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Datenschutz aus rechtlicher Perspektive

Letzte Aktualisierung am 2016-12-21 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Datenschutz ist ein junges Rechtsthema

Das Thema Datenschutz ist erst mit der rasanten Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung und des Internets ins Bewusstsein gerückt. Es wird viel darüber gesprochen und geschrieben - je nach Blickwinkel werden unter Datenschutz aber recht unterschiedliche Inhalte zusammengefasst: die Datensicherung im Bereich der IT (Schutz vor Veränderung, Diebstahl, Verlust von Daten), Schutz gegen missbräuchliche Verarbeitung von persönlichen Daten (etwa bei Speicherung und Übermittlung in Behörden und Organisationen), die Berücksichtigung von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten bei der Datenverarbeitung und zuletzt das Recht des Menschen, über Verbreitung und Gebrauch seiner Daten selbst zu entscheiden (informationelle Selbstbestimmung). Wer sich ernsthaft mit Datenschutzfragen beschäftigt, merkt, wie notwendig gesetzliche Regelungen zum Datenschutz sind. Problem: Gesetzgebungsprozesse brauchen Zeit; neue gesetzliche Regelungen scheinen bloße Reaktionen auf bestehende Missstände zu sein. Sie können bisweilen mit der Entwicklung kaum Schritt halten.

Datenschutzrechte des Bürgers

Unabhängig von jeglicher Entwicklung in den elektronischen Medien oder in der Datenverarbeitung definiert das Gesetz eindeutige Rechte des Bürgers, wenn es um den Schutz der eigenen (personenbezogenen) Daten geht. Grundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz (bdsg):
  • Aufklärungspflicht bei der Datenerhebung: Wer auch immer persönliche Daten erhebt, muss den Betroffenen darüber in Kenntnis setzen, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden und ob sie an weitere Benutzer / Stellen weitergeleitet werden. Der Betroffene muss auch darüber aufgeklärt werden, ob und in wie weit die Angabe seiner Angaben verpflichtend ist.
  • Auskunftsrecht: Ein Betroffener hat das Recht, bei Daten erhebenden Stellen (Behörden, Unternehmen) nachzufragen (und Auskunft darüber zu erhalten), welche Informationen über ihn dort gespeichert sind, und weiter gehend, woher diese Daten stammen, zu welchem Zweck sie gespeichert werden, ob und wohin sie weiter übermittelt wurden. Die Auskünfte sind kostenlos zu erteilen.
  • Widerspruchsrecht: Bezogen auf die Verwendung persönlicher Daten für Marketing, Werbung und Meinungsforschung besitzt ein Betroffener gegenüber der erhebenden Stelle ein Widerspruchsrecht.
  • Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten: Wenn die gespeicherten Daten unrichtig sind (veraltet, fehlerhaft etc.) hat der Betroffene einen Anspruch auf Berichtigung. Ein Recht auf Löschung besteht dann, wenn die Daten nicht mehr gespeichert werden dürfen (z.B. wenn der Zweck erfüllt ist, zu dem sie erhoben wurden). In besonderen Fällen kann ein Betroffener seine Daten auch für eine weitere Verwendung sperren lassen.
  • Anspruch auf Schadenersatz: Entsteht dem Betroffenen ein Schaden durch die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten, so muss die Daten erhebende Stelle diesen Schaden ersetzen. Die Beweislast liegt dabei auf Seiten der Daten erhebenden Stelle: Sie muss nachweisen, dass sie nicht für den Schaden verantwortlich ist.
  • Recht zum Anrufen der Aufsichtsbehörde: Wer vermutet, dass eine Daten erhebende Stelle seine Rechte verletzt hat, kann sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden und zwar unabhängig davon, ob die Datenerhebung durch öffentliche Stellen oder durch private Unternehmen erfolgt ist. Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen und den Betroffenen vom Ausgang seines Ersuchens zu unterrichten.

Daten nicht leichtfertig preisgeben

Der Datenschutz steckt sozusagen noch in den Anfängen seiner Entwicklung. Weder Unternehmen noch Privatpersonen gehen selbstverständlich damit um. Fakt ist: Datenerfassung wird immer einfacher (besonders die versteckte); die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle bietet ständig neue Möglichkeiten dazu. Betroffene / Verbraucher scheinen nur wenig Wert auf den Schutz ihrer persönlichen Daten zu legen. Wenn es der eigenen Bequemlichkeit dient, geben sie gerne und (manchmal) leichtfertig ihre Daten preis. Beispiel: Warum eine Taschenlampen-App für das Smartphone vollen Zugriff auf die Adressdaten des Besitzers braucht, ist nur schwer plausibel zu machen. In Wahrheit findet hier ein Handel statt, der aber nicht als solcher zu erkennen ist: kostenlose oder billige App gegen wertvolle Benutzerdaten.

Hohes Interesse an Daten, wenig Interesse am Datenschutz

Staatliche Behörden wie private Unternehmen sind an persönlichen Daten interessiert, erstere zum Zweck der Kontrolle, Überwachung und Verbrechensbekämpfung, letztere zu Marketingzwecken (Produktentwicklung, Verkauf, Marktforschung, Informationen über das Konsumverhalten, personenbezogene Werbung etc). Im Internet erfassen nahezu alle Unternehmen die Verhaltensdaten von Verbrauchern. Viele setzen außerdem Tools ein, die das Zusammenführen verschiedener Datenquellen zum Zweck der Optimierung (z.B. zum Platzieren optimaler Werbebotschaften) ermöglichen. Nach den Richtlinien zum Datenschutz ist spätestens hier der Schritt in die Illegalität nah: Daten dürfen nicht so zusammengeführt werden, dass die Anonymität einer betroffenen Person ausgehebelt wird und dadurch direkte Rückschlüsse auf ihre Identität möglich sind.

Datenschutz ist ein Spezialthema

Pseudoanonymisierte Daten, anonymisierte Daten, Klardaten – wer tiefer in den Datenschutz einsteigt, kommt ohne Spezialistenwissen nicht aus. Der Datenschutz in Unternehmen ist eine besonders kitzlige Sache. Sowohl gegenüber Mitarbeitern als auch gegenüber Kunden sind Unternehmen zu besonderer Verantwortung und besonderer Sorgfalt verpflichtet. Verstöße gegen den Datenschutz können empfindlich geahndet werden. Wenden Sie sich mit Datenschutzthemen an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Sie finden einen gleich hier, und zwar ganz in Ihrer Nähe - mit einem Klick.
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