Tätigkeitsbeschreibung
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fällen rund um das Verkehrsstrafrecht, insbesondere bei
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Führerscheinentzug
Nötigung im Straßenverkehr
Fahren ohne Versicherungsschutz
Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
Unterlassener Hilfeleistung
Wir setzen Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren effizient und kompetent durch.
Möchten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin mit uns. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen können und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.
Besuchen Sie unsere Homepage und lernen Sie unsere Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.