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Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Einbau einer neuen Gaszentralheizung als energetische Modernisierungsmaßnahme eine Mieterhöhung rechtfertigt. Nachdem Amts- und Landgericht den Mietern Recht gaben, hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidungen auf und entschied zugunsten der Vermieterin. Er stellte klar, dass bereits die Erwartung einer messbaren und dauerhaften Endenergieeinsparung nach der Modernisierung genügt und die Beweislast für eine unberechtigte Mieterhöhung beim Mieter liegt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im die Triage-Regelungen des Bundestags von 2022 für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben, da sie unzulässig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten eingriffen und die Therapie- und Entscheidungsfreiheit in Notsituationen stark einschränkten. (Beschluss vom 23. September 2025, 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23)
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Ein Autofahrer wurde wegen der Nutzung einer E-Zigarette mit Display während der Fahrt zu einer Geldbuße verurteilt, da er das Gerät aktiv bediente und dabei den Blick vom Verkehr abwandte. Das OLG Köln bestätigte die Entscheidung und wertete die E-Zigarette als elektronisches Gerät mit Berührungsbildschirm im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 WEG auch den Verteilungsschlüssel für die Zuführung zu Rücklagen durch Beschluss ändern dürfen, sofern dies bestimmten Kostenarten zugeordnet werden kann. Im konkreten Fall wurde die bisherige Verteilung nach Miteigentumsanteilen durch eine neue Regelung nach beheizbarer Wohnfläche ersetzt, was keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Gewerbeeinheiten darstellt. Die Entscheidung stärkt die Selbstorganisationsrechte der Eigentümergemeinschaft und betont deren weiten Gestaltungsspielraum bei der Kostenverteilung, solange die ordnungsmäßige Verwaltung gewahrt bleibt.
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Forderung von Schadenersatz durch den Kläger, da der Beklagte sie durch vorgetäuschten Eigenbedarf zur Aufgabe ihrer Wohnung bewegt habe, obwohl er nie konkret plante, dort mit seiner Familie einzuziehen. Das Gericht sieht die Kündigung als unzulässige Vorratskündigung, da der Beklagte keine plausiblen Gründe für die Aufgabe seiner ursprünglichen Umzugsabsicht darlegen konnte. Weder die Nutzung der Wohnung durch die Schwester noch die Corona-Pandemie entkräften den Schadenersatzanspruch, da konkrete Eigenbedarfspläne nie nachvollziehbar dargestellt wurden.
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Der Bundesgerichtshof hält eine Eigenbedarfskündigung für zulässig, wenn der Vermieter seine eigene Wohnung umbauen und verkaufen will und stattdessen die vermietete Wohnung selbst nutzen möchte. Dabei genügt ein ernsthafter, nachvollziehbar begründeter Nutzungswunsch, auch wenn der Vermieter den Bedarf selbst herbeigeführt hat. Das Verfahren wurde zur weiteren Prüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da konkrete Feststellungen zum Eigenbedarf noch fehlen.
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Das OLG Schleswig entschied, dass bei einem Unfall im Begegnungsverkehr auf einer engen Straße beide Fahrzeugführer eine Mitschuld tragen, wenn sie gegen Verkehrsregeln und das Rücksichtnahmegebot verstoßen. Der LKW-Fahrer missachtete ein Durchfahrtsverbot und das Rechtsfahrgebot, während der PKW-Fahrer trotz erkennbarer Engstelle weiterfuhr und damit gegen § 1 StVO verstieß. Aufgrund der beiderseitigen Verursachungsbeiträge wurde dem PKW-Fahrer eine Mithaftungsquote von 20 % zugesprochen.
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Fahrerlaubnisbewerber müssen körperlich, geistig und rechtlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Bei begründeten Zweifeln kann die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, insbesondere bei wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss. Wird das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde auf die Ungeeignetheit schließen und die Fahrerlaubnis entziehen, sofern die Anordnung rechtmäßig war.
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Ob eine Solaranlage beseitigt werden muss, hängt vom Zeitpunkt ihrer Errichtung ab. Ab Dezember 2020 ist ein Eigentümerbeschluss nötig (§ 20 WEG); fehlt dieser, liegt eine rechtswidrige bauliche Veränderung vor. Auch optische Eingriffe ohne Substanzeingriff können einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB begründen.
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Mieterrechte bei Kündigung: Laut BGH kann ein Umzug bei gesundheitlicher Härte abgelehnt werden (§ 574 BGB). Auch nicht-fachärztliche Stellungnahmen können den Härtefall belegen
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Wohnungseigentümer können Mängel am Gemeinschaftseigentum selbst geltend machen – inklusive Vorschussanspruch. Entscheidend sind individuelle Vertragsrechte, Schätzkosten und Kenntnis vom Mangel bei Abnahme (§§ 9a WEG, 640 BGB).
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