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Das Doping-Problem

Letzte Aktualisierung am 2017-08-01 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist Doping?

Gute Sportler werden nicht nur berühmt. Wenn sie in einer populären Disziplin antreten, können sie auch reich werden. Da ist die Versuchung groß, die eigene Leistung etwas aufzupeppen und sich so näher an Siege und in die Leistungsspitze zu katapultieren. Mittel dazu sind zuhauf vorhanden. Sie laufen unter dem Begriff Doping, ihr Gebrauch ist illegal, sie lösen regelmäßig Empörung in der Presse aus. Weil man sich durch Doping im Sport nicht nur Vorteile gegenüber den Konkurrenten verschaffen kann, sondern auch mehr Preisgelder absahnt und bessere Sponsorenverträge einheimst, ist Doping nicht nur eine Frage der Moral sondern auch eine Frage der Gier. Doch es ist nicht nur die Gier der Athleten. Inzwischen ist klar, dass weltweit auch so mancher Sportverband an Doping-Systemen beteiligt ist oder die Doping-Praxis in vielen Bereichen stillschweigend geduldet wird.

Das Anti-Doping-Gesetz

Sport-Doping mit dem Ziel, sich einen Vorteil durch die Einnahme verbotener Substanzen zu verschaffen, ist in Deutschland erst seit dem Mitte Dezember 2015 strafbar ("Anti-Doping-Gesetz"). In andern Ländern war dies seit bereits Jahren der Fall. Inzwischen können also auch hierzulande Sportler bestraft werden, wenn sie Eigendoping betreiben oder Dopingmittel besitzen. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Welche Substanzen als Dopingmittel zählen und damit verboten sind, orientiert sich an der offiziellen Liste der WADA (World Anti Doping Agency). Da der Kreativität von Forschern bei der Erfindung von immer neuen Mitteln keine Grenzen gesetzt sind, ist die WADA-Liste nicht statisch sondern ständigen Veränderungen unterworfen.

Wie wird Doping bestraft?

Bevor Doping offiziell unter Strafe gestellt wurde, war es allein Sache der Sportgerichtsbarkeit, Verstöße zu ahnden. Sportverbänden und Sportvereinen steht ein Recht zur Selbstregulierung solcher Fragen zu. Wichtig zu wissen: Athleten unterwerfen sich durch ihre Mitgliedschaft in einem Sportverband und durch ihre Teilnahme an Wettkämpfen, die dieser Verband ausrichtet, den Regularien des Verbandes und somit der Verbands-Rechtsprechung. Verstößt ein Sportler gegen die von den Verbänden erlassenen Regeln, so kann die Sportgerichtsbarkeit der Vereine und Verbände sein Verhalten sanktionieren. Im Falle von Doping-Verstößen reagieren Verbände abgestuft, von der einfachen Verwarnung bis hin zur lebenslangen Sperre und der kompletten Annullierung der Leistungen eines Sportlers im Wiederholungsfall. Das zwangsläufig mit der Einnahme von Dopingmitteln verbundene Beschaffungsteam im Hintergrund (Apotheker, Betreuer, Mannschaftsärzte usw.) kann dagegen strafrechtlich nach dem Arzneimittelgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz belangt werden.

Wer kontrolliert Doping?

National und international werden die Athleten im Auftrag der Sportverbände von zwei unabhängigen Organisationen kontrolliert und überwacht, die NADA (Nationale Anti Doping Agentur) und die WADA. Auf der WADA-Liste stehen an verbotenen Substanzen zahlreiche leistungssteigernde Mittel (Amphetamine, Kokain, Coffein, die Zuführung bestimmter Hormone). Verboten sind ebenfalls das Blutdoping (die Zuführung von Eigenblut, das mit Sauerstoff angereichert wurde) und inzwischen auch das Gendoping. Unter den WADA-Bann fallen auch Doping-Maßnahmen, die, wenn sie angewendet werden, erst langfristig ihre leistungssteigernde Wirkung entfalten (in erster Linie Hormonsubstanzen).

Doping: Zivilrechtliche Folgen sind möglich

Der öffentlichen Meinung und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach ist die Sache klar: Doping ist unfair und betrügerisch. Wer es anwendet, sollte bestraft werden. Allein: Verurteilungen nach dem neuen Anti-Doping-Gesetz hat es in Deutschland bisher keine gegeben. Voraussetzung dafür wäre nämlich, dass der Sport (in erster Linie Verbände und Athleten) mit den Behörden kooperiert. Genau das scheint nicht stattzufinden. Die Gerichtsbarkeit wartet nach wie vor auf ein erstes umfassendes Verfahren. Dass in einem solchen Fall dann auch andere Mauern fallen, ist durchaus denkbar. Wer dopt, betrügt: Sponsoren, Veranstalter und Vereine könnten gegenüber dem betrügenden Sportler leichter umfassende Schadenersatzforderungen geltend machen. Wenn Sie ein sportrechtliches Problem haben, vertrauen Sie einem Anwalt, der auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Bei uns finden Sie einen - mit einem einfachen Klick!
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