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Einen Anwalt für Internetrecht in Frankfurt am Main Gallus finden

Rechtsanwalt Tobias Rath Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Tobias Rath
Rechtsanwalt
Rebstöcker Straße 16, 60326 Frankfurt am Main
069 - 247 535 620
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Tobias Rath, Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Medienrecht und Markenrecht in Frankfurt am Main. Ich begrüße Sie recht herzlich auf meiner Präsenz bei anwaltssuche.de! Ich stelle Ihnen bei Anliegen in den genannten Rechtsgebieten gerne meine kompetente anwaltliche Hilfe zur Verfügung. Sie möchten Kontakt zu mir aufnehmen? Sie erreichen mich am besten über das Kontaktformular auf meinem Profil, per E-Mail oder telefonisch in der Kanzlei. Wenn Sie mich nicht direkt sprechen können, hinterlassen Sie meinem Sekretariat eine Nachricht oder senden eine E-Mail - ich melde mich schnellstmöglich zurück! Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt. Nach meinem erfolgreich bestandenen Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat wurde ich zum Rechtsanwalt zugelassen und zunächst in einer mittelständischen Kanzlei tätig, bevor ich meine eigene Kanzlei gründete. Für meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich meinen inhaltlichen Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz und seine benachbarten Rechtsgebiete (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht) gesetzt. Ebenso kompetent berate und vertrete ich Sie in Fragen ...mehr
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Infos zu Anwälte Internetrecht in Frankfurt am Main Gallus
Raum mit Datenbankservern
Raum mit Datenbankservern ©freepik - mko

Welches Recht fürs Internet?

Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Alle rechtlichen Vorgaben zu beachten scheint fast unmöglich. Bereits bei der Erstellung einer eigenen Website können schwerwiegende Fehler gemacht werden. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Es mag sinnvoll erscheinen auf fremde AGBs zurückzugreifen. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Es kann auch sein, dass die AGBs nicht für die eigene Firmenidee funktionieren. Erfolgt die Übernahme fremder AGBs ohne Einwilligung des Verfassers, so verletzt man auch sein Urheberrecht. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Frankfurt am Main Galluser Anwalt zur Prüfung vor.

Abmahnung

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Unschöne Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen werden gebraucht. Bei einer Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen und mit Strafen gedroht. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Gerne wird hierfür das Double-Opt-In Verfahren angewendet. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass jede E-Mail ein Impressum enthalten muss. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Bestehende, geschäftliche Beziehungen zwischen den Parteien lassen eine Werbung per E-Mail zu. Jedoch gilt auch hier, dass zu jeder Zeit die Abmeldung des Newsletters möglich sein muss. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Filesharing und das Urheberrechtsgesetz

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Es ist aber nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass man selbst der Urheber der Daten ist oder es auch keinen anderen Urheber gibt, der noch Anspruch darauf erheben kann. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing funktioniert auch über Torrent-seiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Urheberrechtlich geschützte Daten herunterzuladen und oder sie gar mit anderen zu teilen, ist auch hier ohne Lizenz oder Genehmigung des Urhebers gesetzeswidrig. Denn für den Urheber ist dies ein beträchtliches Verlustgeschäft. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Anwälte oder Unternehmen werden also angestellt bzw. beauftragt solche Rechtsüberschreitungen zu ahnden. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Müssen Eltern ihre Kinder kontrollieren? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Kann man einen unbekannten Dritten als Täter nicht ausschließen, kann der Anschlussinhaber für ein illegales Download nicht zur Haftung herangezogen werden. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Achten Sie auch unbedingt auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist. Der Anwalt wird für Sie prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und die Fristsetzung sowie der geforderte Schadensersatz gerechtfertigt sind. Selbst, ohne Rechtsrat, zu handeln und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sprich Abmahnung, unterschreiben, ist gleichbedeutend mit dem Ablegen eines Geständnisses. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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