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Scheidung - Voraussetzungen - Informationen
Sind in einer Ehe die Gegensätze nicht zu überbrücken, lässt man sich scheiden. Die räumliche Trennung der Partner ist seit einem Jahr vollzogen und beide wollen die Scheidung, oder sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt und nur ein Partner möchte die Ehe beenden.
Scheidung innerhalb des ersten Trennungsjahres.
Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Diese unzumutbare Härte muss in der Person des Partners liegen.
Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr
Am einfachsten ist eine Trennung rechtlich nachzuvollziehen, wenn die Eheleute ihren gemeinsamen Hausstand auflösen und ein Partner aus der Wohnung auszieht. Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Als Grund wird z.B. Suchtverhalten des Partners oder häusliche Gewalt anerkannt. Für gemeinsame Kinder wohl der am wenigsten schmerzhafte Weg, wäre der einer einvernehmlichen Scheidung. Das deutsche Scheidungsrecht gibt vor, dass ein Anwalt oder Fachanwalt die Vertretung vor Gericht übernimmt. Mit uns finden Sie schnell und unkompliziert einen Scheidungsanwalt in Ihrer Gegend.
Die Scheidung nach drei Trennungsjahren
Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Eine Scheidung kann nach drei Trennungsjahren auch ohne Begründung oder Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen werden. Bei uns finden Sie erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
An was muss man bei einer Scheidung denken?
Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Wer bekommt das Auto, wer die Kücheneinrichtung, was ist mit dem gemeinsam ersparten Geld, all dies ist bei einer Scheidung zu regeln. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht in Berlin Mitte berät im Falle einer Scheidung
Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.
Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
Wie geht eine Scheidung von Statten: Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt oder Fachanwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Der Antrag auf Ehescheidung muss vor dem Familiengericht gestellt werden. Auskünfte zu möglichen Rentenanwartschaften werden durch besondere Schreiben des Gerichts erfragt. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Ein Ehevertrag ermöglicht meist eine deutlich schnellere Scheidung.
Corona und das Familienrecht
Corona hat auch Auswirkungen auf das Familienrecht. Um die Folgen, auch für die Bevölkerung, durch die Covid-19 Pandemie möglichst gering zu halten, wurden Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder ergänzt. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Um bei den sich pandemiebedingt schnell ändernden Gesetzeslagen rechtssicher und aktuell beraten zu werden, wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.
Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt
Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.
Alimente - der so genannte Barunterhalt.
Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von Naturalien nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.
Ermittlung des Kindesunterhaltes
Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. unterhaltsrelevante Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.
Unterhalt für den Ex-Partner
Ist es einem Partner nicht aus eigener Kraft möglich (z.B. wegen kleiner Kinder) ausreichend Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen, hat er normalerweise Anspruch auf Unterhalt vom anderen Partner. Es gibt eine ganze Reihe von Einkommensarten, die zwar vorhanden sind, aber nicht bei der Berechnung des Unterhalts Berücksichtigung finden. Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann. Egal ob es um Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch geht, in einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten immer einen Fachmann, der bei Auseinandersetzungen mit dem Expartner zu Scheidungsthemen rechtssicher beraten kann. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. Dies ermöglicht je nach Sachverhalt akzeptable Lösungen zu finden und vermeidet weitere Konflikte.
Was ist der Selbstbehalt
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.
Die Berechnung des Unterhalts
Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhaltes von einer erfahrenen Anwaltskanzlei helfen.
Gibt es einen Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss leistet der Staat, wenn der Partner fehlt und weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuert. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.
Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für die gemeinsamen, nicht volljährigen Kinder nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird. Das Jugendamt kontrolliert regelmäßig, ob es seinen gewährten Vorschuss beim zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil einfordern kann. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt?
Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.
Sorgerecht Das Kindeswohl im Fokus
Sowohl Recht, als auch Pflicht ist es, sich um sein Kind zu kümmern. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Bei größeren Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollen sich die Eltern abstimmen und einigen. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.
Bei welchem Elternteil wohnt das Kind?
Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Oft muss hier das Gesetz eine Entscheidung treffen. Dieses entscheidet sich dann unter Berücksichtigung der Belange und der Bindungsstärke zu den beiden Elternteilen, auch der Kindeswille ist, je nach Alter des Kindes, mitentscheidend.
Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.
Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Bei verheirateten Paaren muss das alleinige Sorgerecht gut begründet sein und dem Kindeswohl dienen. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Als ultima ratio kann den Eltern das Sorgerecht weggenommen werden, nämlich dann wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Das Gericht bestellt in solchen Fällen einen Amtsvormund und betraut ihn mit dem Sorgerecht. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Kompetente Unterstützung im Sorgerecht gibt ein Familienanwalt in Berlin Mitte.
Vorsorgen für den Notfall!
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Auch wenn nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung ausstellen möchte ist dies möglich. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils
Wann braucht man den Anwalt für Familienrecht?
Lässt sich eine Situation nicht friedlich beilegen, so führt dies oft zu Rechtsstreitigkeiten in denen man sich sehr gern zur Unterstützung einen versierten Juristen an die Seite wünscht. Selbst bei außergerichtlichen Streitereien kann ein Anwalt mit seiner Kompetenz helfen die eigenen Interessen durchzusetzen.

