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Sven Haak

Sven Haak

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Sven Haak, Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und für Verwaltungsrecht in Erfurt

Ich freue mich, dass Sie mich hier auf meiner Profilseite besuchen! Ich betreue insbesondere Mandate auf den Gebieten des Strafrechts und des Verwaltungsrechts, hier führe ich jeweils den Titel eines Fachanwalts. Ich vertrete Sie aber auch sehr gerne in zahlreichen anderen Rechtsgebieten. Vertrauen Sie mir gerne Ihr rechtliches Problem an – was kann ich für Sie tun?

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen möchten, erreichen mich sehr gut über das Kontaktformular oder direkt telefonisch in unserer Kanzlei. Melden Sie sich bei mir! Sollte ich gerade im Gespräch oder bei Gericht sein, können Sie in der Kanzlei gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich kontaktiere Sie umgehend.

Meine Vita – lernen Sie mich kennen!

Jura studiert habe ich an der Friedrich-Schiller-Universität Jena in den Jahren 1991 bis 1996, danach mein 1. juristisches Staatsexamen abgelegt. Das 2. juristische Staatsexamen folgte 1999. Seit dieser Zeit bin ich in der Rechtsanwaltskanzlei Bach Wandner Haak in Erfurt tätig. In den Rechtsgebieten Strafrecht und Verwaltungsrecht darf ich den Titel eines Fachanwalts führen. In der Kanzlei Bach Wandner Haak vertrete ich meine Mandanten vor allem in diesen Rechtsgebieten. Ich bin aber ebenso kompetent im Verkehrsrecht mit all seinen Facetten, im Beamtenrecht, im Hochschulrecht und im Prüfungsrecht.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an mich – wir werden ein erstes vertrauensvolles Gespräch führen. Besonders wichtig: Bringen Sie etwaige relevante Unterlagen schon zu diesem Gespräch mit. So kann ich mir schneller einen vollständigen Überblick über die Sachlage verschaffen, und wir können Ihr rechtliches Problem sofort angehen.

Strafrecht – mein Tätigkeitsschwerpunkt

Drei wichtige und vermeidbare Fehler, denen ich als Anwalt immer wieder begegne, können großen Einfluss auf den Ausgang Ihres strafrechtlichen Verfahrens haben:

  • Nie spät sondern lieber früh: Nehmen Sie bei strafrechtlichen Problemen oder auch bei Ordnungswidrigkeiten bitte möglichst frühzeitig Kontakt mit mir auf – spätestens aber dann, wenn Ihnen die Behörde die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ankündigt.
  • Wenn gegen Sie ermittelt wird, nehmen Sie Ihr Recht wahr, zu schweigen, bis ich an Ihrer Seite bin. Unvorsichtige Aussagen kann man zu Ihrem Nachteil auslegen.
  • In einem behördlichen Schreiben, das eine Ermittlung gegen Sie ankündigt, kann die Rede von Vorladung, Anklageschrift, Verhandlung, Strafbefehl usw. sein. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nicht auf Behördenpost zu reagieren, ist keine gute Option.

Als Anwalt bin ich berechtigt, Einsicht in die Akten zu nehmen. Anschließend kann ich eine passende Strategie mit Ihnen erarbeiten. Mein Ziel: Das Ergebnis des Verfahrens für Sie so positiv wie möglich zu gestalten. Melden Sie sich bei mir – ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Rechtsanwalt Haak und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Bach Wandner Haak, Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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