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Anwälte für Steuerrecht in Brake (Unterweser) für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Brake (Unterweser).
Symbolbild Rechtsanwalt

Corinna Beck-Pistor

Fachanwalt für Verkehrsrecht|204
Schrabberdeich 6, 26919 Brake (Unterweser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Dominik Bleckmann

Forellenweg 24, 26919 Brake (Unterweser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefan Eroms

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538
Stedinger Landstraße 14, 26919 Brake (Unterweser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Hans Franke

Sielstraße 6, 26919 Brake (Unterweser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Frenz

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bgm.-Müller-Straße 15, 26919 Brake (Unterweser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Tammo Gräper

Fachanwalt für Familienrecht|204
Schrabberdeich 10, 26919 Brake (Unterweser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Jutta Leng-Frenz

Bgm.-Müller-Straße 15, 26919 Brake (Unterweser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Torsten Rückoldt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Sielstraße 6, 26919 Brake (Unterweser)
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Wiese-Eroms

Stedinger Landstraße 14, 26919 Brake (Unterweser)

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Brake (Unterweser)
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt

Anwältin für Steuerrecht in Brake (Unterweser)Anwältin für Steuerrecht in Brake (Unterweser) Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben

Steueranwältin prüft SteuerhinterziehungSteueranwältin prüft Steuerhinterziehung Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwalt für Steuerrecht in Brake (Unterweser) denkt über Strategie nachRechtsanwalt für Steuerrecht in Brake (Unterweser) denkt über Strategie nach Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.

Selbstanzeige bei Steuerstraftaten

Münzenstapel Berechnung SelbstanzeigeMünzenstapel Berechnung Selbstanzeige Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Brake (Unterweser).

Schwarzarbeit

Richter Hammer über Geldscheinen SchwarzgeldRichter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Betriebsprüfung

Figur Kompass Orientierung bei BetriebsprüfungFigur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.

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