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Hauser, Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz
Rechtsanwalt · Dipl.-Psychologe · Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Insolvenzrecht
Domstraße 2, 97070 Würzburg
Domstraße 2, 97070 Würzburg

Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft
Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .
Die Ausnahme von dieser Regel:
Ohne Trennungsjahr geschieden zu werden ist dann möglich, wenn es für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese unzumutbare Härte muss in der Person des Partners liegen.
Ansonsten gilt: Scheidung nach einem Jahr des Getrenntlebens
Am einfachsten ist eine Trennung rechtlich nachzuvollziehen, wenn die Eheleute ihren gemeinsamen Hausstand auflösen und ein Partner aus der Wohnung auszieht. Auch nach einem Jahr der Trennung kann keine Scheidung ohne Begründung durchgesetzt werden. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Für gemeinsame Kinder wohl der am wenigsten schmerzhafte Weg, wäre der einer einvernehmlichen Scheidung.
Die Scheidung nach drei Trennungsjahren
Drei Trennungsjahre werden benötigt, wenn ein Partner der Scheidung widerspricht, weil er noch Hoffnung auf Versöhnung hat. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken. Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Würzburg
Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.
Wie hoch war das Vermögen vor der Eheschließung, wie hoch ist es zum Zeitpunkt der Trennung. Dies ergibt den Zugewinn der auszugleichen ist.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang, das heißt der Scheidungsantrag kann vor Gericht nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann.
Familienrecht in Coronazeiten
Corona hat auch Auswirkungen auf das Familienrecht. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Welche Folgen kann eine Impfweigerung für den umgangsberechtigten Partner haben? Der Rat eines Anwalts für Familienrecht ist der sicherste Weg um in dieser sich möglicherweise auch schnell veränderten Gesetzeslage rechtssicher beraten kann.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung
Hier ist die Leistung gemeint die eine Person einer anderen erbringt um deren Lebensbedürfnisse zu sichern. Mit dem Unterhalt soll die soziale Sicherheit gewährleistet werden. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.
Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Auch wenn sich die Partner trennen: Ihren Kindern gegenüber sind sie gleichermaßen unterhaltspflichtig. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. Die getrennten Eltern kümmern sich gemeinsam um den Unterhalt des Kindes indem einer das Geld beisteuert, der andere den täglichen Sorgfaltspflichten nachkommt.
Kindesunterhalt ermitteln
Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. „unterhaltsrelevante“ Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.
Unterhalt des Ehegatten
Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Der Anspruch ist möglichst schnell zu beantragen, da er auch zu spät gestellt werden, und sich dies bis hin zur Rente als Nachteil erweisen kann.
Selbstbehalt
Mit Selbstbehalt wird gesichert, dass dem zu Unterhalt verpflichteten Elternteil genügend Geld verbleibt um seine laufenden Kosten zu decken. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.
Die Berechnung des Unterhalts
Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Ein Anwalt hilft Ihnen bei unübersichtlichen Berechnungen, der Korrespondenz mit dem gegnerischen Anwalt und seiner ganzen fachlichen Kompetenz.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist als schnelle Hilfe für Alleinerziehende gedacht, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen kann. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.
Wer darf wann Unterhaltsvorschuss beantragen?
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für die gemeinsamen, nicht volljährigen Kinder nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird. Das Jugendamt wird sehr genau kontrollieren ob und wann der gewährte Unterhaltsvorschuss vom zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil wieder einforderbar ist. Eine Bedingung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist ein fester Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind mit der alleinerziehenden Mutter oder Vater in einem Haushalt wohnt.
Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.
Trennung: Sorgerecht und Kindeswohl
Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Gemeint ist damit das Sicherstellen des Kindeswohles aus finanzieller, körperlicher und sozialer Sicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys oder Fernsehzeiten kann das alleinerziehende Elternteil allein entscheiden. Der Staat sieht vor, dass sich die Eltern für das Kind einsetzen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären. Welcher Elternteil teilt seinen Alltag mit dem Kind? Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.
Gibt es auch ein alleiniges Sorgerecht?
Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Kann man dem Partner nachweisen, dass er dem Kind schadet, so kann man das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen. Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss im Einzelfall vom Familiengericht beurteilt werden. Wird von staatlicher Seite einhellig befunden, dass das Kind in seiner momentanen Lebenssituation gefährdet ist, kann es das alleinige Sorgerecht aussprechen. Droht das Kind zu verwahrlosen, oder versagen die Eltern bei der Erziehung auf dramatische, das Kind schädigende Weise, kann das Sorgerecht auch beiden Elternteilen entzogen werden. Ein Amtsvormund übernimmt dann das Sorgerecht. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Würzburg für das Sorgerecht.
Sorgerechtsverfügung – So sorgen Sie für den Notfall vor!
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern bestimmen, wer im Fall ihres Todes der gesetzliche Vormund für ihre minderjährigen Kinder werden und wer das Sorgerecht auf keinen Fall erhalten soll. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich verfasst sein. Es kann auch jedes Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung treffen. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.
Hilfreich: Muster Ehevertrag
