Tätigkeitsbeschreibung
Das Strafrecht ist ein selbstständiger Teil des Öffentlichen Rechts und umfasst diejenigen Strafnormen, welche Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnisse definieren.
Das materielle Strafrecht legt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Straftat fest während das formelle Strafrecht die Bedingungen über den Ablauf eines Strafverfahrens stellt.
Oftmals führen schon außergewöhnliche Umstände, kleine Versäumnisse oder schlicht Unwissenheit zu Fehlverhalten, welches als strafrechtlich relevant eingestuft werden kann.
Insbesondere die Beschäftigung mit Fragen in diesem Bereich des Rechts ist für den Betroffenen von existentieller Bedeutung und erfordert eine kompetente Beratung und umfassende individuelle Betreuung; denn in Ermittlungs- bzw. nachfolgenden Strafverfahren wird der Beschuldigte auf einmal mit den zuständigen Behörden konfrontiert, ohne Kenntnis über mögliche Konsequenzen zu haben.
Rechtsanwalt Alexander Pabst berät und vertritt Mandanten vom Ermittlungsverfahren bis zum eigentlichen Strafverfahren gegenüber Behörden, der Staatsanwaltschaft sowie Gerichten in Fällen, die in den Bereich des Strafrechts oder dessen Nebengebiete fallen. Ebenso berät und vertritt er Opfer von Straftaten, sei es bei der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche oder als Vertreter der Nebenklage.
Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung kann Alexander Pabst auf fundiertes fachliches KnowHow zurückgreifen und besitzt das nötige Fingerspitzengefühl gegenüber seinen Mandanten ebenso wie gegenüber den zuständigen Instanzen.