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Maklerprovision: Wann ist welche Höhe angemessen?

Letzte Aktualisierung am 2016-03-16 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Die Sache mit der Maklergebühr

Immobilienmakler haben vielerorts ein Imageproblem - daran hat die Maklerprovision einen großen Anteil. Außenstehende haben lediglich die hohen Provisionszahlungen im Auge, sehen aber nicht den Aufwand, der mit der Arbeit eines Maklers verbunden ist (oder können ihn nicht beurteilen). In der Tat können für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit eines Maklers hohe Summen fließen. Und in engen Märkten, in denen die Nachfrage nach Wohnungen oder Immobilen groß ist, haben Makler wenig Mühe, Miet- oder Kaufinteressenten an ihre Auftraggeber zu vermitteln. Hier scheint also ein Missverhältnis zwischen Vergütung und Leistung zu bestehen. Das ist jedoch nicht überall so. In vielen Regionen haben Makler große Mühe mit der Vermittlung von Immobilien oder Wohnungen. Sie schalten Anzeigen, erstellen Exposés, führen Telefonate, vereinbaren Termine und verhandeln mit zahllosen Interessenten, bevor sie dem Verkäufer oder Vermieter einen Kunden vermitteln können und für Arbeit und Aufwand schließlich bezahlt werden.

Maklerprovision gibt es nur im Erfolgsfall

Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt Maklerprovision oder Maklercourtage fließt nur im Erfolgsfall, also dann, wenn der Makler seinem Auftraggeber erfolgreich einen Mieter oder Käufer vermittelt. Kann er dies nicht (das zu vermittelnde Objekt kann uninteressant, zu teuer, schlecht gelegen etc. sein) sieht er trotz aller Bemühungen in der Regel kein Geld (je nach Auftrag und Vertrag). Einige Makler arbeiten nicht auf Provisionsbasis sondern vereinbaren einen festen Preis für die Vermittlung. Der Vermittlungsvertrag mit einem Makler muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Er kann auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten entstehen.

Die Maklergebühr ist abhängig von Vereinbarungen und regionalen Gepflogenheiten

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Sätze für die Provision von Immobilienmaklern. Sie kann im Rahmen bestimmter Obergrenzen frei zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

Maklerprovision beim Immobilienverkauf:

Beim Verkauf von Immobilen gibt es starke regionale Unterschiede bzw. Gepflogenheiten. Die Höhe der ortsüblichen Maklerprovision liegt in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. In einigen Bundesländern teilen sich Verkäufer und Käufer die Vermittlungsprovision (allerdings nicht immer zu gleichen Teilen). In anderen wiederum wird sie in voller Höhe entweder vom Käufer oder vom Verkäufer getragen.

Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen:

Hier gilt seit Juni 2015 das so genannte Bestellerprinzip (Mietrechtsnovellierungsgesetz). Vermittelt ein Makler eine Mietwohnung, so zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Auftrag zur Vermittlung gegeben hat. Das war früher meist der Mieter, der allerdings in den seltensten Fällen auch der Auftraggeber ist. Nach dem Bestellerprinzip zahlt heute in der Regel der Vermieter. Die gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Maklerprovision bei der Vermittlung von Immobilienvermietungen beträgt zwei Monatsmieten (netto, Kaltmiete) plus Mehrwertsteuer.

Die Maklerprovision kann ein Streitgrund sein

Ein Makler kann seinem Auftraggeber bei Immobilienverkauf oder Vermietung durch seine Erfahrung wertvolle Dienste leisten; in der Praxis wird die Maklergebühr jedoch ungern bezahlt. Aus diesem Grund entstehen hier leicht Differenzen; evtl. sieht man sich sogar vor Gericht und streitet über die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Kernpunkt ist dann meist die Frage, ob überhaupt ein Maklervertrag besteht bzw. zustande gekommen ist und ob damit die Provisionszahlung begründet werden kann. Ein professioneller Immobilienmakler wird im eigenen Interesse stets darauf achten, einen individuellen (schriftlichen!) Vertrag mit seinem Auftraggeber abzuschließen, in dem sein Provisionsanspruch klar und rechtssicher formuliert ist. Dabei unterstützt ihn ein Anwalt für Maklerrecht.

Ist die Maklerprovision berechtigt oder nicht?

Ein Anwalt für Maklerrecht hilft auch, wenn es um die Frage geht, ob eine Maklerprovision ihre Berechtigung hat. Er kennt die notwendigen vertraglichen Grundlagen und kann die Umstände als Fachmann am besten beurteilen. Kontaktieren Sie deshalb am besten gleich einen Rechtsanwalt für Maklerrecht in Ihrer Nähe!
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