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Rechtsanwälte und Kanzleien für Familienrecht in Meerbusch finden

Rechtsanwalt Michael Heinz Meerbusch
Rechtsanwalt Michael Heinz
Anwaltskanzlei Heinz
Düsseldorfer Straße 35, 40667 Meerbusch
02132 - 998 885
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Michael Heinz, Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht in Meerbusch . Herzlich willkommen auf der Seite der Anwaltskanzlei Heinz bei anwaltssuche.de! Nutzen Sie diese Seite um mich, meine Arbeitsphilosophie, meine Schwerpunkte und Qualifikationen näher kennen zu lernen. Vita und Tätigkeitsschwerpunkte. Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster absolviert, das folgende Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Seit 2002 bin ich zur Anwaltschaft an allen Amts- und Landgerichten zugelassen. Von 2002-2005 war ich als Rechtsanwalt in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht tätig und habe mich hier auf die Schwerpunkte Familienrecht und Mietrecht konzentriert. Meine eigene Kanzlei gründete ich im Jahr 2005. Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Arbeit liegen heute im Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Miet- und Pachtrecht, im Strafrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht, im Verwaltungsrecht und im Privatinsolvenzrecht. Meine Arbeit für meine Mandanten. In meiner anwaltlichen Arbeit will ich Ihnen ein verlässlicher Ansprechpartner in den wichtigsten Rechtsgebieten sein. Meine Mandantinnen und Mandanten kennen ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Informationen zur Ehescheidung

Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Eine erneute Annäherung der Eheleute ist nicht mehr zu erwarten, sie leben bereits mindestens ein Jahr räumlich getrennt.

Die Ausnahme von dieser Regel:

Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.

Das Trennungsjahr vor einer Scheidung

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie schnell und unkompliziert hier auf unserer Seite.

Drei Trennungsjahre

Hängt ein Partner emotional noch an der Ehe und am Ehepartner so wird er der Scheidung nicht zustimmen und bekommt die Möglichkeit in insgesamt drei Trennungsjahren, den Partner von seiner Sicht zu überzeugen. Sind nach der Trennung bereits drei Jahre vergangen ist die Scheidung ohne Angabe weiterer Gründe möglich. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.

Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Meerbusch liefert zuverlässigen Rechtsrat.

Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen

Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.

Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.

Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Gemäß § 114 des Familien­verfahrensgesetzes muss ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Ein Ehevertrag ermöglicht meist eine deutlich schnellere Scheidung.

Familienrecht und die Corona Pandemie

Die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Familienrecht bleiben nicht aus. Mit vorübergehenden Änderungen oder Ergänzungen von Regelungen, versucht die Regierung die Covid-19 Folgen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Besonders betroffen sind das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Ein Anwalt für Familienrecht ist immer auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen und kann schnell für Klarheit sorgen.

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung

Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Alimente - Bezeichnung für Barunterhalt.

Das Wort Barunterhalt sagt schon aus, dass es sich bei diesem Teil des Unterhaltes um die finanzielle Seite des Unterhaltes handelt. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt – bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Lediglich die „Bezahlung“ unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von „Naturalunterhalt“ erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von „Barunterhalt“ nach.

Den Kindesunterhalt berechnen

Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.

Die Unterhaltspflicht für den Ex-Partner

Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Es gibt eine ganze Reihe von Einkommensarten, die zwar vorhanden sind, aber nicht bei der Berechnung des Unterhalts Berücksichtigung finden. Auch eine bereits bestehende Unterhaltspflicht aus vorherigen Beziehungen kann die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes beeinflussen. Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Schneller und einfacher wird eine Scheidung meist mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. Dies ermöglicht je nach Sachverhalt akzeptable Lösungen zu finden und vermeidet weitere Konflikte.

Der Selbstbehalt

Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden

Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.

Gibt es einen Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.

Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?

Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Das Jugendamt wird sehr genau kontrollieren ob und wann der gewährte Unterhaltsvorschuss vom zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil wieder einforderbar ist. Eine Bedingung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ein fester Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind mit der alleinerziehenden Mutter oder Vater in einem Haushalt wohnt.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.

Ist der Alleinerziehende jedoch verheiratet oder lebt nicht dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt, oder zahlt dieser regelmäßig seinen Unterhaltsregelbetrag, so kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht gewährt werden. Zahlt der Unterhaltspflichtige wieder den gesetzlichen Mindestunterhalt, endet die Unterhaltsvorschusszahlung des Staates.

Sorgerecht - Kindeswohl: Das müssen Eltern wissen

Sowohl Recht, als auch Pflicht ist es, sich um sein Kind zu kümmern. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Geregelt ist das Sorgerecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Unterscheiden sich die Ansichten der Eltern und finden sie keine gemeinsame Lösung für ihr Kind, so gibt es die Möglichkeit durch Antragstellung das Familiengericht eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.

Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf?

Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.

Wann kann man das alleinige Sorgerecht haben.

Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Eine pauschale Aussage, wie „der Vater ist ein schlechter Umgang für das Kind“, reicht für eine Begründung nicht aus. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Dieser Amtsvormund ist verantwortlich für die weitere Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Meerbusch zuverlässigen Rechtsrat.

Auf der sicheren Seite mit der Sorgerechtsverfügung

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.

Ist der Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht unumgänglich?

Eskaliert eine Situation und führt zu Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt eine große fachliche Hilfe und Unterstützung. Ein Anwalt hilft auch dabei die Interessen seines Mandanten aussergerichtlich beizulegen.

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