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Das Wichtigste zu den erneuerbaren Energien

Letzte Aktualisierung am 2017-06-16 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Warum erneuerbare Energien

Schon in der guten alten Zeit war der Umgang des Menschen mit natürlichen Ressourcen problematisch: Weithin wurden zur Gewinnung von Holzkohle für die Verhüttung von Eisenerz, zur Gewinnung von Bauholz für Häuser und Schiffe und für den Hausbrand rücksichtslos Bäume und Wälder gerodet - so viele, dass Teile von Mitteleuropa kahl geschlagen waren und sich in Heidelandschaften verwandelten. Bis heute hat die Ausbeutung der Natur durch den Menschen Tradition. Neueren Ursprungs ist die Erkenntnis, dass wir damit so nicht weitermachen dürfen. Die energetische Nutzung fossiler Energieträger ist maßgeblich für den Treibhauseffekt verantwortlich. „Erneuerbare Energien“ emittieren keine oder weniger Treibhausgase; sie schonen die Umwelt und sind nicht endlich wie die fossilen Energien. Aus diesem Grund hat sich Deutschland dafür entschieden (wie viele andere Länder weltweit), den Verbrauch fossiler Energien einzudämmen und den erneuerbarer Energien gezielt zu fördern. Grundlage der politischen Weichenstellung für diese Entscheidung ist das Energierecht. Den Boden für die Wende bereiten sollen das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie sollen die "Energiewende" herbeiführen helfen mit dem Ziel, bis (spätestens) zum Jahr 2050 fossile Energieträger (wie Kohle, Erdgas, Edöl) durch regenerative Energieträger abzulösen.

Vor- und Nachteile von erneuerbaren Energien

Die Förderung erneuerbarer Energien findet im Großen wie im Kleinen statt. Investitionen in Großanlagen zur Energieerzeugung werden ebenso gefördert wie Privathaushalte, die Solaranlagen auf ihr Dach montieren. Hohe Einspeisevergütungen für Strom aus Wind und Sonne sollen Anreize schaffen; wer investiert, kann Investitionszuschüsse oder zinsgünstige Darlehen erhalten. Einige der Fördermaßnahmen waren vom Start weg derart erfolgreich, dass die Kosten dafür aus dem Ruder liefen und die Förderung zurückgefahren wurde. Die angestrebte Energiewende ist wichtig, doch über ihre Auswirkungen wird heftig gestritten: über Ansammlungen von Windparks, die landauf landab den Horizont „verspargeln“, Solarfelder, die Hügellandschaften zupflastern, Biomasse-Anlagen, die verantwortlich dafür sind, dass auf weiten Teilen landwirtschaftlicher Flächen gigantische Mais-Monokulturen angebaut werden. Natürlich schlummert hier Konfliktpotenzial, führen diese Früchte des EEG zu handfesten juristischen Streitigkeiten. Absehbar schon heute: Die erneuerbaren Energien werden uns noch Anstrengungen, Geduld und Geld kosten.

Was das Erneuerbare Energie-Gesetz ist

Die folgenden Gesetzeswerke aus dem Energierecht gestalten im Wesentlichen den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der erneuerbaren Energien:
  • Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt alle wesentlichen Fragen rund um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien der Energieträger Wasser, Sonne, Wind, Biomasse und Geothermie.
  • Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWG) regelt den Bereich der Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, z.B. mit Sonnenkollektoren, Biomasse (Brennholz, Biogas) oder Technologien des Wärmetausches (Wärmepumpen).
Jede Planung großer und kleiner Energieprojekte im Rahmen von EEG und EEWG wirft Fragen auf, die zahlreiche Rechtsgebiete berühren. Beispielhaft: Das Umwelt- und das Verwaltungsrecht, wenn es um die Projektierung und die Genehmigung von EEG-Anlagen geht; das Baurecht und das Bauplanungsrecht beim Ausbau der Stromtrassen, das Vertragsrecht für Energieabnahmeverträge und Energielieferverträge, nachbarrechtliche und immissionsschutzrechtliche Fragen bei der Anlagenplanung - diese Aufzählung ließe sich beliebig fortführen. Eine fundierte rechtliche Beratung bei Planung, Errichtung und Betrieb solcher Anlage ist ein Spezialistenthema.

Warum brauchen wir erneuerbare Energien?

Die Energiewende ist unumkehrbar - und sie ist ein ehrgeiziges Projekt, das uns alle betrifft. Auch wenn es manchmal noch knirscht bei dieser globalen Herausforderung, es führt kein Weg an ihr vorbei. Inzwischen sind nicht nur Planer von EEG-Großprojekten sondern auch private Häuslebauer dazu verpflichtet, bei Sanierung und Neuerrichtung von Gebäuden die Vorgaben von EEWG und EnEV (und diverse weitere) zu erfüllen. Man ist also gut beraten, sich in dieser Hinsicht beraten zulassen. Ein Anwalt für Energierecht berät Privatleute wie Unternehmen bei den stets komplexer werdenden Anforderungen rund um die erneuerbaren Energien. Bei uns finden sie einen in Ihrer Nähe - einfach per Klick!
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