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Das Betreuungsrecht schützt Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Doch dabei stellt sich oft die Frage: Welche Rechte haben eigentlich die betreute Person und welche der rechtliche Betreuer oder die Betreuerin?
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War bislang ein Ehepartner nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage selbst Entscheidungen zu treffen, konnte der Ehe- oder Lebenspartner ohne entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für ihn treffen. Seit Anfang des Jahres ist nun das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner in Kraft getreten. Es verschafft Ehe- und Lebenspartner die Möglichkeit in medizinischen Notfällen auch ohne Vollmacht für den Partner zu entscheiden. Doch was genau bedeutet das?
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