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Rechtsinfos zum WEG-Recht
Letzte Aktualisierung am 2015-12-01 /
Lesedauer ca. 1 Minute
Das Wohnungseigentumsrecht, kurz WEG-Recht genannt, korrigiert die im BGB getroffene Regelung, die ein geteiltes Eigentum an Grundstücken und darauf befindlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen verbietet. Auch nach Erlass des WEG-Rechts besteht weiterhin eine Einheit des Eigentums an Grundstück und Gebäude, jedoch ermöglicht es das Eigentum an einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.