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Datenschutzrecht - nie war Datenschutz wichtiger!
Letzte Aktualisierung am 29.10.2015 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Jeder Bürger entscheidet selbst, was mit seinen Daten geschieht
- Das Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Schutzmaßnahmen für Daten
- Verstöße gegen den Datenschutz
Jeder Bürger entscheidet selbst, was mit seinen Daten geschieht
Das Recht auf Datenschutz ist keines der im Grundgesetz festgelegten Grundrechte. Es leitet sich vielmehr ab von dem dort genannten Persönlichkeitsrecht / Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Datenschutz bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jede Person / jeder Bürger selbst entscheidet, was mit seinen (personenbezogenen) Daten geschieht. Als personenbezogen gelten solche Daten, die Rückschlüsse auf die Person zulassen (u.a. Name, Adresse, Telefonnummer, Mail-Adresse, Alter usw.). Das Datenschutzrecht schützt diese Daten vor Missbrauch.Das Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
Das BDSG schreibt Regelungen zur Übermittlung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung und Erhebung von Daten fest, an die sich Behörden und Unternehmen zu halten haben. Jedem Betroffenen stehen umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber solchen Stellen zu, die seine Daten speichern (Behörden wie Privatunternehmen):- Auf Anfrage muss jede Behörde und jedes Unternehmen alle über eine (die anfragende) Person gespeicherten Daten offenlegen, und zwar schriftlich.
- Der Eigentümer der Daten kann erfragen, woher die gespeicherten Daten stammen,
- an welche Empfänger die Daten weitergegeben wurden /werden,
- zu welchen Zwecken die Daten gespeichert sind,
- Behörden wie Unternehmen haben diese Auskunft kostenlos zu geben.
Schutzmaßnahmen für Daten
Unternehmen, die selbst Daten speichern / verarbeiten, haben den Datenschutz in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das betrifft sowohl Mitarbeiter- als auch Kundendaten:- Sie müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, der auf die Einhaltung des BDSG hinwirkt und der Geschäftsleitung die Umsetzung notwendiger Maßnahmen vorschlägt. Seine Kompetenz erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen.
- Sie sind verpflichtet, geeignete Datensicherungsmaßnahmen technischer und organisatorischer Art zu ergreifen, die gespeicherte Daten wirksam schützen (vom Zaun um das Gelände bis hin zu Maßnahmen, die auf der Hardware- und Software-Ebene umzusetzen sind).