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Rechtsanwältin Ursula M. Becker
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dickstraße 5d Am Rathaus / Kronos, 53773 Hennef
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Rechtsanwalt Walter Bergmann
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Rechtsanwalt Peter Blaumoser
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Rechtsanwalt Christian Deblitz
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
M7 19-21, Innenstadt, 68161 Mannheim
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Wohnungseigentumsrecht: relevant für alle Eigentumsbesitzer
Letzte Aktualisierung am 2015-12-01 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Was bedeutet Teileigentum?
- Was dürfen Sie auf Ihrem eigenen Grundstückchen tun - und was nicht?
- Wohnungseigentum beginnt mit dem Kauf
Ihr Grundstück mit Ihrem Häuschen darauf gehört zweifelsfrei Ihnen. Das ist so im Grundbuch eingetragen. Seit Sie es abbezahlt haben, steht im Grundbuch Ihr Name und nicht mehr der Name der Bank. Doch wie ist das mit der Wohnung Ihres Bruders? Er besitzt eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit mehreren Parteien. Ist er auch "Grundbesitzer" und gehört ihm damit ein Anteil des Grundes, auf dem sein Mehrparteienhaus steht?
Diese und verwandte Fragen sind seit den fünfziger Jahren ein einem Rechtsgebiet geklärt, das eigens dafür geschaffen wurde - dem Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Ursprünglich gehört nach deutschem Recht das auf einem Grundstück errichtete Gebäude zum Grundstück - und ist damit ungeteiltes Eigentum des Grundstücksbesitzers. Wenn man Teileigentum schaffen wollte (mit allen seinen Rechten und Pflichten), mussten hier Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.

