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Dr. Uwe Lipinski

Dr. Uwe Lipinski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Tätigkeitsbeschreibung
Anwalt für Staats- und Verfassungsrecht Die Verfassungsbeschwerde auf Bundesebene ist bereits seit langem fast jedermann ein Begriff – selbst juristisch und politisch weniger interessierten Bürgern ist sie bekannt. Mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde kann der Bürger seine Grundrechte gegenüber jeglicher Form deutscher Staatsgewalt verteidigen, wobei i. d. R. der fachgerichtliche Rechtsweg vorher auszuschöpfen ist. Nur wenige Rechtsanwälte haben sich bislang auf die Materie des (Bundes-) Verfassungsrechts spezialisiert. Noch weniger Anwälten ist das Landesver- fassungsrecht der 16 Bundesländer vertraut. Die Anzahl der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jährlich eingereichten Verfassungsbeschwerden steigt seit Jahren konstant an. Auch wenn die Rechtsanwaltskammer, unverständlicherweise, bislang noch keine Fachanwaltschaft für Verfassungsrecht eingerichtet hat, können Sie sicher sein, dass ich Ihre verfassungsrechtlichen Interessen aufgrund meiner Erfahrung optimal vertreten werde. Als Ihr Rechtsanwalt für Verfassungsrecht werde ich auch stets die europarechtlichen und menschenrechtlichen Bezüge Ihrer Angelegenheit beachten. Als Ihr Anwalt für Verfassungsrecht vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen nicht nur in den "klassischen" Verfassungsbeschwerdeverfahren, sondern auch in den zahlenmäßig weniger vorkommenden Bereichen (z.B. im Bereich der Volksentscheids- und Wahlanfechtungen; Popularklageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof; Beratung von Volksinitiativen; Vorlageverfahren nach Art. 100 GG; Organstreitverfahren u.Ä.) Sie wollen als Bürger gegen eine staatliche Maßnahme (z.B. ein letztinstanzliches Urteil) Verfassungsbeschwerde einlegen? Oder Sie benötigen als Vertreter einer Partei, einer Fraktion oder einer Behörde ein verfassungsjuristisches Rechtsgutachten oder eine verfassungsgerichtliche Vertretung? Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail!
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