Rechtsanwältin Frank ist auf nationales und internationales Erbrecht und Familienrecht spezialisiert. Sie hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Frank liegen im Bereich des Erbrechts in der Gestaltung von Testament, Erbvertrag und vorweggenommener Erbfolge, der Erbauseinandersetzung, des Pflichtteilsrechts und der Testamentsvollstreckung.
In allen erbrechtlichen Konfliktfällen ist die Volljuristin neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin auch als Mediatorin tätig. Denn wie im Familienrecht so hat sich auch im Erbrecht die Mediation besonders bewährt. Auch hier lassen sich mit Unterstützung der Mediatorin gemeinsam oft schneller und kostengünstiger dauerhafte Lösungen erarbeiten, als dies in einem gerichtlichen Verfahren möglich ist.
Mediation - zu deutsch: Vermittlung - ist ein erfolgreiches Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Ziel der Mediation sind Lösungen, die von allen Beteiligten getragen werden und die dadurch zu einer zukunftsorientierten und langfristigen Befriedung des Konflikts führen.
Haben Sie Fragen zum Mediationsverfahren, so wenden Sie sich bitte direkt an Frau Frank, die Ihnen gerne unverbindlich ihren Flyer zu den Grundzügen der Mediation zukommen läßt.
In den ansprechenden und geschmackvoll eingerichteten Kanzleiräume finden Sie freundliche Mitarbeiter und ein großzügiges Besprechungszimmer. Besprechungstermine sind möglich montags bis freitags von 8.00 bis 19.00 Uhr sowie am Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr.
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