Tätigkeitsbeschreibung
Ich betreue Bauherren und Architekten bei allen Fragestellungen rund um das Architektenrecht, insbesondere bei
Berufsrecht der Architekten,
Architektenverträgen,
Honorierung von Architektenleistungen,
Architektenhaftung, etwa wegen
Beratungsfehlern,
Planungsfehlern,
Berechnungsfehlern,
nicht ausreichender Beaufsichtigung von Bauarbeiten,
Nichtbeachtung behördlicher Auflagen,
voreiliger Abzeichnung von Stundenzetteln etc.,
Durchsetzung von Honorarforderungen.
Ihre Interessen vertrete ich sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht effizient und kompetent.
Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann rufen Sie mich an und vereinbaren bitte einen ersten Termin mit mir.
Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen und anschließend die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten erörtern können.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.