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Wissenswertes zum Ordnungsrecht

Letzte Aktualisierung am 2016-11-24 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Das Ordnungsrecht ist der Teil im Verwaltungsrecht, in dem Regelungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschrieben werden. Die zuständigen öffentlich-rechtlichen Organe erhalten entsprechende Rechte, um die Sicherheit und Ordnung aller Bürger zu gewährleisten oder wiederherzustellen. Das Spektrum reicht vom Ausstellen einer kleinen Ordnungswidrigkeit bis hin zur Sicherheitsverwahrung nach einer Demonstration oder Fußballspiel - mit eventuellem strafrechtlichen Nachspiel. Natürlich dürfen auch Ordnungskräfte nicht alles und nicht jede Aktion, sei sie noch so spontan, ist durch die Berufung auf die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung zu rechtfertigen.

Gefahren von Bürgern abwehren: die Gefahrenabwehr von und vor Bürgern

Die Abwehr von Gefahren ist ein zentraler Bereich im Ordnungsrecht. Diese Gefahrenabwehr bezieht sich einerseits auf die öffentliche Sicherheit. So müssen öffentliche Straßen, Plätze und Häuser regelmäßig kontrolliert werden und entsprechend repariert, saniert oder zumindest geräumt werden (Aufräumarbeiten nach einem Sturm, allgemeine Räum- und Streupflicht im Winter, Sanierung des Rathausgebäudes usw.). Das Bauordnungsrecht ist ein Spezialbereich im Ordnungsrecht. Hier wird beim Neu- oder Umbau von Häusern ein besonderes Auge auf die Sicherheit des Häuslesbauers und der Nachbarn gelegt (Brandschutz, Wärmedämmung, Kälteschutz, Einhaltung von Abstandsflächen usw.). Das kommunale Ordnungsamt ist auch für die Entsorgung gefährlicher Stoffe verantwortlich und darf auch gegen Bürger und Firmen, die dagegen verstoßen, vorgehen. Gefahrenabwehr zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedeutet aber auch, Bürger vor anderen Bürgern zu schützen, sei es bei einer Demonstration, bei Fußballbundesligaspielen, Musikkonzerten, auf dem Oktoberfest, an Silvester oder bei der täglichen Fahrt mit den öffentlichen Bussen und Bahnen. Dazu wurden den Ordnungshütern entsprechende Befugnisse und Handlungsgrundlagen übertragen. Das heißt, es ist (in der Theorie) genau definiert, wann und wie Gewalt ausgeübt werden darf, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen bzw. zu gewährleisten.

Öffentliche Sicherheit versus Bürgerrechte

Viele Maßnahmen von Ordnungskräften schränken Bürgerrechte ein, denken Sie an die Beendigung einer angeblich aus dem Ruder laufende Demonstration, die im genauen Gegensatz zu der im Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit steht. Die entscheidende Frage lautet immer: Waren die Behörden im Einzelfall dazu berechtigt, Bürgerrechte zu beschneiden? Darf das Bauordnungsamt dem Eigentümer diese oder jene Auflage machen? Durfte die Polizei einen Fußballfan aus dem Stadion verbannen? Waren die gewaltsamen Maßnahmen der Ordnungskräfte in einem U-Bahn-Abteil verhältnismäßig?

Anwalt für Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Ordnungsrecht

Viele Mandanten stellen Anwälten für Verwaltungsrecht solche Fragen. Und die Möglichkeiten, sich gegen eine Gewaltaktion der Ordnungshüter zur Wehr zu setzen sind rechtlich gegeben. Solche Vorfälle lassen sich grundsätzlich außergerichtlich und auch vor Gericht überprüfen und in der Vergangenheit ist das Recht für viele Bürgerinnen und Bürger "wiederhergestellt" worden. Allerdings sollte immer ein Rechtsanwalt prüfen, ob und inwieweit das Wehren gegen eine behördliche Maßnahme Aussichten auf Erfolg hat. Anwälte für Verwaltungsrecht finden Sie gleich hier bei anwaltssuche.de.
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