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Marxen, Barge-Marxen
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Fünfhausen 1, 23552 Lübeck
Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Es gibt Umstände, die es erforderlich machen sich einen Anwalt zu besorgen. Hier die häufigsten Gründe: Eine komplexe Rechtslage Ein wichtiger Grund sich einen Anwalt zu besorgen ist z.B. wenn man die komplexe Rechtslage selbst nicht richtig einschätzen kann. Kein Anwalt in Lübeck wird einen Prozessgewinn garantieren, jedoch erhöhen sich die Chancen mit seiner professionellen Hilfe doch deutlich.
Wenn Anwaltszwang besteht
Rechtsanwalt studiert Dokumente Ein Fall kann dem Anwaltszwang unterliegen. In diesem Fall schreibt das Gesetz die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt vor. Anwaltszwang gilt unter anderem meist bei Streitsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Der Anwalt oder Fachanwalt in Lübeck als vorbeugende Maßnahme Man kann sich einem Anwalt anvertrauen um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, weil man Vertragsklauseln nicht gelesen, verstanden oder auch nicht eingefügt hat. Auch wichtige rechtliche Schriftstücke sind am besten von einem Anwalt ausformuliert. Das eigene Testament zum Beispiel. Er weiß, welche Regeln einzuhalten sind, welche unwirksam sind und füllt eventuelle Lücken.
Die Akteneinsicht
junger Anwalt spricht am Telefon mit Mandant Einsicht in staatsanwaltliche Akten hat man weder als Kläger noch als Beklagter. Dafür benötigt man einen Anwalt. Wenn man nicht weiß, wie man z. B. an Melderegisterauszüge kommt, so ist dies ein Dienst, den ein beauftragter Rechtsanwalt in Lübeck gerne übernehmen kann.
Die Erfolgsaussichten einschätzen
Die Risiken einer Klage abwägen, das kann ein Rechtsanwalt durch seine professionelle Einschätzung.
Vergleiche aushandeln
kompetenter Rechtsanwalt mit Mobiltelefon Eine echte Alternative zur Gerichtsverhandlung ist der Vergleich. Kann der Anwalt diesen mit dem Kontrahenten schließen und bei Gericht vollstrecken lassen, ist er rechtsgültig. Die Kosten ohne das Gericht zu bemühen sind deutlich geringer. Was nicht vergessen werden sollte: Es ist beruhigend einen Partner an seiner Seite zu wissen, der einem mit Rat und Tat zur Seite steht und den eigenen Standpunkt überzeugend vertritt. Manchmal ist ein Anwalt aber auch nicht nötig.
Ein insolventer Gegner.
Mandant blickt sorgenvoll Gegen eine insolvente gegnerische Partei kann man auch mit Rechtsbeistand nicht gewinnen. Hier bleibt man auf seinen Kosten leider sitzen. Durch das Insolvenzgericht findet man heraus, wenn ein Schuldner schon mehrmals erfolglos vollstreckt wurde. Im Falle der Insolvenz bleibt nun nur noch die Möglichkeit seine eigenen Forderungen gegenüber der Gegenseite, dem Insolvenzverwalter zu melden und dadurch wenigstens einen Teil seiner Kosten zurückzubekommen. Der Kostenfaktor Manchmal stehen die verursachten Kosten (Prozesskosten, Anwaltskosten) in keiner Relation zu den zu erwartenden Vorteilen. Es kann kein Rechtsschutzinteresse festgestellt werden Hat ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Ist folglich eine Einigung einfacher oder schneller zu erzielen ohne gerichtliche Unterstützung, so kann eine Klage abgewiesen werden.
Welche Rechtsschutzversicherung ist die richtige?
Gesprächssituation in Anwaltskanzlei Versicherungsexperten der Verbraucherzentralen oder Anwälte für Versicherungsrecht helfen bei der Frage nach der richtigen Rechtsschutzversicherung. Die häufigsten sind Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mieterrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz. Sinnvoll ist es oft sich für mehrere Rechtsgebiete einen kombinierten Rechtsschutz zu suchen. Wegen der oft sehr hohen Streitwerte, raten Verbraucherschützer zu Versicherungsschutz im Verkehrsrecht. Wertvoll ist oft auch eine Berufsrechtsschutzversicherung Da die Prozesskosten des Arbeitsrechtes in der ersten Instanz immer beide Parteien selbst zu begleichen haben! Zu beachten ist hier, dass Berufsrechtsschutz nur als Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann. Einzeln gibt es Policen für Mieter- und Vermieterrechtsschutz. Trotzdem bietet sich eine Kombination auch hier an, da sie meist die günstigere Variante sind. Am besten schließt man sie in die Privatrechtsschutzversicherung mit ein.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Mitarbeiterin einer Kanzlei Der Schadenszeitpunkt muss das Schadensereignis selbst sein. Ist dies nicht der Fall, könnte die Versicherung auf einer Schadensanbahnung vor Vertragsabschluss verweisen. Meist haben Versicherungen sogenannte Wartezeiten in ihre Verträge eingebaut. Dies bedeutet, dass sie erst für Schäden bzw. Fälle aufkommt, deren Schadenszeitpunkt nach dieser Wartezeit liegen. Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro sein, so raten Verbraucherschützer. Zu beachten ist, dass als aussichtslos eingestufte Klagen von Versicherungen nicht gezahlt werden. Warten Sie mit dem Abschluß einer Rechtsschutzversicherung nicht bis sich ein Rechtsstreit anbahnt. Denn kommt man in eine Situation, da sich ein Rechtsstreit anbahnt, so ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Versicherung bereits vorher abgeschlossen wurde.

