einer Ehe ohne Kinder bestimmt der dauerhafte Wohnort des Antraggegners den Gerichtsstand, oder es wohnt noch einer der beiden Eheleute in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist der dortige Gerichtsbezirk zuständig. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Mit geschlossenem Ehevertrag können scheidungswillige Ehepartner meist deutlich schneller geschieden werden.
Corona und das Familienrecht
Corona wirkt sich auch auf Bereiche des Familienrechts aus. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.
Unterhaltsanspruch - Trennungsunterhalt – nachehelicher Unterhalt
Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.
Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt – bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Die getrennten Eltern kümmern sich gemeinsam um den Unterhalt des Kindes indem einer das Geld beisteuert, der andere den täglichen Sorgfaltspflichten nachkommt.
Kindesunterhalt ermitteln
Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.
Unterhalt für den Ehegatten
Ziel des Ehegattenunterhaltes ist es, dass ab dem Zeitpunkt einer Trennung jeder der beiden Eheleute seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können soll. Auch hier gilt es das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln, auf beiden Seiten! Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Der Anspruch ist möglichst schnell zu beantragen, da er auch zu spät gestellt werden, und sich dies bis hin zur Rente als Nachteil erweisen kann. Eine Kanzlei für Familienrecht berät ihren Mandanten rechtssicher zu allen Themen das Familienrecht betreffend, wie auch u.a. bei Auseinandersetzungen über Unterhaltsansprüche oder den Zugewinnausgleich. Schneller und einfacher wird eine Scheidung meist mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Für eine Scheidungsvereinbarung sollten jedoch beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin beauftragen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.
Was bedeutet Selbstbehalt
Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.
Unterhaltsberechnung
Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Der Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht hilft Ihnen bei unübersichtlichen Berechnungen, der Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt und seiner ganzen fachlichen Kompetenz.
Gibt es einen Unterhaltsvorschuss?
Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.
Wer hat ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.
Möchte man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben so muss man bereit sein, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl
Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Alltagsdinge darf trotzdem der Elternteil bei dem das Kind wohnt allein regeln. Der Staat sieht vor, dass sich die Eltern für das Kind einsetzen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.
Lebt das Kind künftig bei Vater oder Mutter?
Wo soll der Lebensmittelpunkt des Kindes sein, das ist eine weitreichende Entscheidung, die evtl. noch verschärft wird durch einen Umzug eines Elternteils in eine weit entfernte Stadt oder ins Ausland. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Das alleinige Aufenthaltsrecht bestimmt dann das Gericht indem es u.a. den Grundsatz der Kontinuität und die sozialen Kontakte des Kindes berücksichtigt.
Wann kann man das alleinige Sorgerecht haben.
Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Nur bei Gefährdung des Kindes kann ein gemeinsames Sorgerecht in ein alleiniges Sorgerecht umgewandelt werden. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss im Einzelfall vom Familiengericht beurteilt werden und "schlechter Umgang" ist als Begründung nicht ausreichend. Das Familiengericht wird zusammen mit Sachverständigen und dem örtlichen Jugendamt eine Entscheidung für das Kind und zu seinem Wohle treffen. Droht das Kind zu verwahrlosen, oder versagen die Eltern bei der Erziehung auf dramatische, das Kind schädigende Weise, kann das Sorgerecht auch beiden Elternteilen entzogen werden. Das Sorgerecht wird in solchen Fällen auf einen Amtsvormund übertragen. Die Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern obliegt dann seinem Aufgabengebiet. Hilfe holen Sie sich bei einem Familienanwalt in Wuppertal Uellendahl-Katernberg für das Sorgerecht.
Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!
Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.
Warum zum Anwalt für Familienrecht?
Lässt sich eine Situation nicht friedlich beilegen, so führt dies oft zu Rechtsstreitigkeiten in denen man sich sehr gern zur Unterstützung einen versierten Juristen an die Seite wünscht. Doch auch außergerichtlich kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten bei der Durchsetzung seiner Interessen helfen.