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Tauschbörse aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 2016-08-08 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Sehr oft ist den Nutzern von Tauschbörsen gar nicht klar, worauf sie sich da einlassen. Oder, wenn es bereits zu spät ist, eingelassen haben. Ein Überblick aus rechtlicher Sicht.

Vorsicht bei Tauschbörsen im Internet

Wer Musik, Filme, Videos, Spiele, Bücher, Software oder sonstige Werke kauft, darf sie ausschließlich für private Zwecke nutzen. Darunter fällt keinesfalls, sie zu kopieren und dann weiter zu verbreiten - mit solchen Aktionen kann man gegen das Urheberrecht verstoßen. Allein der Urheber eines Werkes darf dauerhaft bestimmen, was mit seinem Werk geschieht. Im Falle eines Kaufes erwirbt der Käufer lediglich Rechte zur privaten Nutzung - mehr nicht. Was darüber hinausgeht, bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers. Die im Internet gepflegte Praxis des Tauschens von urheberrechtlich geschützten Inhalten über so genannte Tauschbörsen ("Filesharing") kann daher bösen Ärger mit den Eigentümern der Urheberrechte einbringen. Wie und mit welcher Technik solche Inhalte geteilt werden, ist unerheblich. Die Verstöße können entdeckt, die Täter erwischt und bestraft werden. Und teuer werden kann’s auch - sehr.

Tauschbörsen richten wirtschaftlichen Schaden an

Natürlich versuchen die Rechteinhaber digitaler Inhalte, den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren, der ihnen durch Urheberrechtsverletzungen vor allem in Tauschbörsen entsteht. Sie gehen entschlossen dagegen vor. Technisch funktionieren Tauschbörsen meist so, dass man als "Mitglied" einer Tauschbörse anderen Mitgliedern durch eine spezielle Software Zugang zu digitalen Inhalten auf seinem (eigenen) Rechner gewährt, die sie dort herunterladen können. Inhalte wechseln blitzschnell Ort und Besitzer, ein eventuell bestehendes Copyright wird nicht kontrolliert, Lizenzgebühren werden natürlich auch nicht gezahlt. Wer über eine Tauschbörse geschützt Inhalte zur Verfügung stellt, tut dies illegal. Spezialisierte Unternehmen überwachen Tauschbörsen gezielt und registrieren die IP-Adressen von Mitgliedern. Ist dies geschehen, erwirken sie einen Beschluss, nach dem der Provider die Nutzerdaten freigeben muss. Und schon flattert dem Tauschbörsen-Nutzer ein Anwaltsschreiben ins Haus, zumeist eine kostenpflichtige Abmahnung wegen eines Urheberrechts-Verstoßes samt Unterlassungserklärung und die Kostennote eines Anwalts.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Nutzer von Tauschbörsen und Filesharing-Programmen sind sich häufig gar nicht darüber bewusst, wie diese Portale technisch funktionieren, und dass sie mit ihrer Teilnahme Inhalte ihrer Rechner öffentlich zum Download anbieten. Daher trifft das Abmahnverhalten der Rechteinhaber immer noch viele tatsächlich Ahnungslose. Es trifft aber auch und vor allem Kinder und Jugendliche, und die können die Tragweite ihrer Handlungen selten einschätzen. Wer jedoch erwischt wird, braucht rechtlichen Rat - und tolerante Eltern. Damit Tauschbörsen-Nutzer und Filesharer ordentlich erschrecken, begegnen ihnen die Anwälte der Rechteinhaber mit vollen juristischen Breitseiten, meist mit hohen Schadenersatzforderungen, strafbewehrten Unterlassungserklärungen und hohen Anwaltskosten. Wenn Sie betroffen sind, muss das noch keine Panik auslösen. Bleiben Sie cool und kontaktieren Sie einen Anwalt. Zu allererst geht es nämlich um die Feststellung, ob überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht (es gibt zahlreiche bekannte Irrtümer und mögliche Fehlerquellen). Und es geht um Fristen, die dringend einzuhalten sind und über die der Anwalt am besten Bescheid weiß.

Auf keinen Fall vorschnell handeln

Ohne anwaltlichen Rat erfolgen die Reaktionen der Erschreckten in der Regel zu schnell und zu unkritisch: Unterlassungserklärungen werden unreflektiert abgegeben, obwohl man sich damit möglichweise nur noch mehr Ärger einhandelt ("Vertragsstrafen"), die utopisch hohen Anwaltskosten werden ohne Prüfung gezahlt, nur damit man seine Ruhe hat, unrealistische Schadenersatzforderungen werden beglichen. Bevor Sie sich mit Laienverstand und seltsam klingenden Ratschlägen aus dem Internet an die Sache begeben, wenden Sie sich lieber an einen erfahrenen Anwalt für Urheberrecht. Der hilft Ihnen schnell und versiert.
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