Das Wohnungseigentumsrecht, kurz WEG-Recht genannt, korrigiert die im BGB getroffene Regelung, die ein geteiltes Eigentum an Grundstücken und darauf befindlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen verbietet. Auch nach Erlass des WEG-Rechts besteht weiterhin eine Einheit des Eigentums an Grundstück und Gebäude, jedoch ermöglicht es das Eigentum an einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.
Wohnungseigentum und Teilungserklärung
Das Wohnungseigentum wird durch die so genannte Teilungserklärung ermöglicht, eine für jede Wohnungseigentümergesellschaft individuell ausgestaltete notariell beglaubigte Urkunde.
Prüfung durch einen Anwalt sinnvoll
Vor einem geplanten Kauf sollte in jedem Fall diese Teilungserklärung von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt WEG-Recht geprüft werden, da die in der Teilungserklärung getroffenen Regelungen auch für einen neuen Eigentümer rechtlich bindend sind. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, sich bereits weit im Vorfeld eines Eigentumserwerbs von spezialisierten Anwälten beraten zu lassen.
Rechtsanwalt Christian Ebert
Rechtsanwälte Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Luther
Rechtsanwaltskanzlei von Au & Luther Rechtsanwalt
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