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Rechtsanwalt für Steuerrecht in Hannover Nordost

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Hannover Nordost Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Jaroslaw Grycz

Fachanwalt für Steuerrecht
Röselerstraße 3, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Fabian Leißring

Aegidientorplatz 2 a, 30159 Hannover
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Busse

Fachanwalt für Steuerrecht
Ellernstraße 42, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Müller

Fachanwalt für Steuerrecht
Königstraße 21, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Belinda Zertz

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Leisewitzstraße 28, 30175 Hannover
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Mönig

Fachanwalt für Steuerrecht
Wittekindstraße 10, 30449 Hannover
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver Schmitz

Hildesheimer Straße 271, 30519 Hannover
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Jaeschke

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Rotekreuzstraße 33, 30627 Hannover
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernhard Quidsinski

Weistfeld 45, 30539 Hannover
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Ansgar Borrmann

Fachanwalt für Steuerrecht
Hauptstraße 45 a, 30974 Wennigsen (Deister)
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Hannover Nordost
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt

Anwältin für Steuerrecht in Hannover NordostAnwältin für Steuerrecht in Hannover Nordost Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Hannover Nordost zu Ihrem Steuerbescheid.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtige blickt auf SteuererklärungSteuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

Steuerehrliches EhepaarSteuerehrliches Ehepaar Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. In Hannover Nordost finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Dies passiert jedoch eher selten. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Ausnahmen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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