Ingrid Frank ist seit 1986 als Rechtsanwältin und seit 1996 in ihrer eigenen Kanzlei in München tätig.
Rechtsanwältin Frank ist auf nationales und internationales Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Frank liegen im Bereich des Erbrechts in der Gestaltung von Testament, Erbvertrag und vorweggenommener Erbfolge, der Erbauseinandersetzung, des Pflichtteilsrechts und der Testamentsvollstreckung.
In familienrechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt Sie Frau Frank besonders bei:
• Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
• Scheidungen
• Unterhalt
• Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• Sorgerecht, Umgangsrecht
• Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht
• Nichteheliche Lebensgemeinschaft
In allen erbrechtlichen und familienrechtlichen Konfliktfällen ist die Volljuristin neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin auch als Mediatorin tätig. Oft lassen sich über ein Mediationsverfahren gemeinsam schneller und kostengünstiger dauerhafte Lösungen erarbeiten, als dies in einem gerichtlichen Verfahren möglich ist.
Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr. Die Besprechungstermine werden von Frau Frank persönlich vereinbart, auch für Zeiten außerhalb der genannten Bürozeiten.
Die Kanzleiräume sind schön und geschmackvoll eingerichtet. In einer freundlichen Atmosphäre empfangen Sie hilfsbereite Mitarbeiter. In dem hellen und großzügigen Besprechungszimmer finden bis zu acht Personen bequem Platz.