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Rechtsinfos zur Eigentumswohnung

Letzte Aktualisierung am 2016-08-02 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Sie haben eine Eigentumswohnung erworben. Nun verweigert die Hausgemeinschaft Ihnen die Hundehaltung. Inwieweit ist das rechtlich zulässig? Das ist nur eine Frage, die Sie beschäftigen könnte und warum Sie bei uns gelangt sind. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Eigentumswohnung aus rechtlicher Sicht.

Eigentumswohnung erwerben

Eine Eigentumswohnung erwirbt man in den meisten Fällen, indem man sie kauft. Das bedeutet faktisch: Sie kaufen einen Anteil an einem Mehrfamilienhaus - Ihre Wohnung - und einen Anteil am so genannten Gemeinschaftseigentum, also einen Teil am Aufgang, an der Tiefgarage, am Aufzug etc. Sie erwerben also nicht nur die vier Wände, die Sie im Nachhinein bewohnen, sondern immer auch ein Stück vom gemeinschaftlichen Haus. Aus diesem Grund können Sie auch nie ganz autark in Ihren Entscheidungen sein.

Eigentumswohnung wird neu gebaut

Beim Bau von neuen Eigentumswohnungen fängt - mit Verlaub - der Ärger für viele bereits vor dem Einzug an. Eigentlich möchte man das Gebäude, in der sich die neue Eigentumswohnung befindet, doch nur so haben, wie auf den Bauplänen und Archtitektenfotos abgebildet. Doch Baufirmen sind kreativ im Erfinden von Ausreden, dass nur die nun geschehene Umsetzung "bautechnisch" möglich war (und nicht etwa die ursprünglich vereinbarte und bezahlte). Besonders bei optischen Mängeln schienen Bauherren den ausführenden Firmen hilflos ausgeliefert und machtlos zu sein. Ein aktuelles Urteil stärkt jedoch die Rechte von Bauherren, was optische Mängel angeht: So waren die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf der Meinung, dass eine Baufirma im vorliegenden Fall einen optische Mangel beheben muss, wenn der Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch ist (Az.: I-21 U 23/14). In früheren Urteilen waren viele Baufirmen grundsätzlich "davon gekommen", nur weil es sich um einen optischen Mangel gehandelt hatte. Bauherren sollten deshalb im Einzelfall prüfen lassen, ob der optische Mangel Chancen auf Behebung hat. Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn die Beseitigung / Behebung nicht extrem kostenintensiv ist oder wenn der Mangel permanent zu sehen ist. Bauherren von Eigentumswohnungen sind hier sicherlich im Vorteil, da sie sich zusammenschließen können.

Rechte und Pflichten

Grundsätzlich dürfen Sie in Ihrer gekauften Wohnung so ziemlich alles. Dekorieren, Einrichten, Nutzen – wie es Ihnen beliebt. Einschränken lässt sich dies nur mit Hilfe der Hausordnung. Wird in einer Hausordnung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt, dass über Mittag eine strenge Ruhezeit herrscht oder Tierhaltung generell verboten ist, dann müssen Sie sich auch daran halten. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen vorab mündlich oder schriftlich etwas anderes versprochen wurde. Allerdings: Diese Hausordnung gilt für alle Eigentümer gleichermaßen und übrigens auch für Mieter. Wenn Mieter sich wiederholt nicht an die Hausordnung halten, muss der Vermieter = Eigentümer dafür Sorge tragen, dass dieser die Regeln künftig einhält oder im Extremfall einen Mieterwechsel herbeiführen. Als Eigentümer sind Sie außerdem verpflichtet, Ihre Wohnung in Schuss zu halten (da es Teil eines Hauses ist, welches auch anderen gehört) sowie sich an Instandhaltungskosten und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum beteiligen. Wenn für solche Kosten Rücklagen gebildet werden (meist in Form von Wohngeld), so müssen Sie diese regelmäßig zahlen.

Eigentumswohnung durch Erbe oder Schenkung

Haben Sie die Eigentumswohnung auf eine andere Art erhalten, z.B. durch Nachlass bzw. Erbe? Dabei gilt es als erstes zu prüfen, ob die Wohnung vollständig bezahlt ist. Als Erbe erben Sie bekanntlich nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Besser ist es, über die finanzielle Situation bereits vor dem Ableben des Erblassers informiert zu sein. Eine Eigentumswohnung kann Ihnen auch in Form einer Schenkung von den Eltern zuteil geworden sein. Fragen zum Thema Erbsteuerrecht und Erbschaftssteuer klären Sie am besten mit einem spezialisierten Anwalt. Bei anwaltssuche.de kontaktieren Sie kostenfrei einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht oder Erbrecht in Ihrer Nähe.
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