anwaltssuche

Rechtsanwalt für Internetrecht in Waren (Müritz)

Rechtsanwalt Stefan Schulze Neubrandenburg
Rechtsanwalt Stefan Schulze
R & S Rechtsanwälte Rohde & Schulze
Demminer Straße 63, 17034 Neubrandenburg
0395 - 37 95 16 70
Kontaktformular

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Neubrandenburg, Stefan Schulze. Ich begrüße Sie recht herzlich auf meinem Profil! Haben Sie ein rechtliches Problem im Verkehrsrecht? Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht biete ich Ihnen in jeder Verfahrenslage kompetenten Rechtsbeistand an, um Ihr Rechtsanliegen effizient zu lösen. Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg und meiner Referendarausbildung erhielt ich im Jahr 2009 meine Rechtsanwaltszulassung. Ich war zunächst als freiberuflicher Rechtsanwalt bis 2010 überwiegend im Verkehrsrecht tätig. Seit 2011 bin ich Mitinhaber der Kanzlei Rohde & Schulze und biete Ihnen neben zahlreichen anderen Rechtsgebieten insbesondere für meinen Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht eine kompetente Rechtsberatung an. Weitere Leistungsangebote sind unter anderem das Strafrecht, Sozialrecht, IT-Recht sowie das Urheberrecht. Wie ich arbeite und was Sie von mir erwarten dürfen. Mein Ziel ist es, dass mein Mandant zufrieden ist und eine auf sein rechtliches Problem zugeschnittene Lösung erhält. Deshalb setze ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Internetrecht in Waren (Müritz)
junges Mädchen am Laptop macht downloads
junges Mädchen am Laptop macht downloads ©freepik - mko

Welches Recht fürs Internet?

Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Alle rechtlichen Vorgaben zu beachten scheint fast unmöglich. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Da dies Vertrauen beim Kunden schafft und für Klarheit sorgt. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Waren (Müritz)er Anwalt zur Prüfung vor.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Abmahnungen im Internet sind gar nicht selten. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. E-Mail-Werbung ist in der Regel dann zulässig, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender der Mail und dem Empfänger besteht. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Eine Bücherei, die Werbung für Rasenmäher macht würde diesen Voraussetzungen also nicht entsprechen.

Filesharing und das Gesetz

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Filesharing funktioniert auch über Torrent-seiten. Über Filesharing-Clients werden Daten entschlüsselt und können dann heruntergeladen werden. Die Urhebergesetze sind auch hier selbstverständlich gültig und einzuhalten. Urheberrechtlich geschützte Daten herunterzuladen und oder sie gar mit anderen zu teilen, ist auch hier ohne Lizenz oder Genehmigung des Urhebers gesetzeswidrig. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst In einem weiteren BGH Urteil werden Ehepartner von einer gegenseitigen Überwachung des Partner aber freigesprochen. Im Zweifelsfall sind deshalb beide freizusprechen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unbekannter Dritter für den Download verantwortlich ist. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.