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Ihren Anwalt für Steuerrecht in Mannheim Nord finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Mannheim Nord Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Hartmann

B6 18, 68159 Mannheim
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Kurt W. Himmelsbach

Goethestraße 6, 68161 Mannheim
in 7.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Bernd Thiele

Fachanwalt für Steuerrecht
Hebelstraße 13, 68161 Mannheim
in 7.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Michael Wenni

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Dammstraße 18, 67059 Ludwigshafen am Rhein
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Achim Lautenschläger

Fachanwalt für Steuerrecht
Dynamostraße 13, 68165 Mannheim
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claus J. Peters

Augartenstraße 82, 68165 Mannheim
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Mathias Grimm

Eichelbergstraße 5, 68163 Mannheim
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Peter Heine

Alexanderstraße 4, 64653 Lorsch
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Markus Emanuel Ghemen

Fachanwalt für Steuerrecht
Schriesheimer Straße 101, 68526 Ladenburg
in 14.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Hilbert Ballreich

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Tillessenstraße 34, 68219 Mannheim
in 14.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Mannheim Nord
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt

junge Frau arbeitet an der Steuererklärungjunge Frau arbeitet an der Steuererklärung Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.

Steuerhinterziehung

Unternehmerin tippt auf TaschenrechnerUnternehmerin tippt auf Taschenrechner Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Selbstanzeige einer Steuerstraftat

Geschäftsfrau sitzt über SteuerunterlagenGeschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Eine Selbstanzeige kann formfrei bei der zuständigen örtlichen Finanzbehörde erfolgen, wichtig ist aber die vollständige Aufklärung. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Mannheim Nord einfach.

Was ist Schwarzarbeit?

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Die Betriebsprüfung

Figur Kompass Orientierung bei BetriebsprüfungFigur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.

Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr in seiner Einkommenssteuer angeben. Es gibt jedoch Sonderregelungen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So urteilte der Bundesfinanzhof. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.

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