anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Miteigentümer findest Du hier

Miteigentümer aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 2016-03-01 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Komplexe Rechtsmaterie

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Besitzern einer Wohnanlage, also den Miteigentümern der Anlage, können hoch komplex sein. Da ist auf der einen Seite das WEG (Wohneigentumsgesetz), es stellt den rechtlichen Rahmen. Auf der anderen Seite vereinbaren die Miteigentümer untereinander in der Teilungserklärung und der GemO (Gemeinschaftsordnung) rechtsverbindliche Richtlinien, wie mit Gemeinschaftseigentum (woran alle Anteile haben) und Sondereigentum (was einem Besitzer gehört) umzugehen sei und wie man als Miteigentümer der Wohnanlage verhält. Wer welche Rechte und Pflichten hat (zum Beispiel welche Stimmrechte auf der Eigentümerversammlung), kann weiterhin abhängig sein von Anzahl und Größe der Wohnungen, deren Eigentümer er ist. Sich in diesem komplexen Geflecht zurechtzufinden, ist nicht gerade eine einfache Aufgabe.

Miteigentümer treffen Entscheidungen gemeinsam

Im Idealfall haben Miteigentümer gemeinsame Interessen. Im Katastrophenfall haben sie gegensätzliche. In jedem Fall aber haben sie gemeinsame Aufgaben, die sie lösen müssen, z.B., das Abhalten einer Eigentümerversammlung. In aller Regel treffen sich die Wohnungseigentümer einmal im Jahr um die brennendsten Probleme gemeinsam zu besprechen. Themen können z.B. der Anstrich der Hausfassade, eine Neuvergabe des Schneeräumens oder notwendige Renovierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum sein. Bestimmte Entscheidungen kommen nur dann zustande, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an der Wohnanlage bzw. drei Viertel der Eigentümer "versammelt" sind. Für andere Entscheidungen genügt die einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung.

Miteigentümer sein, ist nicht immer leicht

Wie sich Miteigentümer zu den Beschlüssen der Eigentümerversammlung stellen, kann entscheidenden Einfluss auf das Wohlgefühl in der Wohnanlage haben. Bisweilen haben die anderen Eigentümer abweichende Vorstellungen. Zwar hat man als Miteigentümer verständliche Eigeninteressen, die man realisiert sehen möchte. Auf der anderen Seite ist es jedoch nicht immer klug, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zu stellen oder sie gar anzufechten. Das ist nämlich möglich - Beschlüsse der Eigentümerversammlung können unter Fristwahrung vor Gericht angefochten werden. Streithammel machen sich nicht gerade beliebt. Als Miteigentümer hält man hier also besser einen Moment inne, atmet durch und wägt ab. Sonst kann es sein, dass andere Miteigentümer für alle Zukunft grußlos an einem vorbeigehen.

Das Tragen gemeinsamer Risiken

Alle Miteigentümer zahlen Wohngeld (auch: Hausgeld); aus dem Wohngeld-Topf werden gemeinschaftliche Ausgaben bestritten, zum Beispiel für Wasser, Wärmeenergie, Abfallentsorgung oder auch Instandhaltungsmaßnahmen. Ist ein Miteigentümer mit den Zahlungen im Rückstand oder zahlt er kein Wohngeld mehr, müssen die anderen Miteigentümer unter Umständen für ihn einstehen, wenn das vorhandene Geld nicht mehr ausreicht. Verbindlichkeiten für Ausgaben am Gemeinschaftseigentum bestehen gegenüber allen Miteigentümern. Je nach Grund des Rückstandes kann die Hausgemeinschaft hier verschiedene Schritte unternehmen. In erster Linie muss sie selbst liquide bleiben, die Zahlungsunfähigkeit oder die Weigerung eines Miteigentümers darf nicht andere Miteigentümer gefährden. Vom Mahnbescheid über Klage oder Versorgungssperre bis hin zur Entziehung des Wohneigentums stehen der Eigentümergemeinschaft hier verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, die aber alle wohl erwogen sein wollen.

Fragen Sie einen Fachmann

Als Miteigentümer einer Wohnanlage teilen Sie eine ganze Menge mit den anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft. Sie können allerdings nicht immer so frei entscheiden, wie sie vielleicht möchten. Denn ihre eigenen Rechte stehen immer den Rechten der anderen Eigentümer gegenüber. Wenn Sie eine Frage oder ein rechtliches Problem im WEG-Recht haben, holen Sie guten Rat ein, bevor Sie eine allzu schnelle Entscheidung treffen. Kontaktieren Sie deshalb einen Rechtsanwalt für WEG-Recht in Ihrer Nähe!
Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.