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Kommunalabgabe: Stimmt der Gebührenbescheid?

Letzte Aktualisierung am 2016-11-22 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Eine Kommunalabgabe gehört zu den Gebühren, vor denen viele Bürger allzuschnell kapitulieren, da die Gemeinden mit ihren Möglichkeiten an Mahn- und Säumniszuschlägen am weitaus längeren Hebel zu sitzen scheinen. Manche Bürger wenden sie aber gegen unerwartete Beiträge, die oft falsch und fehlerhaft sind. Hilfe erhalten sie bei Anwalt für Verwaltungsrecht.

Die Kommunalabgabe

Die Kommunalabgabe ist die zentrale Einnahmequelle für Gemeinden, die Kosten für ihren öffentlichen Haushalt zu decken oder zu minimieren. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgaberecht, abgekürzt KAG. Von der Kommunalabgabe machen die Gemeinden reichlich Gebrauch. So gibt es eine Erschließungsgebühr, einen Anschlussbeitrag, eine Benutzungsgebühr und auch die kommunale Steuer fällt unter die Kommunalabgabe. Das gesetzlich verankerte Kommunalabgaberecht berechtigt die Gemeinde auch dazu, Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Zinsen auf ausgebliebene Gebühren, Beiträge und Abgaben zu erheben und durchzusetzen.

Bereiche im Kommunalabgaberecht

Unter das Kommunalabgaberecht fallen die Rechtsthemen allgemeines Abgabenrecht, Recht über Anschlussbeiträge zur Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung, Erschließungsbeitragsrecht, allgemeines Gebührenrecht, Anschlusskosten und Höhe dieser Kosten für Häuser bzw. Grundstücke, Verjährung und Hemmung von Gebühren, Abgaben und Beiträgen. Recht auf Ermäßigung festgesetzter Gebühren, Fälligkeit der Beiträge sowie von Zinsen, Säumniszuschlägen und Mahngebühren.

Neuer "XYZ-Beitrag": Realität vieler Immobilienbesitzer

Viele Häuslesbesitzer fallen aus allen Wolken, wenn ihnen ein Schreiben über einen neuen Beitrag ins Haus flattert. Viele Gemeinde sind sehr "kreativ" im Entwicklen neuer Beiträge zur Deckung ihrer Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten. Vom Straßenausbau- oder Sanierungsbeitrag oder vom Verbesserungsbeitrag für Abwasserkanäle ist da die Rede. Meist wird die Gebührenhöhe dann von der Größe von Grundstück und Wohnfläche bestimmt. Heraus kommen oftmals nicht unerhebliche Abgaben im vierstelligen Eurobereich. Doch ist der Bescheid rechtens?

Grenzen der Gebührenerhebung

Es kommt tatsächlich häufig vor, dass Gebührenbescheide die Rechtsgrundlage fehlt oder in einzelnen Punkten fehlerhaft und angreifbar sind. Grundsätzlich ist es möglich, sich gegen eine neue Umlagegebühr zur Wehr zu setzen. Als Laie und Einzelperson befinden Sie sich allerdings schnell im Argumentationsaus. Unser Tipp: Schließen Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen und holen Sie sich einen starken, erfahrenen Partner an Ihre Seite. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Kommunalabgabe prüft Ihren Bescheid und kann Sie außergerichtlich und gerichtlich kompetent vertreten.
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